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26.01.17
12:01 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zur Terrorismusbekämpfung

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 19+23+24 Terrorismusbekämpfung verstärken – Bes- Pressesprecherin sere Überwachung und mehr Prävention und Deradikalisie- Claudia Jacob rung; Terrorismus bekämpfen – Ausreisepflichtige Gefähr- Landeshaus der konsequent abschieben; Freiheitsrechte stärken, an- Düsternbrooker Weg 70 lasslose Massenüberwachung stoppen 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de Burkhard Peters: www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 022.17 / 26.01.2017



Diese Küstenkoalition stärkt die Polizei und ihre Arbeit
Wir sind uns in diesem Haus einig: Wir müssen den Terrorismus bekämpfen. Unsere So- lidarität und unser Mitgefühl gelten den Toten, den Angehörigen und allen Verletzten des grauenhaften Anschlags von Berlin.
Nach diesem Anschlag sind aber viele Fragezeichen geblieben und der Fall nimmt fast täglich überraschende Wendungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP,
ich lese aus Ihrem Antrag, dass sie den Weg der Landesregierung unterstützen, die Prä- vention in den Fokus zu stellen. Das freut uns.
Die Landesregierung hat für Vollzugsbedienstete in den Justizvollzugsanstalten Schulun- gen eingeführt, damit Radikalisierung besser erkannt wird. Im Jugendvollzug setzen wir auf Alltagsgespräche sowie Angebote für islamischen Religionsunterricht. Eine gelungene Resozialisierung immunisiert Menschen gegen die Verlockungen der Radikalen. Da setzt unser Landesstrafvollzugsgesetz an.
Der Bund stellt mit dem Programm „Demokratie leben!“ Fördermittel in Höhe von 300.000 Euro für 2017 zur Verfügung, die für Fortbildungen, Seelsorge, Gesprächsgruppe und Therapie verwendet werden sollen. Sie sehen also, die Präventionsarbeit ist bei uns in besten Händen.
Seite 1 von 3 Einem Punkt Ihres Antrags stehe ich allerdings ausgesprochen kritisch gegenüber, und das ist zugleich eine gute Überleitung zum Antrag der CDU: Die elektronische Fußfessel. Die Ausweitung auf bislang nicht verurteilte Menschen, ist verfassungsrechtlich hoch be- denklich und dürfte vor dem Bundesverfassungsgericht enden.
Zudem: Ein Mensch, der zu einem Attentat entschlossen ist und dabei seinen eigenen Tod einkalkuliert, wird sich der Fußfessel entledigen kurz bevor er loslegt. Oder die Fuß- fessel wird ihm völlig egal sein. Im Juli 2016 stürmte in Nordfrankreich ein IS-Kämpfer eine Kirche und schlachtete den Priester mit einem Messer ab. Der Mann war den Sicherheits- behörden als GefährderInnen bekannt und trug eine elektronische Fußfessel.
Gerade in städtischen Ballungszentren taugt die Fußfessel als Warninstrument für Sicher- heitsbehörden auch deshalb nicht, weil anhand der Standortdaten kaum erkennbar sein wird, welchen von unendlich vielen potentiellen Anschlagszielen sich der Betreffende nä- hert und ob er das in terroristischer Absicht tut oder nicht. Sollen die Fußfesseln bei jedem Weihnachtsmarkt, jeder Kirche, jedem U-Bahnhof Alarm schlagen? Dies auseinander zu halten kann nur gute polizeiliche Observation leisten.
Unsere Polizei und Sicherheitsbehörden leisten gute Arbeit. Und gute Arbeit leistet eine Polizei nur dann, wenn sie gut aufgestellt ist. Und wir stellen die Polizei in diesem Land gut auf.
Wir haben die Polizei aufgestockt wie keine schwarz-gelbe Regierung vor uns.
Wir haben die Polizei ausgestattet wie keine schwarz-gelbe Regierung vor uns.
Auch den Landesverfassungsschutz haben wir um 20 Stellen aufgestockt – das entspricht einem Personalaufwuchs von 20 Prozent.
Das ist absolut der richtige Weg. Aber sind Terroranschläge damit in Zukunft ausge- schlossen? Der Fall Amri stellt sich im Nachhinein doch bislang so dar: Es hätte zahlrei- che Möglichkeiten gegeben, ihn zu inhaftieren - allein: Die mit dem Fall befassten Sicher- heitsbehörden haben Amri falsch eingeschätzt oder verfolgten andere Pläne. Auf der Sit- zung vom 2. November 2016 im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum haben Bundeskri- minalamt, Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz, Generalbundesanwalt, Bundes- polizei sowie die Landeskriminalämter nach fast zweijähriger Beobachtung festgestellt, dass kein konkreter Gefährdungssachverhalt erkennbar ist.
Wem wollen Sie denn alles eine Fußfessel anlegen? Die Fußfessel kann doch nur eine Maßnahme für diejenigen sein, gegenüber denen bereits offen Ermittlungen laufen. Ich habe doch aufgezeigt, dass das nicht weiterhilft, das sagen auch die Expertinnen und Ex- perten.
Nein, Ihre Forderung nach einer Fußfessel ist keine Lösung für die von Ihnen beschriebe- nen Herausforderungen. Gute Polizeiarbeit ist die Antwort. Und diese Küstenkoalition stärkt die Polizei und ihre Arbeit.
Ja, natürlich können abgelehnte AsylbewerberInnen, die als GefährderInnen eingestuft werden, in Abschiebehaft genommen werden. Bereits jetzt schon. Dafür müssen wir aber Rendsburg nicht wiedereröffnen. Genauso wenig müssen wir dafür pauschale Abschiebe- stopps ausschließen. Die Vermengung der GefährderInnen-Debatte mit der Abschie- bungsfrage ist eine unerträglich populistische Verkürzung.
Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, 2 hören Sie auf, stets mit dem Finger auf andere zu zeigen. Die Herkunftsländer, die Aus- länder, die Geflüchteten. Lassen Sie uns den Fall Amri erst einmal genau aufklären und analysieren, warum das bestehende Recht - das den Sicherheitsbehörden zahlreiche scharfe Waffen bereits jetzt an die Hand gibt - nicht entsprechend angewandt wird. Ich prognostiziere, das wird noch sehr ungemütlich für Herrn De Maizière werden. Da helfen wortreiche, seitenlange Anträge Ihrerseits, Herr Kollege Günther, wenig.
Danke.
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