Marret Bohn zum Rettungsdienstgesetz
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 6 - Entwurf eines Rettungsdienstgesetzes Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die gesundheits- und sozialpolitische Sprecherin Landeshaus der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Marret Bohn: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.deRettungsdienstgesetz: Nr. 067.17 / 23.02.2017Wir machen Nägel mit KöpfenBevor ich auf das vorliegende Gesetz eingehe, möchte ich zunächst einmal diejenigen nennen, die die Umsetzung unseres Gesetzes überhaupt erst möglich machen. Sie ge- ben Tag und Nacht alles, um Menschen in Notsituationen beizustehen. Im Rettungs- dienst, in den Leitstellen, auf den Einsatzfahrzeugen, an Bord der Hubschrauber und in den Kliniken - überall in der Rettungskette wird rund um die Uhr großartiges geleistet.Allen Haupt- und Ehrenamtlichen im Rettungsdienst unser und mein ganz persönlicher Dank!Im vergangenen Jahr hat das Sozialministerium den Entwurf für die aktuelle Novelle des Rettungsdienstgesetzes vorgelegt. Wir haben uns im Sozialausschuss die Zeit ge- nommen, in schriftlicher und mündlicher Anhörung in die Tiefe zu gehen. Die Kritik ist nicht ungehört verhallt, sondern in einem Änderungsantrag der Küstenkoalition einge- flossen.Für uns Grüne war sofort klar, dass der Baby-Notarztwagen im Gesetz verankert wer- den muss. Landesweit müssen dieselben Regeln gelten. Ob im Großraum Kiel oder im Großraum Lübeck. Dafür hat die Küstenkoalition jetzt gesorgt.Kommen wir zu einem weiteren Punkt, der uns Grüne überzeugt hat: Das ist die ver- bindliche Festschreibung der erforderlichen Fortbildungen für das Personal - auf den Einsatzfahrzeugen und in den Leitstellen.Als weiteren Punkt haben wir die Einsatzmöglichkeiten von NotfallsanitäterInnen wäh- rend ihrer Ausbildung konkretisiert.Ich freue mich, dass wir heute Nägel mit Köpfen machen und das Rettungsdienstgesetz beschließen. *** Seite 1 von 1