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26.01.17
15:30 Uhr
FDP

Anita Klahn zu TOP 25 (Ergebnisse des Runden Tisches Heimerziehung): Auch die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses müssen einbezogen werden

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Christopher Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 035/2017 Kiel, Donnerstag, 26. Januar 2017
Soziales/Heimerziehung



www.fdp-fraktion-sh.de Anita Klahn: Auch die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses müssen einbezogen werden In ihrer Rede zu TOP 25 (Ergebnisse des Runden Tisches Heimerziehung) erklärt die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn: Klahn:
„Auch ich spreche im Namen meiner Fraktion den grundsätzlichen Dank an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tisches zur Heimerziehung aus. Ich hoffe, dass die Ergebnisse nicht nur im Sozialausschuss beraten werden, sondern vor allem im Ministerium, dem Landesjugendamt und der Heimaufsicht als Grundlage für die weitere Arbeit dienen – wobei die Ergeb- nisse des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zwingend einzu- beziehen sind.
Ich finde es bedrückend, dass wir als politisch Verantwortliche erst durch die mediale Berichterstattung und somit nicht mehr verschweigbaren Vor- kommnissen erfahren haben, welche Probleme in einzelnen Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe bestehen und einer hilflosen, nicht handelnden Ministerialverwaltung.
Noch erschreckender ist für mich, dass es dem Ministerium seit der Novel- lierung des Bundeskinderschutzgesetzes in 2012 nicht möglich war, die Landesverordnung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtun- gen (KJVO) fertigzustellen.
Ein im Mai 2014 vorgelegter Entwurf wurde von den Trägern der Heimerzie- hung heftig kritisiert, im Oktober 2015 gab es einen zweiten Entwurf. In den Sitzungen des Landesjugendhilfeausschusses wird immer wieder nach dem Stand der Novellierung der KJVO gefragt und vor allem wird immer wieder die Einbindung der Fachleute angemahnt. Es passierte nichts.

Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Im Ergebnis wurden immer wieder neue Termine genannt. Und erst durch den Druck des LJHA wurde in 2016 der dritte Entwurf der KJVO den Trägern zur Kenntnis gegeben. Zu Recht wurde dieses von den Teilnehmern des Runden Tisches erneut kritisiert und eingefordert.
Sie rühmen sich bei jeder Gelegenheit, dass sie die Einzigen seien, die den Dialog mit den Betroffenen führen. Wo war denn hier ihre Dialogbereit- schaft? Wäre es nicht sogar die Aufgabe des Ministeriums gewesen, den Runden Tisch zur Heimerziehung selbst einzuberufen, spätestens im Jahre 2015, als deutlich wurde, dass die Experten aus der Kinder- und Jugendhilfe eine gänzlich andere Auffassung als das Ministerium vertraten? Wäre es nicht aus Verantwortung gegenüber den Heimkindern angebracht gewesen?
Die Ministerin erklärt, dass ihr das Wohl der Heimkinder eine Herzensange- legenheit sei. Nur zur Erinnerung: Sie ist seit 2012 im Amt, und erst im Jah- re 2016 beginnt sie unter dem Druck der Öffentlichkeit und eines parla- mentarischen Untersuchungsausschusses sich um die Situation der Heim- kinder zu kümmern. Sie dürfen selbst entscheiden, für wie glaubhaft Sie das halten.
Der von den Koalitionären vorgelegte Antrag ist für mich ein missglückter Versuch zur Schadensbegrenzung. Wir sind uns ja einig in dem Ziel, dass die Kinder und Jugendlichen ‚Sicherheit, angemessene Hilfen und Unterstützung für ein körperlich und psychisch unversehrtes Aufwachsen‘ benötigen.
Aber wenn sie dazu ‚alle Systeme überprüfen und weiterentwickeln‘ wollen, dann misstrauen sie in Wahrheit auch ihrer Ministerin. Für wie beratungsre- sistent oder vielleicht auch desinteressiert müssen die regierungstragenden Fraktionen die verantwortliche Ministerin halten, wenn sie ihr per Beschluss auftragen wollen, ‚Qualitätsdialoge mit allen Verantwortungsträgern‘ zu füh- ren. Wenn wir das als Opposition gefordert hätten, bekämen sie doch vor Entrüstung kollektive Ohnmachtsanfälle.
Auch die von den regierungstragenden Fraktionen weiteren geforderten Handlungsfelder desavouieren ihre Ministerin mehr, als dass sie sie unter- stützen.
Die Idee zur übergreifenden Zusammenarbeit in der Jugendhilfe wurde be- reits im Kinderschutzgesetz 2008 formuliert. Der Parlamentarische Unter- suchungsausschuss hat mehr als deutlich den Handlungsbedarf, der sich aus der Schnittstellenproblematik ergibt, zutage gebracht. Beteiligungsrech- te sind seit 2012 sicherzustellen.
Jugendliche mit besonderem Hilfebedarf haben einen Anspruch auch auf psychiatrische Begleitung. Dazu hätten Vereinbarungen getroffen werden können. Unverständlich ist auch, dass der Antrag bei den Reformvorschlä- gen zu den Paragraphen 45ff. SGB VIII hinter dem zurück bleibt, was die Ju- gend- und Familienministerkonferenz schon lange konkret vorgelegt hat.
Der Antrag sollte in den Sozialausschuss verwiesen werden. Denn der An- trag muss dringend nachgebessert werden und sollte vor allem auch die Er- gebnisse des Untersuchungsausschusses mit einbeziehen, alles andere wä- re Quatsch.“ Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de