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08.02.17
16:01 Uhr
B 90/Grüne

Korrektur: Burkhard Peters zum Bericht zum Beschluss zu den Aufschlussmaßnahmen JVA Lübeck

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 043.17 / 08.02.2017

CDU will das Gesetz einfach nicht verstehen
Zu dem Bericht der Justizministerin im heutigen Innenausschuss zum Beschluss des Landgerichts Lübeck zu Aufschlussmaßnahmen in der JVA Lübeck, erklärt der justizpoliti- sche Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:
Die CDU will das Gesetz einfach nicht verstehen. Unser Gesetz sieht den Aufschluss als Regel vor. Die Regel, das sollte Frau Ostmeier als Juristin wissen, erlaubt auch die Aus- nahme. Diese Ausnahme ist der Einschluss, wenn die Sicherheit dies gebietet.
Die Verfügung der Anstaltsleitung auf dieser Station für besonders gewaltbereite Gefan- gene nur jeden zweiten Tag Aufschluss zu gewähren wird daher vom Gericht überhaupt nicht beanstandet.
Eine Gerichtsentscheidung, welche die Kosten 3/5 zu 2/5 zu Lasten des sich beschwe- renden Insassen verteilt, ist auch keinesfalls eine „schallende Ohrfeige“, wie von Frau Ostmeier behauptet.
Die vom Gericht beanstandete Personalknappheit ist mittlerweile größtenteils behoben, zwei weitere Beamtinnen und Beamte werden in diesem Jahr folgen. Auch das betriebli- che Gesundheitsmanagement zeigt erste Wirkung. Nach wie vor liegt Schleswig-Holstein in seiner Personalausstattung weit über dem Bundesdurchschnitt. Und das bei vergleich- baren Strafvollzugsgesetzen in anderen Bundesländern.
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