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06.03.17
10:52 Uhr
Landtag

Ein Jahr Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein

Nr. 49 / 6. März 2017

Ein Jahr Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein
Rund ein Jahr nach ihrem Start blickt die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, die mittlerweile auch Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe ist, auf zahlreiche Beratungsgespräche und Initiativen zur Bekanntmachung ihres Beratungsangebotes zurück. „Die Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen und das Beratungsangebot zum SGB VIII wurden bereits im ersten Jahr sehr gut angenommen. Besonders freut mich, dass sich auch viele Kinder und Jugendliche selbst an uns gewandt haben. Das kannten wir bislang nicht in diesem Umfang und zeigt, dass der Bedarf für solch ein Beratungsangebot da ist und der Weg zu uns gefunden wird“, so die Bürgerbeauftragte und Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe, Samiah El Samadoni, heute (Montag) im Kieler Landeshaus.
Im Jahr 2016 waren insgesamt 194 Eingaben zu verzeichnen. Dabei entfielen je knapp ein Drittel auf Hilfen zur Erziehung (64) einerseits und zu Problemstellungen rund um das Thema Eingliederungs- hilfe (58) andererseits. Alle anderen Eingaben, mit denen sich die Ombudsfrau und ihr Team zu befassen hatten, betrafen zum Beispiel die Themenbereiche Kita- und Elternbeiträge, aber auch Inobhutnahmen und Kommunikationsprobleme mit dem Jugendamt.
„Das Medium, das die Kinder und Jugendlichen zumeist nutzen, um uns erstmalig zu erreichen, ist ganz klassisch das Telefon. Oft treffen wir uns dann im Anschluss persönlich mit den Kindern und Jugendlichen, um das weitere, gemeinsame Vorgehen gegenüber dem Jugendamt beziehungsweise der Jugendhilfeeinrichtung zu besprechen“, erläuterte El Samadoni. „Diese Arbeit ist äußerst zeitintensiv, aber nur so kann das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen gewonnen und ihre Interessen letztlich wirksam vertreten werden.“ Das Alter der betroffenen Kinder liegt bei den Eingaben zu stationären Hilfen zur Erziehung meist zwischen 14 und 17 Jahren, wenngleich der Ombudsfrau auch Fälle mit Kleinkindern oder solchen im Grundschulalter vorliegen. „Die jüngste Petentin, die sich unmittelbar an uns gewandt hatte, war beispielsweise gerade einmal acht Jahre alt“, so die Bürgerbeauftragte. 2

Neben der Beratung und Unterstützung in Einzelfällen hat die Bürgerbeauftragte die Beschwerdestelle und ihr Beratungsangebot im Jahr 2016 auch bei mehreren Jugendhilfeträgern vorgestellt, sowohl unmittelbar durch Besuche in Einrichtungen, als auch im Rahmen der Veranstaltung „Runder Tisch Heimerziehung“. Darüber hinaus haben Kontaktgespräche mit einzelnen Jugendämtern stattgefunden. Erfreulich sei, dass einige Jugendämter, darunter die Landeshauptstadt Kiel, die Kreise Nordfriesland und Rendsburg Eckernförde sowie die Stadt Neumünster einen Hinweis auf die Beschwerdestelle in ihre Jugendhilfebescheide oder Hilfevereinbarungen aufgenommen haben. „Ich habe den Eindruck, dass sich die erste Skepsis gegenüber der Beschwerdestelle vielerorts gelegt hat und wir nun auf dem Weg einer guten Zusammenarbeit sind“, sagte El Samadoni. „Ich würde mir allerdings wünschen, dass außer den genannten noch weitere Jugendämter aktiv auf unser Beratungsangebot hinweisen würden. Hierzu werde ich in diesem Jahr weitere Gespräche führen“, erklärte die Bürgerbeauftragte.
Auch wenn die Arbeit der Beschwerdestelle bereits im ersten Jahr gut Fahrt aufgenommen hat, ist das für die Ombudsfrau El Samadoni kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen. „Mein Ziel für die kommenden Jahre ist es, durch weitere Präsenz in Jugendhilfeeinrichtungen, Hinweise auf die Beschwerdestelle auch in den Schulen sowie die Gestaltung eines kinderfreundlichen Internet- auftritts noch mehr Kinder und Jugendliche zu erreichen. Durch die zahlreichen Gespräche hat sich mein Eindruck verfestigt, dass der Bedarf nach einer unabhängigen Beschwerdestelle überfällig war und wir bislang nur die Spitze des Eisbergs erreicht haben“, unterstrich El Samadoni.
Auch Sozialministerin Kristin Alheit unterstützt das Vorhaben, die Ombudsstelle in den Einrichtungen noch weiter bekannt zu machen. Alheit zog heute gemeinsam mit El Samadoni Bilanz, unter anderem in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen Ombudsstelle und Heimaufsicht und betonte: „Mit der Einrichtung der Ombudsstelle hat Schleswig-Holstein einen weiteren wichtigen Schritt getan, um Kinder und Jugendliche in Einrichtungen zu unterstützen, wenn sie Hilfe brauchen. Mein herzlicher Dank gilt dem Team und der Bürgerbeauftragten für das große gemeinsame Engagement. Die Arbeit und der Austausch mit der Heimaufsicht funktionieren konstruktiv und lösungsorientiert im Interesse der Kinder und Jugendlichen in Schleswig-Holsteins Einrichtungen.“


Hintergrund: Der Schleswig-Holsteinische Landtag hatte im Dezember 2015 beschlossen, der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten die Aufgabe einer Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe zum 1. Januar 2016 zu übertragen. Nach dem Gesetz ist es Aufgabe der Beschwerdestelle, für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen Beratung, Begleitung und Unterstützung in Beschwerdefällen zu leisten. Außerdem sollen Kinder und Jugendliche wie auch deren Eltern oder andere Personensorgeberechtigte über die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendhilferechts (SGB VIII) informiert und beraten sowie deren Anliegen gegenüber dem Jugendamt oder einem freien Träger der Jugendhilfe vertreten werden. Für die Arbeit in der Beschwerdestelle stehen insgesamt 2,5 Stellen zur Verfügung, die derzeit von zwei Juristinnen, einer Sozialpädagogin und einer Assistenzkraft ausgefüllt werden. Alle zwei Jahre, mithin erstmalig im Jahr 2018, legt die Beschwerdestelle dem Landtag einen Tätigkeitsbericht vor.