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24.02.17
14:27 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zum 4. Opferschutzbericht der Landesregierung

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 73 – 4. Opferschutzbericht der Landesregierung Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Burkhard Peters: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de

Die CDU schürt Ängste, wir handeln Nr. 082.17 / 24.02.2017
planvoll und seriös!
Liebe Anke Spoorendonk, herzlichen Dank für diesen umfassenden Bericht. Dank auch an die anderen Ressorts und an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche die vielen Erkenntnisse gesammelt, und aufbereitet haben.
Der 4. Opferschutzbericht belegt es eindeutig: Opferschutz und Prävention haben seit dem letzten Bericht 2011in der Zeit der Küstenkoalition große Fortschritte gemacht. Sowohl durch bundesrechtliche Vorgaben, als auch durch Initiativen im Land. Es ist gut, dass wir jetzt eine Bilanz haben, die die Erfolge nachzeichnet.
Schleswig-Holstein war schon seit langem ein Land, in dem Opferschutz und Präventi- on groß geschrieben wurde. Vor allem die vernetzte Zusammenarbeit von Sicherheits- behörden, Sozialbehörden und Schulen mit den Trägern der Sozialversicherung, mit Wohlfahrtsverbänden, aber auch sonstigen Vereinen und Initiativen, ist seit langem ein Markenzeichen, für das uns andere Bundesländer beneiden.
Zum Beispiel bei der psychosozialen Prozessbegleitung. Die hier entwickelten Konzep- te waren eine Blaupause für die jetzt eingeführte bundesweite Regelung. Opfer von Stalking werden in SH zukünftig über die Bundesregelung hinaus ebenfalls im Prozess kostenfrei begleitet.
Ein anderes Beispiel: die enge Verzahnung verschiedener Akteure im Bereich der Re- sozialisierung und Betreuung von Inhaftierten während und nach der Haft. Justiz, Be- währungshilfe, die freie Straffälligen- und Opferhilfe und die Reso-Hilfe arbeiten Hand in Hand. Diese Hilfestrukturen sind unter anderem dafür verantwortlich, dass wir eine im Bundes- und Europavergleich sensationell geringe Haftquote haben. Haftvermei- dung und konsequenter Behandlungsvollzug, wenn Haft nicht vermieden werden kann, sind aktiver Opferschutz. Das zeigt der Bericht sehr deutlich auf.
Seite 1 von 3 Ich will aus Zeitgründen nur 2 Punkte mit aktuellem Bezug ansprechen.
Angst, Opfer von Straftaten zu werden, ist ein großes Thema, auch im beginnenden Wahlkampf. Diese Angst wird mit Vorliebe von der CDU beschworen. Auch im Bericht geht es um das Sicherheitsgefühl der Menschen.
Dabei steht die angeblich gefühlt schlechte Sicherheitslage und eine steigende Furcht vor Kriminalität in einem bemerkenswerten Kontrast zu den Zahlen im Opferschutzbe- richt. Seit vielen Jahren gehen die Opferzahlen bei Tötungs-, Raub- und schweren Se- xualdelikten kontinuierlich zurück. Das gilt auch für Körperverletzungen im Zeitraum 2006 bis 2015. Die Steigerung in diesem Bereich, die sich aus der neuesten PKS für 2016 ergibt, bedarf noch einer genaueren Analyse. Auch der Anstieg der Gesamtopfer- zahl im Jahr 2016 um 3.482 ist genauer zu analysieren. Hier kann sich die große Stei- gerung der Online-Anzeigen über die sog. elektronische Wache im Jahr 2016 auf 7.534 angezeigte Taten auswirken. Viele von diesen Fällen blieben früher im Dunkelfeld.
Die langjährige Grundtendenz ist dennoch eindeutig. Das Leben in SH wird seit Jahren immer sicherer. Auch bei der Wohnungseinbruchskriminalität zeichnet sich eine deutli- che Besserung ab.
Den Kieler Nachrichten vom 17.02.2017 entnehme ich, dass die CDU eine Meinungs- umfrage zum Sicherheitsempfinden hat durchführen lassen. Die Umfrage habe aber das Ergebnis erbracht, dass das allgemeine Sicherheitsgefühl im Norden durchaus in Ordnung ist. Wörtlich heißt es in den KN: „Die Kriminalität bereitet den Schleswig- Holsteinern keine schlaflosen Nächte“ Bisher hat die CDU das Ergebnis der repräsenta- tiven Umfrage nicht veröffentlicht. Herr Kollege Günther: ist Ihnen ein Wahlkampfthema abhandengekommen? War das der eigentliche Grund für das hektische Umschwenken auf das Thema G 8 / G 9? Es wäre nett, wenn Sie uns gelegentlich an den Erkenntnis- sen aus der Umfrage teilhaben lassen würden.
Auch bei der Auswirkung der erhöhten Zahlen von Geflüchteten seit 2015 auf die Kri- minalitätslage in SH gab es eher fragwürdige Betrachtungen des Oppositionsführers der CDU. In einer PE vom 17.02. wirft er der Justizministerin vor, die Kriminalstatistik zu verharmlosen, weil sie kriminelles Verhalten bei Geflüchteten mit Perspektivlosigkeit, fehlender Ausbildung und fehlender Arbeit zu rechtfertigen versuche. Er fordert dage- gen eine „ehrliche Debatte“. Was damit gemeint ist, bleibt jedoch vage. Mit allzu frem- denfeindlichen Mutmaßungen will man sich in der CDU wohl nicht das Maul verbrennen und belässt es daher lieber bei Andeutungen.
Kriminologie ist nicht Ihr Ding, Herr Günther. Lassen Sie sich daher folgendes erklären: es gehört zu den kriminologischen Grunderkenntnissen, dass kriminelles Verhalten bei verschiedenen Menschengruppen in der Gesellschaft unterschiedlich häufig auftritt. Männer werden z.B. sehr viel öfter kriminell als Frauen; jüngere Menschen häufiger als ältere Menschen; Personen mit geringerer Bildung mehr als gut ausgebildete Men- schen, Individuen ohne intakte soziale Einbindung mehr als Menschen, die in stabilen emotionalen und sozialen Gefügen eingebettet sind.
Wenn wir den Befund haben, dass der überwiegende Teil der nach Deutschland und SH geflüchteten Menschen männlich, jung, weniger ausgebildet und prekär lebend ist, ist es allein schon aus statistischen Gründen so, dass sich in dieser Gruppe mehr Men- schen befinden, die anfällig für kriminelles Verhalten sind. Seriös lässt sich also nur ein Vergleich anstellen mit einer Vergleichsgruppe deutscher Tatverdächtiger, die die glei- chen demografischen und sozialen Merkmale aufweist.
2 Das alles hätten Sie aber schon auf den Seiten 199, 200 des 4. Opferschutzberichtes nachlesen können, wo die kriminologischen Auswirkungen einer erhöhten Flüchtlings- zuwanderung bereits antizipiert werden und konkrete Überlegungen zu ambulanten Sanktionsalternativen für junge Flüchtlinge entwickelt werden.
Es ist deshalb auch gut, dass das Innenministerium beim kriminologischen Forschungs- institut Niedersachen eine Studie zur „Analyse der Entwicklung der Kriminalität von Zu- wanderern in Schleswig-Holstein“ in Auftrag gegeben hat, um auf dieser Grundlage er- folgreiche Handlungsstrategien zu entwickeln.
Sie sehen: Die CDU schürt Ängste und ergeht sich in dunklen Mutmaßungen. Die Küs- tenkoalition handelt planvoll und seriös. So soll es bleiben im Opferschutz und bei der Prävention.
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