Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
06.03.17
15:21 Uhr
Landtag

Letzte Sitzung des Untersuchungsausschusses - Abschlussbericht einstimmig beschlossen

Nr. 50 / 6. März 2017

Letzte Sitzung des Untersuchungsausschusses – Abschlussbericht einstimmig beschlossen
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat heute (Montag) zum letzten Mal getagt. In der Sitzung beschlossen die Mitglieder des Ausschusses einstimmig, dem Landtag den Schlussbericht vorzulegen. Außerdem gaben sie die Empfehlung an das Parlament ab, den durch den Plenarbeschluss vom 17. September 2015 erteilten Untersuchungsauftrag für erledigt zu erklären.
Der Landtag wird sich voraussichtlich während des März-Plenums (22. bis 24. März) mit dem Abschlussbericht befassen. Teile des Berichts geben auch Meinungen wieder, die von der Mehrheitsauffassung abweichen (gemäß § 25 Abs. 5 UAG). Dabei handelt es sich insbesondere um von den Fraktionen vorgenommene Bewertungen sowie Schlussfolgerungen, die aus den Feststellungen gezogen wurden. Zum Teil gilt dies auch für die nach Durchführung der Beweisaufnahme zu treffenden Tatsachenfeststellungen.
Der Abschlussbericht wird voraussichtlich ab dem 15. März als Landtags-Drucksache Nr. 18/5272 auf der Homepage des Landtages sh-landtag.de beziehungsweise auf der Seite des Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses landtag.ltsh.de/parlament/ausschuesse/pua_1/ im PDF-Format abrufbar sein. Ab dem 21. März wird außerdem eine Druckversion des Schluss- berichts verfügbar sein, die auf Wunsch vom Landtag übersandt wird. Die Bestellung kann formlos unter Angabe der Versandanschrift per E-Mail an untersuchungsausschuss@landtag.ltsh.de erfolgen.
Der Untersuchungsausschuss hatte seine Tätigkeit im September 2015 aufgenommen und seitdem insgesamt 62 Sitzungen abgehalten. 27 dieser Sitzungen fanden öffentlich statt und dienten der Beweisaufnahme. In deren Rahmen hat der Ausschuss 36 Zeugen und drei Betroffene angehört. Ferner hat er zwei Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, die die Sachverständigen dem Ausschuss in öffentlicher Sitzung mündlich näher erläuterten. Daneben wurden verfahrens- erhebliche Schriftstücke förmlich in das Untersuchungsausschussverfahren eingeführt. Hierzu hat der Ausschuss insgesamt 220 Aktenstücke mit einem Gesamtumfang von über 40.000 Seiten – teilweise im Wege der Beschlagnahme – beigezogen und ihren Inhalt ausgewertet.