Untersuchungsausschuss schließt Beweisaufnahme ab
Nr. 21 / 6. Februar 2017Untersuchungsausschuss schließt Beweisaufnahme abDer Erste Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat heute (Montag) weitere Doku- mente in das Verfahren eingeführt und damit seine Beweisaufnahme beendet. In der nicht öffentlichen Sitzung berieten die Mitglieder des Ausschusses außerdem über den Inhalt des Abschlussberichtes und einigten sich auf eine vorläufige Fassung.Trotz der Einigung fassen die Fraktionen die bisherigen Erkenntnisse unterschiedlich auf. Das gilt für die Berichtsteile, die Bewertungen beinhalten sowie Schlussfolgerungen aus dem im Verfahren Festgestellten, zum Teil aber auch für die zu treffenden Tatsachenfeststellungen. Der Schluss- bericht wird daher Teile enthalten, in denen von der Mehrheitsauffassung abweichende Meinungen wiedergegeben werden (gemäß § 25 Abs. 5 UAG).Die vorläufige Fassung des Berichtes wird jetzt den betroffenen Personen zur Stellungnahme zugeleitet. Innerhalb von zwei Wochen können sich diejenigen äußern, deren Rechte durch eine Veröffentlichung des Abschlussberichtes beeinträchtigt werden können. Nach dieser Frist wird der Untersuchungsausschuss – voraussichtlich Anfang März – zu einer letzten Sitzung zusammen- kommen. Dann soll die endgültige Fassung des Abschlussberichtes beschlossen und dem Landtag in der Plenarsitzung Ende März vorgelegt werden.Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat seine Tätigkeit im September 2015 aufge- nommen und seitdem 60 Sitzungen abgehalten. 27 dieser Sitzungen fanden öffentlich statt und dienten der Beweisaufnahme. In deren Rahmen hat der Ausschuss 36 Zeugen und drei Betroffene angehört. Außerdem hat er zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die die Sachverständigen dem Ausschuss in öffentlicher Sitzung erläuterten. Daneben wurden in großem Umfang verfahrens- erhebliche Schriftstücke förmlich in das Untersuchungsausschussverfahren eingeführt. Hierzu hat der Ausschuss insgesamt 220 Aktenstücke mit einem Gesamtumfang von über 40.000 Seiten – teilweise im Wege der Beschlagnahme – herangezogen und ausgewertet.