Burkhard Peters zum Bericht der Justizministerin im Innenausschuss zum Beschluss des Landgerichts Lübeck zu Aufschlussmaßnahmen in der JVA Lübeck
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 043.17 / 08.02.2017 CDU will das Gesetz einfach nicht verstehen Zu dem Bericht der Justizministerin im heutigen Innenausschuss zum Beschluss des Landgerichts Lübeck zu Aufschlussmaßnahmen in der JVA Lübeck, erklärt der justizpo- litische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters: Die CDU will das Gesetz einfach nicht verstehen. Unser Gesetz sieht den Aufschluss als Regel vor. Die Regel, das sollte Frau Ostmeier als Juristin wissen, erlaubt auch die Ausnahme. Diese Ausnahme ist der Einschluss, wenn die Sicherheit dies gebietet. Die Verfügung der Anstaltsleitung auf dieser Station für besonders gewaltbereite Ge- fangene nur jeden zweiten Tag Aufschluss zu gewähren wird daher vom Gericht über- haupt nicht beanstandet. Eine Gerichtsentscheidung, welche die Kosten 3/5 zu 2/5 zu Gunsten des sich be- schwerenden Insassen verteilt, ist auch keine „schallende Ohrfeige“, wie von Frau Ostmeier behauptet. Die vom Gericht beanstandete Personalknappheit ist mittlerweile größtenteils behoben, zwei weitere Beamtinnen und Beamte werden in diesem Jahr folgen. Auch das betrieb- liche Gesundheitsmanagement zeigt erste Wirkung. Nach wie vor liegt Schleswig- Holstein in seiner Personalausstattung weit über dem Bundesdurchschnitt. Und das bei vergleichbaren Strafvollzugsgesetzen in anderen Bundesländern. *** Seite 1 von 1