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09.03.17
10:36 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: FDP fordert im Landtag Aufklärung über die Postkontrolle in den Justizvollzugsanstalten

Presseinformation

Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 103/2017 Kiel, Donnerstag, 9. März 2017
Justiz/Postkontrolle



www.fdp-fraktion-sh.de Wolfgang Kubicki: FDP fordert im Landtag Aufklärung über die Postkontrolle in den Justizvollzugsanstalten Zur aktuellen Diskussion über die Kontrolle von Schriftwechseln in den Jus- tizvollzugsanstalten erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Kubicki: Wolfgang Kub icki:
„Die gestrige Befassung des Innen- und Rechtsausschusses mit der Post- kontrolle in den Justizvollzugsanstalten hat mehr Fragen aufgeworfen als Antworten geliefert. Denn der Eindruck, den Justizstaatssekretär Dr. Schmidt-Elsaeßer vermittelte, dass die Öffnung von Briefen in den Justizvoll- zugsanstalten nach dem Landesstrafvollzugsgesetz auch anlasslos gesche- hen dürfe, ist schlicht falsch. Wäre dies richtig, gäbe es hiermit die einfach- gesetzliche Grundlage dafür, das verfassungsrechtlich verankerte Briefge- heimnis verletzen zu dürfen. Auch einem Nicht-Juristen dürfte einleuchten, dass dies nicht möglich ist.
Dass Briefe von Verteidigern oder Abgeordneten in den JVAs nach dem Lan- desstrafvollzugsgesetz von Vollzugsbediensteten grundsätzlich geöffnet werden dürfen, wenn es einen konkreten Anlass dafür gibt – dies könnten zum Beispiel Gegenstände in dem Briefumschlag sein, die man durch den Umschlag erfühlen kann –, ist unstrittig. Gibt es diesen Anlass nicht, ist die Brieföffnung definitiv rechtswidrig.
Da von der Landesregierung jedoch der Verdacht nicht ausgeräumt werden konnte, dass entsprechende Briefe auch ohne Anlass geöffnet wurden, ver- langt die FDP-Fraktion jetzt von der Justizministerin im Landtag Aufklärung. Wir wollen wissen, ob die Landesregierung die Rechtsauffassung vertritt, dass Schreiben von Verteidigern und Abgeordneten grundsätzlich und an- lasslos geöffnet werden dürfen und ob es in der Vergangenheit zur anlasslo- sen bzw. anlassbezogenen Öffnung dieser Schreiben gekommen ist.“


Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de