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27.01.17
14:21 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zum Urteil zum kommunalen Finanzausgleich

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 030.17 / 27.01.2017

Die Neuausrichtung des kommunalen Finanzausgleichs war richtig
Zum heutigen (27.01.2017) Urteil des Landesverfassungsgerichts Schleswig zum kommunalen Finanzausgleich sagt die kommunalpolitische Sprecherin der Landtags- fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau:
Nun ist es höchstrichterlich bestätigt: Die Neuausrichtung des kommunalen Finanz- ausgleichs war in den wesentlichen Punkten richtig.
Der Finanzausgleich ist transparenter und gerechter als jemals zuvor. Die Gelder fol- gen den tatsächlichen Aufgaben und hierbei werden auch die Soziallasten berücksich- tigt. Soziale Leistungen haben für die Finanzlage der Kommunen eine herausragende Bedeutung.
Die vom Gericht beanstandeten Punkte werden wir nun alsbald mit der kommunalen Familie beraten und zeitnah nachbessern.
Spannend wird die vom Landesverfassungsgericht angemahnte Ermittlung des tat- sächlichen Bedarfs der Kommunen. Ob am Ende festgestellt wird, dass die Kommu- nen durch das Finanzausgleichsgesetz (FAG) zu schlecht ausgestattet werden, bleibt fraglich. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, so ein Gutachter in der münd- lichen Anhörung zum FAG, dass dabei nicht mehr Geld für die kommunale Ebene herauskommen würde.
Es bleibt allerdings die Krux, dass einige Kommunen ihre Pflichtaufgaben mit den vor- handenen Finanzen kaum oder nicht bewältigen können. Das ist aber nicht nur eine Frage des Ausgleiches zwischen den Kommunen sondern eine Frage, wie wir die öf-
Seite 1 von 2 fentliche Hand insgesamt besser ausstatten können, im Land und in den Kommunen. Ein Altschuldentilgungsfonds wäre ein wichtiges Instrument zur Unterstützung.
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