Flemming Meyer: Für den SSW sind Bürgerbeteiligung und Transparenz keine Worthülsen
Presseinformation Kiel, den 24.02.2017Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 5, 19, 30 Gesetzentwürfe und Antrag zur Energiewende, Landesplanungsrecht und Netzentgelte Drs. 18/5107, 18/5161 und 18/5128Als seinerzeit klar war, dass Schleswig-Holstein, in Bezug auf die Ausweisung vonWindeignungsflächen, die Planungsgrundlagen komplett ändern muss, hat die Landesregierungunverzüglich gehandelt. Das Vorgehen wurde mit Vertretern der kommunalen Ebene undVertretern der Windenergie-Branche besprochen und abgestimmt. Das war notwendig, umeinen unkontrollierten Ausbau zu verhindern. Niemand bei uns im Land kann ein Interesse daranhaben, dass die Windenergienutzung für unbestimmte Zeit unkoordiniert abläuft. Es wurden dienotwendigen rechtlichen Schritte eingeleitet und es wurde eine Brücke gebaut, indem dasLandesplanungsgesetz und der Planungserlass geändert wurden. Damit ist landesweit geregelt,dass bis zum Juni 2017 raumbedeutsame Windkraftanlagen im gesamten Landesgebiet vorläufigunzulässig sind.Parallel dazu hat die Landesplanungsbehörde daran gearbeitet, ein rechtssicheres undraumverträgliches Planungsinstrument zu schaffen, das die Anforderungen des OVG erfüllt. 2Und da stehen wir heute. Wir befinden uns mitten im Prozess, wo das Anhörungsverfahren invollem Gange ist. Eine Anhörungsphase, die ihresgleichen sucht. Denn die Bürgerinnen undBürger haben das Recht, sich am laufenden raumordnerischen Verfahren zu beteiligen. Siekönnen sich die Flächen ansehen und flurstückscharf ein Bild davon machen welche Gebietekünftig für den Ausbau der Windenergie vorgesehen sind und welche nicht. Zu jeder Flächekönnen hier entsprechend Stellungnahmen abgegeben werden. Die Beteiligungsverfahrenlaufen bis Ende Juni diesen Jahres. Danach kommen alle Argumente und Stellungnahmen aufden Tisch, werden geprüft und im Rahmen der Planung abgewägt.Derzeit ist davon auszugehen, dass die Raumordnungspläne nicht vor Herbst 2018 in Kraft treten.Um daher nach Juni 2017 auch weiterhin, bis zum Inkrafttreten der Raumordnungspläne,gewährleisten zu können, dass der Ausbau der Windenergie in geordneten Bahnen verläuftbrauchen wie eine Verlängerung des Moratoriums. Dies ist der Grund für den vorliegendenGesetzentwurf.Der Erfolg der Energiewende steht im direkten Zusammenhang mit dem Ausbau derWindenergie sowie im direkten Zusammenhang mit dem Ausbau der Netze. Das Eine ist ohnedas Andere nicht möglich. Das wissen wir in Schleswig-Holstein am besten. Daher ist die aktiveRolle die Landesregierung, den Ausbau der Netze bei uns im Land voranzubringen, ausdrücklichzu begrüßen. Der Stand des Netzausbaus bei uns im Land bestätigt dies. Doch leider stellen wirfest, dass nicht alle Bundesländer den Ausbau der Netze mit dem gleichem Elan voran bringenwie Schleswig-Holstein. Im Gegenteil teilweise wird der Ausbau sogar blockiert. Schleswig-Holstein hat seine Hausaufgaben gemacht und trotzdem zahlen wir die Rechnung für dieseFehlentwicklung. Hier muss der Bund endlich dafür sorgen, dass der Leitungsausbau endlichgerecht vorangetrieben wird.Mit dem Leitungsausbau folgen natürlich auch die Kosten. Derzeit gibt es bei der Verteilung derNetzausbaukosten länderweit Unterschiede. Bund und Länder haben sich zwar in der Frage der 3Kostenverteilung geeinigt. Doch derzeit scheint diese Einigung in weite Ferne gerückt, dadurch,dass der ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Gabriel, dasNetzentgeltModernisierungsGesetzes zurückgezogen hat. Damit ist die Diskussion über dieKostenverteilung aufs Neue entbrannt. Festzustellen ist, dass es sich nicht um einparteienpolitisches Problem handelt, vielmehr ist es ein länderpolitisches Problem. Soll heißen,hier ist ein Streit in Gange zwischen „Erneuerbaren-Ländern“ und „Nicht-Erneuerbaren-Ländern“.Wenn wir uns hier ganz klar zur ersten Kategorie zählen dürfen und für eine gleicheKostenverteilung plädieren, hat das natürlich seinen Grund. Denn wir führen hier im Land dieDiskussion mit den Windkraft- und den Stromnetzgegnern, eben weil wir uns zu unsererVerantwortung bekennen. Wir verlangen von den Menschen, dass sie dies alles mittragen undihren gesellschaftlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Dann ist es nur schwer auszuhalten,wenn es Bundesländer gibt, die einen langen Schuh machen, sobald es um gerechteKostenverteilung geht. Die Energiewende ist eine gesamtdeutsche Aufgabe zu der jeder seinenTeil beizutragen hat.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html