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25.01.17
16:19 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zu TOP 10 (Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein): Folgen unterlassener Investitionen reichen weit über eine Legislaturperiode hinaus

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 029/2017 Kiel, Mittwoch, 25. Januar 2017
Finanzen/Investitionen



www.fdp-fraktion-sh.de Wolfgang Kubicki: Folgen unterlassener Investitionen reichen weit über eine Legislaturperiode hinaus In seiner Rede zu TOP 10 (Änderung der Verfassung des Landes Schleswig- Holstein) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kub i- Kubi- cki:
„‚Investiert man in der Gegenwart nicht in die Zukunft, sollte man sich nicht wundern, wenn die Zukunft keine Gegenwart bekommt‘. Ein Zitat der Schriftstellerin Christa Schyboll, das in Schleswig-Holstein aktueller denn je ist, angesichts des weit fortgeschrittenen Substanzverzehrs an unseren Straßen, Brücken, Krankenhäusern und Schulen. Mit der von uns hier vorge- legten Verfassungsänderung möchten wir ab 2020 eine Investitionsquote von mindestens 10 und ab 2025 von mindestens 12,5 Prozent erreichen. Damit wollen wir den Abbau von Schulden vor allem in unserer Infrastruktur vorantreiben und auf diese Weise zu einer generationengerechteren Politik kommen.
Im Gegensatz dazu rechnet die Landesregierung in ihrer mittelfristigen Fi- nanzplanung bis 2026 sogar mit sinkenden Investitionsquoten von teilweise unter sieben Prozent. Angesichts von Rekordsteuereinnahmen ist das eine Frechheit gegenüber denen, die für diesen Überschuss gearbeitet haben. Es ist unsere Pflicht, in Zeiten wohlwollender Steuereinnahmen in die Zukunft dieses Landes zu investieren. Es ist dagegen töricht und unverantwortlich, wenn man meint, man könnte die Gelder einfach nur verteilen, ohne auf Nachhaltigkeit zu achten und sie eben nicht für den Abbau des Investitions- staus aufzuwenden. Zum Vergleich: Unter unserer Regierungsbeteiligung waren die Investitionsquoten immer höher, als unter dieser Landesregie- rung.
Wichtig für uns ist aber auch anzumerken: Die bereits in die Verfassung auf- genommene Schuldenbremse und das von uns hier geforderte Investitions- Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de gebot sind keine Gegensätze, sondern müssen zwingend zusammen ge- dacht werden. In unserem Haushaltsentwurf für 2017 haben wir bereits deutlich gemacht, dass durch Umschichtungen eine spürbare Erhöhung der Investitionsquote bei gleichzeitiger Tilgung von Altschulden möglich ist. Das fordert übrigens auch die OECD. Und was macht die Landesregierung? Sie hat nicht nur eine viel zu niedrige Investitionsquote veranschlagt, sondern legt einen Haushalt mit dem höchsten Ausgabenanstieg seit über 20 Jahren vor.
Die Vernachlässigung der Infrastruktur ist der Kardinalfehler dieser Landes- regierung, denn Investitionen in die Infrastruktur sind eine wichtige Voraus- setzung, damit wir auch in Zukunft in Wohlstand leben können. Der Landes- rechnungshof bemerkt deshalb zu Recht, dass das Land noch mehr in den Erhalt und den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur investieren muss. Er führt aus: ‚Dies ist die notwendige Voraussetzung, den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein zu stärken und die Wirtschaftskraft des Landes zu erhö- hen.‘ Der Finanzausschuss dieses Hauses, mit rot-grün-blauer Geschäft- sordnungsmehrheit, hat dem sogar zugestimmt.
Ich finde dies schon bemerkenswert, denn nicht erst seit dem Landesstra- ßenzustandsbericht wissen wir, in welch besorgniserregendem Zustand sich weite Teile unseres Landesstraßennetzes befinden. Bei den kommunalen Straßen sieht es da leider nicht sehr viel besser aus.
Verwunderung löst in diesem Zusammenhang aus, dass die rot-grün-blaue Koalition die Mittel für den Erhalt der kommunalen Straßen in ihrer Regie- rungszeit fast halbiert hat. Das Credo ‚Erhalt vor Neubau‘ scheint hier an- scheinend keine Gültigkeit mehr zu haben, weil weder vor allem das Eine, noch das Andere zufriedenstellend gelingt. Das alles vor dem Hintergrund, dass der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung 2014 angekündigt hat, dass ‚Geldschulden nicht länger durch Betonschulden‘ ersetzt werden dürften. Angesichts steigender Auftragsvolumen durch den Bundesver- kehrswegeplan und der immer noch viel zu geringen Planungskapazitäten des Landes muss hier dringend etwas geschehen, damit den großspurigen Ankündigungen endlich Taten folgen.
Die Erklärung der Landesregierung, zu wenig Personal und zu wenige Bagger seien für die Steigerung des Investitionsbedarfes verantwortlich, wie es der Ministerpräsident getan hat, grenzt schon an Lächerlichkeit. Der Minister- präsident hat doch überall öffentlich kundgetan, dass er das Land nicht den Dummschwätzern überlassen will. Warum meldet er sich dann beständig mit derartig absurden Beiträgen zu Wort?
Generationengerechtigkeit darf nicht an Legislaturperioden haltmachen. Wir brauchen die verfassungsrechtliche Festschreibung einer Investitionsmin- destquote, da die Folgen unterlassener Investitionen weit über eine Legisla- turperiode hinausreichen.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de