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02.03.17
14:04 Uhr
Landtag

Landesbeauftragter und Sozialministerin zu Runder Tisch Inklusion: "Hochschulen müssen Weg konsequent weitergehen"

Nr. 47 / 2. März 2017

Landesbeauftragter und Sozialministerin zu Runder Tisch Inklusion: „Hochschulen müssen Weg konsequent weitergehen“
Anlässlich des ersten gemeinsamen Runden Tisches mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung zum Thema „Inklusion an Hochschulen“ erklärte Wissen- schaftsministerin Kristin Alheit: „Die Hochschulen sind bereits sehr engagiert bei dem Thema Inklusion, doch sie müssen weiter aktiv bleiben und den Weg konsequent weiter- gehen. Der Runde Tisch soll helfen, die Inklusion an Hochschulen voranzutreiben und einen Austausch zwischen den relevanten Akteuren zu ermöglichen“, sagte die Wissenschaftsministerin.
„Nach unserer erfolgreichen gemeinsamen Tagung ‚all-in‘ im Februar 2016 wollen wir die gewonnenen Erkenntnisse mit konkreten Maßnahmen umsetzen. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit dem ‚Runden Tisch‘ für Studierende mit Behinderungen die Hochschule ohne Barrieren entwickeln“, sagte der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase. „So können sie sich, ohne dass sie ständig Hilfen organisieren müssen, verstärkt dem Studium widmen.“
Das Thema Inklusion steht ganz oben auf der Agenda der Landesregierung. Am ersten Runden Tisch in den Räumen des Instituts für Weltwirtschaft nahmen neben der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, die staatlichen und privaten Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein, die Vorstände der Allgemeinen Studierendenausschüsse, das Studentenwerk Schleswig-Holstein und weitere Interessierte teil. Die Runde informierte sich unter anderem über bisherige Aktivitäten zum Thema Inklusion an Hochschulen und über den Aktionsplan der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erfordert einen kontinuierlichen Prozess. Deshalb gab es auch einen intensiven Austausch über die Frage, in welcher Form sich auch andere Hochschulen in Schleswig-Holstein für Inklusion einsetzen und wo Arbeitsschwerpunkte gesetzt werden können.
Die Landesregierung hat bei der letzten Änderung des Hochschulgesetzes auch einen Schwerpunkt auf den Diversity-Ansatz und Inklusion gesetzt. Es wurden bereits verschiedene Projekte vom Wissenschaftsministerium gefördert, wie zum Beispiel die Erarbeitung eines 2

Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel, das Modellprojekt „Inklusive Bildung“ sowie eine Untersuchung der Hochschulen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit. Die Hochschulen sollen zusammen mit den neuen Diversity-Beauftragten den gesetzlichen Auftrag zur Förderung der Vielfalt mit Leben füllen und die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen.