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17.02.17
10:04 Uhr
Landtag

Die Bürgerbeauftragte sieht geplante Rentenreform als Zwischenschritt

Nr. 33 / 17. Februar 2017

Die Bürgerbeauftragte sieht geplante Rentenreform als Zwischenschritt
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (15. Februar) langfristige Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und eine schrittweise Angleichung der Renten in Ost und West beschlossen. Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Samiah El Samadoni begrüßt den Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. „Die Reform wird das erschreckend geringe Rentenniveau bei vielen Menschen mit Erwerbsminderung jedoch nur geringfügig verbessern“, sagte die Bürgerbeauftragte heute (Freitag).
Nach dem Gesetzentwurf soll der Rentenwert Ost in sieben Schritten von 2018 bis 2024 auf das Westniveau angehoben werden, so dass ab dem Jahr 2025 das gleiche Rentenrecht in ganz Deutschland gilt. Zudem soll die Erwerbsminderungsrente für künftige Betroffene steigen, indem die sogenannte Zurechnungszeit bis 2024 schrittweise um drei Jahre verlängert wird. Aktuell unterstellt das Gesetz, dass Betroffene ohne Eintritt der Erwerbsminderung nur bis zu ihrem 62. Geburtstag gearbeitet hätten (§ 59 SGB VI). Künftig werden weitere rentenrechtliche Zeiten zugerechnet, ab 2024 dann bis zum 65. Geburtstag.
„Die Verlängerung der Zurechnungszeit setzt ein richtiges und notwendiges Signal“, äußerte El Samadoni. Allerdings seien weitere Reformen erforderlich. „Es reicht nicht aus, die Zurechnungs- zeiten zu verlängern, auch die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten müssen wieder abgeschafft werden.“ Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2000 müssen die Betroffenen Renten- abschläge von in der Regel 10,8 Prozent akzeptieren (§ 77 Abs. 2 Nr. 3 SGB VI), vergleichbar mit Personen, die freiwillig eine vorzeitige Rente beanspruchen. „Menschen mit einer Erwerbsminde- rung erhalten eine vorzeitige Rente aber gerade nicht freiwillig“, betonte die Bürgerbeauftragte.
El Samadoni wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Betroffenen weiterhin massiv von Armut bedroht seien. Nach den aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung Bund betrage die durchschnittliche Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 711 Euro. „Unter Berücksichtigung angemessener Wohnkosten reicht selbst eine durchschnittliche Erwerbs- minderungsrente nicht aus, das Existenzminimum zu gewährleisten“, unterstrich die Beauftragte.