Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
24.02.17
15:16 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zur Fußfessel für GefährderInnen

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 34, 63 – Den Einsatz von Fußfesseln für Gefährder in Pressesprecherin Schleswig-Holstein ermöglichen Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher Zentrale: 0431 / 988 – 1500 der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
Burkhard Peters: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 081.17 / 24.02.2017


Ein erneuter substanzloser Schauantrag erster Güte
Liebe CDU, „unverzüglich“ soll der Landtag jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen für den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Lande schaffen. Wie eine Monstranz tragen Sie die Fußfessel als Segensbringer gegen den dschihadistischen Terrorismus vor sich her und jeder, der nicht „unverzüglich“ in ihre Anbetung einstimmt, wird verdächtigt, Verrat an den Sicherheitsinteressen der Menschen zu begehen.
Jetzt müssen wir uns bereits das 2. Plenum in Folge damit befassen, obwohl schon im Januar alles gesagt worden ist. Erneut zu einem substanzlosen Schauantrag erster Gü- te - noch bevor der Bund die notwendigen Voraussetzungen geschaffen hat. Doch wo- möglich höhlt der stete Tropfen ja den Stein, daher wiederhole ich mich gern für Sie: Ein Mensch, der zu einem Attentat entschlossen ist und dabei womöglich seinen eige- nen Tod einkalkuliert, wird sich der Fußfessel entledigen, bevor er zur Tat schreitet o- der die Fußfessel wird ihm völlig egal sein. Das wissen wir aus Frankreich.
In städtischen Ballungszentren taugt die Fußfessel als Warninstrument für Sicherheits- behörden nicht, weil anhand der Standortdaten nicht erkennbar ist, welchen potentiel- len Anschlagszielen sich der Betreffende nähert und ob er das in terroristischer Absicht tut.
Im Rahmen der Führungsaufsicht, in der elektronische Fußfesseln bislang zum Einsatz kommen, haben wir es mit einer komplett anderen Situation zu tun: Diese Menschen sind grundsätzlich kooperationsbereit, wenn sie die Fußfessel anlegen. Denn Voraus- setzung für ihre Anordnung ist, dass die Betroffenen Einsicht in die von ihnen ausge- hende Gefahr gezeigt haben. Sie verstehen die Fußfessel als Maßnahme auch in ihrem

Seite 1 von 2 eigenen Interesse, zum Beispiel als milderes Mittel gegenüber einer Sicherungsverwah- rung.
Diese Situation ist in keiner Weise auf terroristische GefährderInnen zu übertragen. Hier gibt es vielmehr die Befürchtung bei SicherheitsexpertInnen, dass die Anordnung der Maßnahme zur weiteren Radikalisierung bei den Betroffenen führt und einen mög- licherweise bislang nur abstrakten Tatentschluss endgültig zur Reife bringt.
Aus fachlichen Gründen wird der elektronischen Fußfessel bei den Sicherheitsexper- tInnen beim Bundeskriminalamt und auch bei Verfassungsschutzbehörden so gut wie keine Relevanz zugemessen. Es besteht eine auffällige Diskrepanz zwischen fachlicher Einschätzung und politischer Begleitmusik in der Sicherheitsdebatte.
Meine Damen und Herren, der Kabinettsentwurf für die Anordnung einer Gefährder- Fußfessel im neuen BKA-Gesetz definiert den Begriff wie folgt: „Eine Person, bei der es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie eine Straftat im Bereich des internationalen Terro- rismus begehen könne oder deren individuelles Verhalten es wahrscheinlich macht, dass sie eine solche Straftat plant.“
Diese schwammige Formulierung des möglichen Anwendungsbereichs ist nach meiner Einschätzung keine grundrechtssichere Vorgabe für entsprechende Anpassungen der Landespolizeigesetze.
Wir werden zu gegebener Zeit zu überprüfen haben, ob es eine grundrechtsfeste Lö- sung für die Einführung einer präventiven elektronischen Fußfessel in unserem Polizei- recht gibt. Zu einer solchen fachlichen und rechtlichen Prüfung sind auch wir Grüne durchaus bereit. Kopflose Schnellschüsse, wie die CDU sie fordert, wird es mit uns aber nicht geben.
Viel interessanter wäre übrigens gewesen, statt über Fußfesseln einmal über die Fehler des Bundesinnenministers zu sprechen. Dann könnten wir mal darüber sprechen, wa- rum der Bundesinnenminister politisch bislang nicht dafür einsteht, dass in seinem Ver- antwortungsbereich ein über Jahre hinweg bekannter und beobachteter Gefährder trotz eindringlicher Warnungen ausländischer Sicherheitsbehörden nicht von einem An- schlag abgehalten werden konnte. Doch im Gegensatz zu Ihnen, liebe CDU, warten wir gern erst einmal auf eine vollständig geklärte Tatsachengrundlage, bevor wir mit Anträ- gen vorpreschen.
***



2