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06.03.17
17:35 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zum Abschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
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Nr. 100.17 / 06.03.2017

Vorkommnisse wie im Friesenhof dürfen sich nicht wiederholen
Zum heute (6. März 2017) beschlossenen Abschlussbericht des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Land- tags sagt die Obfrau und sozialpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bünd- nis90/Die Grünen, Marret Bohn:
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat sich in seinen 62 Sitzungen intensiv und kritisch mit den Vorkommnissen in den Einrichtungen des Friesenhofes auseinan- dergesetzt.
Für uns Grüne steht fest: Kinder und Jugendliche müssen vor Einrichtungen wie dem Friesenhof, deren Konzepte auf Druck und Zwang begründet sind, geschützt werden. Pädagogische Konzepte dieser Art lehnen wir ausdrücklich ab. Das, was wir über die Vorkommnisse im Friesenhof gehört haben, darf sich nicht wiederholen.
Die Personelle Ausstattung der Einrichtungen und der Heimaufsicht ist wichtig für eine gute pädagogische Arbeit im Sinne der Kinder und Jugendlichen. Die Einrichtung der Ombudsstelle hat sich bewährt – Kinder und Jugendliche in Einrichtungen brauchen eine Anlaufstelle, die sie unterstützt und berät.
Der von uns geforderte „Einrichtungs-TÜV“ kann nur auf Bundesebene im Rahmen der von der großen Koalition angekündigten Reform der Kinder- und Jugendhilfe erreicht werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Diskussion über anlassunabhängige, unangekündigte Kontrollen aufzugreifen und umzusetzen.
Die Einschätzung der CDU-Fraktion, dass der Parlamentarische Untersuchungsaus- schuss erforderlich war, teilen wir nicht. Wer im Sozialausschuss aufmerksam zugehört Seite 1 von 2 hat, weiß, dass dieser keine neuen Erkenntnisse erbracht hat.
Was den Kindern und Jugendlichen mehr geholfen hat, war die Diskussion und Beratung beim Runden Tisch Heimerziehung. Die Empfehlungen des Runden Tisches Heimerzie- hung, die unter Einbeziehung vieler Fachleute erarbeitet wurden, werden den Schutz der Kinder und Jugendlichen ebenfalls weiter stärken:
1. Einführung und Ausbau von Qualitätsdialogen mit allen VerantwortungsträgerIn- nen im Bereich der stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, um gemeinsam Qualitätskriterien zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zu er- arbeiten und deren Umsetzung zu begleiten sowie auch Steuerungsmaßnahmen zu beschließen. 2. Reform der §§ 45ff. SGB VIII mit dem Ziel der Ausweitung der rechtlichen Hand- lungsmöglichkeiten der Heimaufsicht, um zum Beispiel anlassunabhängige, unan- gekündigte Kontrollen und die Möglichkeiten der Fachberatung in den Einrichtun- gen zu verstärken. 3. Hinwirkung bei Trägerverbänden, einzelne stationäre Einrichtungen in trägerüber- greifende Organisationen aufzunehmen, damit auch für kleine Einrichtungen in- tensive Fachberatung und Begleitung gewährleistet wird. 4. Aufbau von verbindlichen Strukturen zur Verbesserung und Intensivierung der Kontakte zwischen den Einrichtungen sowie den entsendenden und örtlichen Ju- gendämtern, sowie zwischen den Jugendämtern und ihren zu betreuenden Ju- gendlichen. Um sicherzustellen, dass die regelmäßige Überprüfung und Fort- schreibung des Hilfeplanes unter Einbeziehung der Jugendlichen an ihrem Auf- enthaltsort erfolgt. 5. Entwicklung eines Fort- und Weiterbildungsprogramms für Leitungskräfte und pä- dagogische Fachkräfte, um beispielsweise die Zusammenarbeit der stationären mit der ambulanten Arbeit, die Elternarbeit und die Entlassungsvorbereitung zu fördern. 6. Ausbau von Partizipation und Beschwerdemanagement in den Einrichtungen über die bereits durch die Beschwerdestelle der Bürgerbeauftragten getroffenen Maß- nahmen hinaus, um die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen insbesondere in Ein-Gruppen-Einrichtungen zu verbessern. 7. Förderung von Projekten für „Grenzgänger“ (schwer erreichbare Jugendliche mit besonderem Hilfebedarf), besonders die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie. 8. Umsetzung des Rechtes auf Beschulung vorranging in der Regelschule und nur in Ausnahmefällen durch ausgebildete pädagogische Fachkräfte in der Einrichtung, sowie Verbesserung des Übergangsmanagements in Ausbildung. 9. Erprobung und Förderung von sozialräumlich ausgerichteten Konzepten für eine bedarfsgerechtere Versorgung der Kinder und Jugendlichen in der Heimerzie- hung. 10. Ein Dialog zur Verbesserung der Personalentwicklung in den Einrichtungen und die Entwicklung einer Strategie gegen den Fachkräftemangel in der Jugendhilfe.
Dass die CDU-Fraktion bei der parlamentarischen Beratung den Vorschlägen der Fach- leute nicht zugestimmt hat, ist für uns völlig unerklärlich.
Für uns Grüne steht fest: Vorkommnisse wie im Friesenhof dürfen sich nicht wiederholen. Das ist unser Ziel für den Kinder- und Jugendschutz.
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