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25.01.17
12:23 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zum Freihandelsabkommen CETA

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 15+21 CETA im Bundesrat zustimmen; Investorenklagen verhindern, demokratisches Pressesprecherin Selbstbestimmungsrecht bewahren – CETA stoppen Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der europapolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Bernd Voß: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 017.17 / 25.01.2017


Mit uns wird es im Bundesrat keine Zustimmung zu CETA geben
Wir haben wiederholt und eindeutig deutlich gemacht, dass wir dem Freihandelsabkom- men CETA in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Dazu gibt es Landtagsbeschlüs- se, Parteitagsbeschlüsse, einen Fraktionsbeschluss aus 2014 und auch einen Beschluss meiner Fraktion von November vergangenen Jahres, also nach der Intervention der Wal- lonie und der Stadt Brüssel.
Mit uns wird es im Bundesrat keine Zustimmung zu CETA geben. Dies haben wir auch im jüngsten Beschluss wieder bekräftigt. Auch sonst machen wir kein Geheimnis aus un- serer Haltung gegen dieses Freihandelsabkommen.
Wir haben als Grüne auf unterschiedlichen Ebenen, im Europäischen Parlament, im Bundestag, in den Landesparlamenten und auf kommunaler Ebene unsere Kritikpunkte gegen den CETA-Vertragstext und die Erklärungen dazu deutlich gemacht. Drei der zentralsten Kritikpunkte sind die Klageprivilegien für internationale Investoren mit all ih- ren Konsequenzen, die Einbeziehung öffentlicher Dienstleistungen sowie die Aushöhlung des Vorsorgeprinzips bei der Produkt- und Lebensmittelsicherheit.
Liebe KollegInnen von der FDP,
dass ihnen diese Punkte völlig egal sind und Sie schon vor weiteren Klärungen die Lan- desregierung treiben möchten, diesem Handelsabkommen zuzustimmen, dass Sie ein System privater Gerichtsbarkeit errichten wollen, in dem kleine und mittlere Unterneh- men zugunsten internationaler Konzerne benachteiligt werden, dass Sie die Kommunen und Regionen bei öffentlichen Ausschreibungen und öffentlicher Daseinsvorsorge zu- Seite 1 von 3 künftig in eine prekäre Situation treiben lassen wollen, dass Ihnen das Vorsorgeprinzip sowie die Einklagbarkeit von Umwelt- und Sozialstandards egal sind, hätten wir uns schon denken können.
Ihren Antrag, können wir nur ablehnen. Es ist Ihnen ja bekannt, dass wir in diesem Land- tag mit der Regierungskoalition drei Beschlüsse zu den anstehenden Freihandelsab- kommen CETA und TTIP gefasst haben. Deutlich in den Anforderungen, deutlich in der Bewertung der Verfahren und des Inhalts - deutlich dagegen.
Es ist auch bekannt, dass die SPD sich in der Frage des zur Ratifizierung anstehenden CETA-Abkommens anders als wir positioniert und es befürwortet. „Das ist die Stunde der Parlamente“ hieß es da nach der Paraphierung. Im EU-Parlament, wo es jetzt im parla- mentarischen Verfahren ansteht, wurde: 1. ein Prüfauftrag an den Europäischen Gerichtshofs zu den Schiedsgerichten abgelehnt. 2. eine breitere parlamentarische Beteiligung der Ausschüsse, unter anderem Beschäfti- gungsausschuss und Sozialausschuss forderten es ausdrücklich ein, abgebügelt.
So hat gestern der Handelsausschuss, mit der Mehrheit von schwarzen, roten und libera- len, CETA durchgewunken, um dann Mitte Februar im EU-Parlament beschließen zu können. Es ist ein für die Tragweite des Abkommens unüblicher und nicht vertretbarer Vorgang, wie das Parlament sich hier selbst in seinen Rechten und Arbeitsmöglichkeiten einschränkt.
Die Kritikpunkte sind durch die Auslegungserklärungen und Zusatzerklärungen in keiner Weise ausgeräumt. Sie sind nicht Bestandteil des Vertragstextes. An der Rechtsverbind- lichkeit dieser Erklärungen bestehen erhebliche Zweifel.
Sie wissen alle, dass es nach derzeitigem Stand eine Entscheidung im Bundesrat zu CETA nicht mehr in der Wahlperiode dieses Landtages geben wird. Das Bundesverfas- sungsgericht hat zwar am 13. Oktober den Eilantrag, mit dem eine Unterzeichnung des CETA-Vertrages verhindert werden sollte, abgelehnt, dennoch sehen viele in der Ent- scheidung einen Hinweis darauf, dass auch die höchsten RichterInnen in Karlsruhe eini- ge der vorgesehenen Regelungen zu den neuen regulatorischen Räten und deren par- lamentarische Legitimation äußerst problematisch finden.
Denn sie haben klargemacht, dass die problematischen Teile nicht vorläufig, das heißt nicht vor Ratifizierung, also der Zustimmung von Bundesrat und Bundestag, in Kraft tre- ten dürfen. Das Urteil in der Hauptsache, die Frage, ob das CETA-Abkommen bezie- hungsweise Teile daraus mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind, weil demokratische Rechte der Parlamente damit ausgehöhlt werden, ist jedoch noch nicht gesprochen. Be- vor das nicht geschehen ist, verbietet sich eine Entscheidung in Bundestag und Bundes- rat.
Ich habe damit unsere Position zu diesem Handelsabkommen und den Verfahren hier im Hause ausreichend klargemacht. Handelsabkommen haben zu Beginn dieser Legislatur nur in kleinen Fachkreisen Interesse ausgelöst. Sie stehen jetzt im Zentrum politischer Debatten – und das zu Recht.
Sie haben in ihren Auswirkungen Einfluss darauf, ob die UN-Nachhaltigkeitsziele bei uns und weltweit erfüllt werden können. Die schnelle Erfüllung dieser Ziele ist entscheidend dafür, dass Fluchtursachen, Kriege und Konflikte an ihren Wurzeln bekämpft werden können. Dafür sind faire Chancen, ist fairer Handel eine wesentliche Grundlage.

2 Ich danke für die Aufmerksamkeit.
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