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25.01.17
17:50 Uhr
FDP

Dr. Ekkehard Klug zu TOP 3 (Bestattungsgesetz): Ein gut gemeinter, aber schlecht gemachter Gesetzentwurf

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 031/2017 Kiel, Mittwoch, 25. Januar 2017
Innen/Bestattungsgesetz



www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Ekkehard Klug: Ein gut gemeinter, aber schlecht gemachter Gesetzentwurf In seiner Rede zu TOP 3 (Bestattungsgesetz) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug: Ek Klug:
„Der vorliegende Gesetzentwurf ist sicher gut gemeint; er ist aber leider auch schlecht gemacht.
Die kommunalen Landesverbände haben in der Anhörung vor allem die er- heblichen Kosten angesprochen, die ein solches Gesetz mit sich brächte.
Es führt zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand. Erfahrungswerte und Da- ten über neue Genehmigungsverfahren lägen nicht vor; klar sei jedoch, dass dieser erhöhte Aufwand letzten Endes wegen des Konnexitätsprinzips in der Landesverfassung vom Land zu tragen sei.
Und darüber hinaus werde auch zusätzliches Personal für die Kontrolle der neuen Regelungen benötigt. Auch dafür müsste logischerweise am Ende das Land bezahlen, wenn es den Kommunen neue Pflichten auferlegt.
Ich meine, in der Politik muss man bei neuen Maßnahmen auf den Unter- schied zwischen ‚must be‘ und ‚nice to have‘ achten.
Für die von den Piraten vorgeschlagenen Änderungen des Bestattungsge- setzes Landesgeld auszugeben, halte ich nicht für sinnvoll, solange wir drin- gendere Bedarfe in der Bildung und bei der inneren Sicherheit noch nicht durch die nötigen Investitionen befriedigt und abgesichert haben.
Es geht bei den vorgeschlagenen Änderungen des Bestattungsgesetzes aber nicht nur um finanzielle Fragen.

Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Der Leiter des Kieler Bürger- und Ordnungsamtes hat in der Anhörung durch den Innen- und Rechtsausschuss am 7. September auf nachbarschaftliche Probleme bei der Ausbringung von Asche auf Privatgrundstücken hingewie- sen.
Es ist in der Tat nicht auszuschließen, dass sich Anwohner in ihrer Lebens- qualität beeinträchtigt fühlen, wenn die Nachbarn die Asche verstorbener Angehörigen auf ihrem Grundstück ausstreuen und wenn dann der im Lande zwischen Nord- und Ostsee nicht zu knapp bemessene Wind diese Asche dann herüberweht.
Schließlich sei darauf hingewiesen, dass der Gesetzesvorschlag die Mög- lichkeit zu missbräuchlichen Anwendungen eröffnet.
Er könnte auch dazu führen, dass Angehörige sich einfach aus Kostengrün- den dazu entschließen, die Asche von Verstorbenen zu verstreuen, statt die Kosten für eine ‚normale‘ Beisetzung zu übernehmen.
Alles in allem überwiegen die Nachteile aus meiner Sicht eindeutig die Vor- teile. Deshalb wird die FDP-Fraktion gegen den Vorschlag stimmen.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de