Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
16.03.17
10:50 Uhr
Landtag

Recht für Jeden: Petitionsausschuss zieht zum Ende der Legislaturperiode Bilanz

Nr. 63 / 16. März 2017

Recht für Jeden: Petitionsausschuss zieht zum Ende der Legislaturperiode Bilanz
2.300 Petenten, 37 öffentliche Petitionen und 6 Anhörungen – das ist Teil der Bilanz, die der Vorsitzende des Petitionsausschusses Uli König heute (Donnerstag) in der Landespresse- konferenz im Kieler Landeshaus vorgestellt hat. König, der einen Überblick über die Arbeit des Ausschusses der vergangenen fünf Jahre gab, erklärte: „Der Petitionsausschuss versteht sich als Anwalt gegen Ungerechtigkeit, Benachteiligungen und ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen des Landes.“
Damit sei der Petitionsausschuss ein „wichtiges Instrument der Bürgerbeteiligung“, wie der Abgeordnete der Piraten-Fraktion betonte. Knapp 2.300 Petenten nutzten dieses Instrument und wandten sich seit 2012 mit unterschiedlichen Anliegen an den Ausschuss. Das können sowohl individuelle Probleme als auch Beschwerden von allgemeinem Interesse sein. Als Schwerpunkte machte König mehrere Themen aus. Dazu zähle unter anderem die lange Bearbeitungsdauer in Beihilfeangelegenheiten, die Abschaffung des Rundfunkbeitrages sei häufig gefordert worden und bei der Windkraft bereite die derzeitige Abstandsregelung zur Wohnbebauung vielen Bürgern Sorge.
Darüber hinaus beschäftigte sich der Ausschuss bisher mit 37 öffentlichen Petitionen. König hob hervor, dass Schleswig-Holstein „als eines der wenigen Bundesländer“ die Möglichkeit eingeführt hat, Anliegen in dieser Form zu äußern. Öffentliche Petitionen können seit Anfang 2013 auf der Website des Landtages eingereicht, online mitgezeichnet und dadurch unterstützt werden. Dabei muss es sich um Anregungen zur Landesgesetzgebung oder Bitten und Beschwerden von allgemeinem Interesse handeln. Laut König richtete sich eine der öffentlichen Petitionen beispiels- weise gegen das Fracking, außerdem forderten 8.000 Mitzeichner, die Tarifabschlüsse im öffent- lichen Dienst für Beamte zu übernehmen und auch der Erhalt der Waldkindergärten hatte Petenten auf den Plan gerufen. „Wird eine Petition von mehr als 2.000 Personen unterstützt, hört der Ausschuss den Petenten grundsätzlich öffentlich an. Dazu laden wir Vertreter der Landesregierung ein, so dass wir uns ein genaues Bild von dem Sachverhalt machen können“, erläuterte König. In der noch laufenden Legislaturperiode führte der Ausschuss sechs Anhörungen durch. 2

Zu den Ergebnissen, die der Petitionsausschuss erzielte, stellte dessen Vorsitzender fest: „In über 400 Fällen konnten wir den Petenten helfen und ihren Anliegen ganz oder teilweise entsprechen. Durch das Petitionsverfahren kann zum einen erreicht werden, dass die staatliche Stelle nochmal das Gespräch mit dem Petenten sucht oder der Ausschuss eine Lösung vorschlagen kann.“ Die Anliegen der Bürger werden von dem Ausschuss parlamentarisch bewertet. In der Regel kann er zwar keine rechtlich verbindlichen Lösungen erzielen, aber vermittelnd tätig werden. „Auf jeden Fall erreichen wir, dass die Petenten sich und ihre Nöte ernst genommen fühlen“, unterstrich König. „Und wir Politiker erfahren durch die Beschwerden und Bitten ganz konkret, was die Bürger im Land bewegt und welche Sorgen sie haben. Das können wir dann in unserer täglichen Arbeit berücksichtigen.“