Landesbeauftragter: Mit dem Landesaktionsplan auf dem richtigen Weg
Nr. 40 / 23. Februar 2017Landesbeauftragter: Mit dem Landesaktionsplan auf dem richtigen WegHeute (Donnerstag) stellt die Landesregierung in der Plenarsitzung den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor. Ulrich Hase, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung, zieht Bilanz. „Ich bin froh darüber, dass jetzt endlich ein Aktionsplan vorliegt“, so Hase. „Mit diesem Plan sind wir in Schleswig-Holstein auf dem richtigen Weg zur Umsetzung von Inklusion.“Die Landesregierung hatte den Landesaktionsplan, der die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung umsetzt, am 24. Januar beschlossen. Der Plan beschreibt zehn Handlungsfelder zu unterschiedlichen Lebensbereichen. Für sie werden Maßnahmen benannt und Ziele definiert. Nach Auffassung des Landesbeauftragten enthält der Aktionsplan viele wichtige Schritte zur Umsetzung der UN-Konvention. Erfreulich sei, dass jetzt in verschiedenen Bereichen die Beteiligung von Menschen mit Behinderung vorgesehen ist. Hase übt jedoch auch Kritik: „Es werden keine klaren Beteiligungskonzepte dargestellt. Außerdem fehlen Kriterien, wie der Landesaktionsplan ausgewertet und fortgeführt werden soll.“Die Entwicklung von Inklusion in der schulischen Bildung wertet der Landesbeauftragte allerdings positiv: „Eine nahezu siebzigprozentige Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist ein Zeichen dafür, dass die inklusive Entwicklung der Schulen in Schleswig-Holstein voranschreitet.“ Die schulische Inklusion in Schleswig-Holstein sei der richtige Weg, betont Hase. „Auch in der Bildung stellt Inklusion ein Menschenrecht dar – aufgrund der in Deutschland geltenden UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen!“ Die Umsetzung müsse aber im Einklang mit den notwendigen Ressourcen erfolgen, so Hase weiter. Außerdem sei es wichtig, dass die Effekte von schulischer Inklusion untersucht und ausgewertet werden, um Handlungsbedarfe zu erkennen. „Auch Kinder und Jugendliche ohne Behinderungen profitieren von der gemeinsamen Beschulung. Die sozialen Kompetenzen werden erheblich verbessert, gleichzeitig leiden die schulischen Leistungen nicht, wenn die Rahmenbedingungen stimmen“, berichtet der Landesbeauftragte aus Gesprächen mit Schulleitern. 2Weiterhin begrüßt Hase, dass Förderzentren mit ihrer Fachexpertise erhalten bleiben. Bedauerlich sei allerdings, dass der Aktionsplan zum Bereich Bildung keine Konzepte enthalte, die auch in der inklusiven Bildung den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit unter jungen Menschen mit Behinderungen fördern. Ebenso sage der Plan nichts darüber aus, wie in der schulischen Inklusion Lehrer mit Behinderungen gezielt berücksichtigt werden.„Gut ist, dass die Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen in der Landesverwaltung erfüllt wird“, hebt der Beauftragte hervor. „Die Landesregierung nutzt ihre Möglichkeiten, eine inklusive Arbeitswelt zu entwickeln. Die aufgestellten Ziele der Regierung teile ich. Die Maßnahmen des Plans beschreiben aber teilweise Projekte, die schon seit längerer Zeit bestehen und gesetzliche Pflichten umsetzen.“ Bei manchen Projekten sei wiederum nicht erkennbar, inwieweit sie sich auf eine inklusive Arbeitswelt auswirkten.Ein weiterer Bereich des Landesaktionsplans betrifft die Barrierefreiheit. Grundlage für selbstbestimmtes Zusammenleben sei es, alle Lebensbereiche barrierefrei gestalten zu können, unterstreicht Hase. Vor allem der Mangel an barrierefreien Wohnungen habe die Landesregierung bewogen, in der Städtebauförderung, der Wohnbauförderung und der Bauordnung gegenzu- steuern. „Das sind gute Signale für eine Gesellschaft im demografischen Wandel“, betont der Landesbeauftragte. Auch, dass Menschen mit Behinderungen bei der Bewertung dieser Förderung beteiligt werden, sieht Hase positiv.