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23.01.17
15:44 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Abschiebepolitik, Bestattungsgesetz, HSH Nordbank, ÖPNV und Terrorismusbekämpfung

Nr. 12 / 23. Januar 2017



Themen der Plenarsitzung: Abschiebepolitik, Bestattungsgesetz, HSH Nordbank, ÖPNV und Terrorismusbekämpfung
Zu seiner nächsten (zweitägigen) Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 25. Januar, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen die Abschiebepolitk, das Bestattungsgesetz, die HSH Nordbank und der öffentliche Nahverkehr im Lande sowie die Terrorismusbekämpfung.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 25. Januar, 10 bis 18 Uhr

TOP 16, 18 und 20 Anträge zur Abschiebung von Flüchtlingen, Antrag der Fraktion der Piraten (Drs. 18/4980), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/5023), Antrag der Fraktion der Piraten (Drs. 18/5025), geplanter Aufruf 10:10 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Nach der umstrittenen Abschiebung von 34 abgelehnten Asylbewerbern nach Afghanistan Ende vergangenen Jahres strebt die Bundesregierung weitere Zwangsrückführungen an. Die Piraten fordern nun einen klaren Abschiebestopp für Afghanen und das Bekenntnis des Landtages, dass Afghanistan kein sicheres Land sei. Zudem soll die Landesregierung zu Beginn der Debatte einen Bericht „über die geplanten oder bereits vorgenommenen Abschiebungen von Flüchtlingen nach Afghanistan geben“. 2

Die Landesregierung hat unterdessen angekündigt, Schleswig-Holstein werde Abschiebungen nach Afghanistan für drei Monate aussetzen, falls der Bund keine wesentlich anderen Informationen zur Lage im Land liefert als ein aktueller Bericht des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR. Dem Bericht sei in keiner Zeile zu entnehmen, dass das sehr relevante völkerrechtliche Gremium Afghanistan für ein sicheres Land halte, sagte Ministerpräsident Torsten Albig im Einklang mit Innenminister Stefan Studt (beide SPD) vor wenigen Tagen. CDU und FDP kritisierten hingegen die Ankündigung für einen vorübergehenden Abschiebestopp.
Mitberaten wird ein von der FDP vorgelegter Antrag, der allgemein zu schnelleren Abschiebungen aufruft und eine zentrale Abschiebungsbehörde in Schleswig-Holstein sowie eine Abschiebehaftanstalt – unter anderem auch für sogenannte Gefährder – fordert. Während sich zuletzt auch einige Kreise öffentlich für ein solches vom Land geführtes Abschiebegewahrsam aussprachen, sieht Innenminister Studt hierfür keinen Bedarf. Das Land hatte vor etwa zwei Jahren das Abschiebegefängnis in Rendsburg geschlossen.
Ministerpräsident Albig hat zuvor den Sinn teurer Abschiebungen krimineller Flüchtlinge grundsätzlich infrage gestellt. „Manchmal fragt man sich: Warum steckt man ausländische Verbrecher nicht hier ins Gefängnis, wohin sie gehören, sondern chartert ein ganzes Flugzeug für wenige Leute? Wir produzieren damit riesige Kosten, um dann zu erleben, dass der aufnehmende Staat nicht tut, was wir täten.“ Dort kämen dann diese Menschen möglicherweise frei, kehrten vielleicht nach Deutschland zurück und es gebe das Problem immer wieder.



TOP 15 und 21 Anträge zum Freihandelsabkommen CETA, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4936), Antrag der Fraktion der Piraten (Drs. 18/5026), geplanter Aufruf 11:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Landtag befasst sich mit zwei Anträgen zum Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA. Die Liberalen fordern die Landesregierung auf, im Bundesrat für die Ratifizierung des kürzlich unterzeichneten CETA-Vertrags zu stimmen, die Piraten wollen genau das Gegenteil. Spitzenvertreter der EU und Kanadas hatten am 30. Oktober mit ihren Unterschriften das sieben Jahre verhandelte und bis zuletzt umstrittene Freihandelsabkommen besiegelt. Jetzt sind noch die nationalen Parlamente gefragt. Das EU-Parlament will Anfang Februar über CETA abstimmen. Nach Angaben der Bundesregierung müssen Bundestag und Bundesrat dem Abkommen letztlich zustimmen, Deutschland werde es aber womöglich erst nach der Bundestagswahl 2017 endgültig anerkennen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium kurz nach der Vertragsunterzeichnung erklärte, könnte sich der Anerkennungsprozess in Europa etwa zwei bis fünf Jahre hinziehen.
In Deutschland gibt es starken Widerstand gegen CETA, auch weil das Abkommen quasi als Vorlage für das zwischen Europa und den USA in Verhandlung befindliche TTIP-Papier gilt. Insbesondere Umwelt- und Verbraucherschützer, Sozialverbände und Gewerkschaften befürchten eine Angleichung von Standards auf geringerem Niveau und kritisieren zudem mangelnde Transparenz bei den Verhandlungen. 3

Mitte Oktober vergangenen Jahres wies das Bundesverfassungsgericht mehrere Anträge gegen eine Zustimmung Deutschlands zu CETA ab, formulierte aber Bedingungen. Unter anderem schrieben die Richter in Karlsruhe der Bundesregierung vor, sie müsse sicherstellen, dass Deutschland im Zweifel aus dem Abkommen wieder herauskommt. Das Urteil verpflichtet die Bundesregierung, nur für eine vorläufige Anwendung derjenigen Teile des Abkommens zu stimmen, für die zweifellos die EU zuständig ist. Ausgenommen sein müssen alle Bereiche, die in die Kompetenz Deutschlands fallen. Dabei geht es etwa um das Investitionsschutzgericht und den Arbeitsschutz. Auch im Januar dieses Jahres lehnten die Karlsruher Richter mehrere neue Eilanträge von CETA-Gegnern – darunter die Linken im Bundestag und ein Aktionsbündnis mit mehr als 125.000 Unterstützern – ab. In ihrem Beschluss stellten sie fest, dass die Bundesregierung alle Auflagen aus Karlsruhe für die deutsche Zustimmung zu CETA erfüllt hat.
Mit dem Freihandelsabkommen CETA wollen die EU und Kanada ihre Wirtschaftsbeziehungen auf eine neue Basis stellen. Durch den Wegfall von Zöllen und anderen Handelshemmnissen soll es auf beiden Seiten des Atlantiks mehr Wachstum geben. So ist unter anderem vorgesehen, Zugangsbeschränkungen bei öffentlichen Aufträgen zu beseitigen und Dienstleistungsmärkte zu öffnen. Die technischen Verhandlungen über CETA liefen von 2009 bis 2014. Die Abkürzung CETA steht für „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen).



TOP 8 und 44 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Errichtung der „hsh portfoliomanagement AöR“ und Bericht zur Entwicklung des Schiffskreditportfolios, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/5006), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4616), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/5003), geplanter Aufruf 11:55 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Fakt ist, dass die HSH Nordbank, an der die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg mit rund 85 Prozent beteiligt sind, nach einer Auflage der EU-Kommission im nächsten Jahr verkauft werden muss. Damit ein Verkauf überhaupt funktionieren kann, durfte das Kreditinstitut faule Schiffskredite abgeben. Dazu wurde im vergangenen Jahr die hsh portfoliomangement AöR gegründet. Die FDP hatte im Herbst einen Regierungsbericht verlangt, der über deren Entwicklung informieren sollte. Der Bericht liegt nun vor und er sieht düstere Wolken über der „Bad-Bank“.
In dem Bericht heißt es: „Eine besondere Herausforderung für die Anstalt ist die Entwicklung auf den Schifffahrtsmärkten. Sie hat sich nach der Übertragung des Portfolios weiter verschlechtert. Die hsh portfoliomanagement AöR geht davon aus, dass die negative Entwicklung weiter anhalten wird.“ So haben die für 2,4 Milliarden Euro übernommenen Kredite für 256 Schiffe (bei insgesamt 590 Kreditverträgen mit 193 Kreditnehmern) in den vergangenen Monaten an Wert verloren. Laut dem Regierungsbericht war bis Ende September 2016 ein Verlust von 341,1 Millionen Euro aufgelaufen. Und: Derzeit liegt Regierungsangaben zufolge für keinen einzigen der 590 Kreditverträge eine „gesunde Finanzierung“ vor (Ratingklasse 0) und lediglich bei lediglich zwei 4

Prozent bestehe „kein weiterer Handlungsbedarf“ (Ratingklasse 1). Bei 84 Prozent der Verträge ist eine Restrukturierung erforderlich, „andernfalls liegt die Ausfallwahrscheinlichkeit bei 100 Prozent (Ratingklasse 3). Und ganz düster sieht es bei 14 Prozent der Verträge aus: hier „besteht akuter Handlungsbedarf“ (Ratingklasse 3).
Für das erste Halbjahr 2017 strebt die Landesregierung gemeinsam mit Hamburg nun eine Änderung des Staatsvertrags zur hsh portfoliomangement AöR an. Dabei handelt es sich um die Reduzierung der Kreditermächtigung auf den nach Einschätzung der beiden Länder erforderlichen Betrag – von 6,2 Milliarden auf 4,9 Milliarden Euro. Der hierfür erforderliche Gesetzentwurf liegt bereits dem Landtag vor.
Unterdessen hat Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) den Kurs der Landesregierung bei der HSH Nordbank verteidigt: „Die Entscheidung, im Herbst 2015 nicht abzuwickeln sondern den Verkauf der Bank in den Blick zu nehmen, war richtig“. Damals habe die Gewährträgerhaftung noch mehr als zwölf Milliarden Euro betragen, wovon allein der Sparkassen- und Giroverband bis zu zwei Milliarden Euro hätte tragen müssen, sagte sie vergangene Woche. Der Kauf fauler Schiffskredite war nach Heinolds Darstellung alternativlos. Der Kaufpreis sei von einem Gutachter der EU ermittelt und von Prüfern der Länder bestätigt worden. Ohne Kauf wäre es direkt zur Abwicklung gekommen. Derzeit beträgt die Gewährträgerhaftung für die Länder zehn Milliarden Euro.
Streit gibt es weiterhin zu den möglichen Auswirkungen der HSH-Nordbank-Verluste auf den Haushalt des Landes Schleswig-Holstein. Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) bezifferte die möglichen Kosten für die beiden Länder Hamburg und Schleswig-Holstein als Eigner der HSH Nordbank auf bis zu 16 Milliarden Euro – „wenn es schlecht läuft“. Der Bonner Wirtschaftsprofessor Martin Hellwig kommt in einem Artikel für das Fachblatt “Wirtschaftsdienst“ auf mindestens 17 Milliarden Euro, FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki spricht von 20 Milliarden Euro. Er ist der Meinung, dass die Abwicklung der HSH Nordbank für die Steuerzahler günstiger gewesen wäre.
Im Innen- und Rechtsausschuss haben vergangene Woche Regierungs- und Oppositionsfraktionen gefordert, dass die politischen Verantwortlichkeiten im Streit um Verluste bei der HSH Nordbank mit Hilfe von internen Akten offen gelegt werden sollen. Der Ausschuss gab am Donnerstag geschlossen grünes Licht für zwei Anträge auf Vorlage von Unterlagen „aus dem Verfügungsbereich der Landesregierung“ – mit unterschiedlicher Stoßrichtung. SPD, Grüne und SSW wollen die Rolle der CDU-FDP-Landesregierung bei der voreiligen Absenkung der Länder- Garantie für die Bank im Jahr 2011 aufarbeiten. Die FDP will die Vorgänge um die Bewertung der faulen Schiffskredite aus dem vergangenen Jahr unter die Lupe nehmen. 5

TOP 10 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/5035), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Liberalen wollen in der schleswig-holsteinischen Landesverfassung ein Investitionsgebot verankern. Einem zu Jahresbeginn vorgelegten Gesetzentwurf zufolge soll von 2020 an eine Investitionsquote von mindestens zehn Prozent der Landesausgaben gelten, ab 2025 eine Quote von 12,5 Prozent. Derzeit beträgt die Investitionsquote rund sieben Prozent.
Die FDP will so den „massiven Investitionsstau von fast fünf Milliarden Euro“ im Land abbauen und bessere Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum schaffen, sagte Fraktionschef Wolfgang Kubicki bei Vorstellung des Entwurfs. Die Oppositionsfraktion hatte der Landesregierung schon mehrfach vorgeworfen, zu wenig in Straßen, Schulen, Krankenhäuser und Brücken zu investieren. „Der Sanierungsbedarf, der hierdurch entsteht, kostet uns langfristig viel mehr Geld als Zinsschulden auf dem Papier – gerade im aktuellen Zinsumfeld“, sagte Kubicki.



TOP 12 Stand und Entwicklung der staatlichen Fachhochschulen, Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Ralf Stegner, Martin Habersaat, Birgit Herdejürgen, Kirsten Eickhoff- Weber, Serpil Midyatli, Kai Vogel, Jürgen Weber, Beate Raudies, Tobias von Pein, Birte Pauls (SPD), Eka von Kalben, Rasmus Andresen, Anke Erdmann, Ines Strehlau, Dr. Marret Bohn, Marlies Fritzen (Bündnis 90/ Die Grünen) sowie der Abgeordneten Flemming Meyer und Jette Waldinger-Thiering (SSW) (Drs. 18/4287), Antwort der Landesregierung (Drs. 18/5002), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Landtag wird eine Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage von Abgeordneten der SPD, der Grünen und des SSW zu „Stand und Entwicklung der staatlichen Fachhochschulen in Schleswig-Holstein“ debattieren. Im Fokus stehen unter anderem folgende Daten: Studierendenzahlen, Anzahl der Studienfächer, Anteil der BAföG-Empfänger und finanzielle Mittel. Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass es an den vier staatlichen Fachhochschulen in Schleswig-Holstein (Fachhochschule Kiel, Hochschule Flensburg, Fachhochschule Lübeck und Fachhochschule Westküste) 102 Studiengänge gibt. Hauptsächlich würden technische Studiengänge wie Maschinenbau, Elektrotechnik und Informatik angeboten. Aber auch einige Fächer aus anderen Bereichen wie Betriebswirtschaft, Tourismus-Management oder Soziale Arbeit stünden zur Auswahl.
Den Angaben zufolge ist die Zahl der Studenten an den FHen seit 2010 um 1.772 auf insgesamt 17.217 gestiegen. Die FH Kiel sei mit über 7.000 Studenten die größte, die FH Westküste in Heide mit knapp 1.500 die kleinste der Hochschulen. Einzig an der Lübecker Fachhochschule seien die Zahlen in den letzten fünf Jahren zwischenzeitig rückläufig gewesen. Von 2010 bis 2012 erhöhte sich die Zahl der BAföG-Empfänger von 5.910 auf 6.563. Bis 2015 sank die Zahl der Geförderten auf 6.066. 6

Die Zuschüsse des Landes sind seit 2010 um rund 14,3 Millionen Euro von 55,3 auf 69,6 Millionen erhöht worden, heißt es in der Antwort weiter. Das entspräche einer Steigerung von 26 Prozent. Mit 25,6 Millionen Euro sei die FH Kiel in diesem Zeitraum am stärksten bezuschusst worden. Für Baumaßnahmen an den Fachhochschulen wurden laut Landesregierung in den letzten fünf Jahren insgesamt 77,4 Millionen Euro ausgegeben. Die jährlichen Zahlen schwankten jedoch stark: Im Jahr 2010 sei beispielsweise nur die Hälfte von dem investiert worden, was die Hochschulen im Vergleich dazu 2016 ausgaben.
Auf die Frage, wie viele Studenten aus dem Ausland an den FHen in Schleswig-Holstein studieren, gab die Regierung folgendes an: 130 in Heide, 175 in Flensburg, 458 in Lübeck und 613 in Kiel. An allen vier Hochschulen kämen ausländische Studierende vor allem aus der Türkei. In Kiel und Flensburg seien zudem viele Studenten aus Indien eingeschrieben. An der FH Lübeck und der FH Westküste bestehen Kooperationen nach China. Daher gibt es an diesen Standorten ebenfalls eine hohe Zahl chinesischer Studenten, heißt es weiter.
Weitere Nachfragen der Abgeordneten gab es zum Anteil der Professorinnen und der Position im bundesweiten Hochschulranking. Dazu die Regierung: Der Frauenanteil unter Professoren sei von 12,4 Prozent 2010 auf 13,7 Prozent 2014 gestiegen. Die eher geringe Zahl an Professorinnen sei auf die technische Ausrichtung der Hochschulen zurückzuführen. Im bundesweiten Hochschulranking des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) seien die schleswig- holsteinischen Fachhochschulen unter anderem mit den Fächern Maschinenbau und Betriebswirtschaft vertreten und „schneiden mehrfach in der Spitzengruppe ab“, gibt die Landesregierung an. Beim Kriterium „Kontakt zur Berufspraxis“ lägen alle vier Fachhochschulen vorn.



TOP 3 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Bestattungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der Piraten (Drs. 18/3934), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/5039), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Ob es in Schleswig-Holstein ein neues Bestattungsgesetz geben wird, ist weiter offen. Entgegen der gängigen Praxis verzichtete der Innen- und Rechtsausschuss in seiner letzten Sitzung im Januar auf eine Empfehlung zu einem Gesetzentwurf der Piraten-Fraktion. Der Grund: Die Koalitionsfraktionen haben ihren Abgeordneten das Abstimmungsverhalten freigegeben, das heißt, die Fraktionsdisziplin ist aufgehoben. Die CDU hingegen kündigte an, geschlossen gegen das Gesetz zu stimmen. Mit ihrem Vorstoß zur Reform des Bestattungsgesetzes setzen sich die Piraten für eine Lockerung des Friedhofszwangs ein. Sie wollen Angehörigen ermöglichen, die Urne mit der Asche eines Verstorbenen für bis zu zwei Jahre im häuslichen Bereich zu verwahren – beispielsweise auf dem Kaminsims oder im eigenen Garten. Außerdem soll es erlaubt werden, die Asche auch außerhalb von Friedhöfen auf privatem Gelände beziehungsweise von Gemeinden genehmigten Gebieten zu verstreuen. Darüber hinaus sollen Bestattungen bereits am Folgetag 7

des Todes vorgenommen werden können. Die Streichung der bisherigen Mindestzeit von 48 Stunden würde, so die Piraten, insbesondere der Integration von Menschen jüdischen oder muslimischen Glaubens dienen. Ihre Tradition sieht eine Bestattung innerhalb eines Tages vor.
Angaben der Piraten zufolge habe eine Umfrage ergeben, dass 75 Prozent der Schleswig- Holsteiner eine Stärkung ihres Selbstbestimmungsrechts über den Tod hinaus wünschen. Fraktionschef Patrick Breyer betonte Mitte Januar, dass die anvisierten Regelungen nur für Menschen gelten sollten, die ihren letzten Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein hatten, um „Bestattungstourismus“ zu verhindern.
„Die traditionell übliche Erdbestattung ist in Schleswig-Holstein nicht mehr die Regel. Bereits 70 Prozent der vollzogenen Bestattungen erfolgen durch Urnenbeisetzung“, heißt es zur Begründung in dem Gesetzentwurf. Weiter argumentieren die Piraten: „Nach einer repräsentativen Meinungsumfrage wünscht sich jeder elfte Bundesbürger, dass seine Asche später zu Hause beziehungsweise im eigenen Garten aufbewahrt wird.“ Von den Angehörigen bestehe sogar bei jedem Dritten dieser Wunsch. Voraussetzung für die neuen Regelungen soll aber in jedem Fall der schriftliche Wille des Verstorbenen sein.
Ebenso wie die CDU sorgen sich vor allem die Kirchen um die Totenruhe sowie um „gute Sitten und Pietät“. Die Bestatter-Innung gab zudem zu bedenken, dass die Asche von Verstorbenen oft Rückstände wie Prothesen und Zahngold enthielte, die nicht verbrannt werden könnten. Auf diesen Einwand haben die Piraten reagiert: In einem Änderungsantrag legen sie fest, dass nur „staubigpulverige“ Asche zum Verstreuen freigegeben werden soll.



TOP 19, 23 und 24 Anträge zur Terrorismusbekämpfung, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/5024), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/5034), Antrag der Fraktion der Piraten (Drs. 18/5038), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Diskussion um die innere Sicherheit ist nach dem Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin auch in Schleswig-Holstein wieder hochgekocht. In einer Debatte um die Themen Terrorismusbekämpfung und Überwachung stehen Anträge von FDP, Piraten und CDU auf der Tagesordnung. Die Liberalen wollen unter anderem erreichen, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für die Einführung von elektronischen Fußfesseln einsetzt. Insbesondere sogenannte Gefährder, denen Sicherheitsbehörden Anschläge zutrauen, sollen mit dieser Methode besser überwacht werden können. Im Bereich Prävention fordert die FDP, bestehende Projekte wie etwa das Landesprogramm gegen religiös begründeten Extremismus in Schleswig- Holstein mit mehr Personal auszustatten. Auch in Haftanstalten und Flüchtlingsunterkünften soll gezielt über Extremismus aufgeklärt werden. Außerdem, so die Liberalen, müsse der Landesverfassungsschutz in seinen Kompetenzen gestärkt werden, um sich intensiver mit Islamismus und islamistischem Terrorismus auseinandersetzen zu können. 8

Die Piraten hingegen setzen auch „in Zeiten fundamentalistischer Angriffe“ auf die Wahrung der Freiheitsrechte und wollen staatliche Überwachung beschränken. In einem erneuten Anlauf fordern sie die Landesregierung auf, über den Bundesrat die massenhafte Vorratsdatenspeicherung zu kippen. Laut einem Urteil des EuGH sei die derzeitige Regelung „unverhältnismäßig und grundrechtswidrig“, meinen die Piraten. Die Ausweitung der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen und Körperkameras für Polizisten – sogenannte Bodycams – sieht die Fraktion ebenfalls kritisch. Damit könnten „nachweislich“ keine Straftaten verhindert werden. Entsprechende Gesetzesvorhaben der Bundesregierung gelte es zu stoppen.
Nach Ansicht der Union steht Deutschland „im Fokus des islamistischen Terrors“. Vor diesem Hintergrund erhebt sie in einem Zehn-Punkte-Katalog Forderungen zum „Schutz der Menschen vor terroristischen Gefahren“. So sollen Gefährder nach dem Willen der Christdemokraten länger als die bisherigen drei Monate in Abschiebehaft genommen werden können. Und: Ausreisepflichtige sollen unverzüglich abgeschoben werden. Andernfalls müssten ihren Heimatländern beispielsweise finanzielle Hilfen gekürzt werden, sofern sie ihre Staatsbürger nicht aufnehmen wollen. Pauschale Abschiebestopps lehnt die CDU-Fraktion ab und fordert gleichzeitig, die sogenannten Maghreb-Staaten Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsländern zu erklären. Ebenso wie die FDP spricht sich die CDU für die Einführung von elektronischen Fußfesseln aus. Für Asylbewerber, die ihre Identität bewusst verschleiern, drängen sie auf härtere Wohnsitzauflagen. Außerdem sei eine bessere Ausstattung der Polizei mit Waffen notwendig, um der Gefahr vor Terroranschlägen in Schleswig-Holstein begegnen zu können.
Einige der Forderungen von CDU und FDP sind bereits auf Landes- und Bundesebene im Gespräch. So wird die schleswig-holsteinische Landespolizei in Zukunft mit Sturmgewehren des Typs G36C ausgestattet. Das gab Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) Anfang Januar bekannt. In einem Maßnahmen-Paket als Reaktion auf den Anschlag in Berlin haben Innenminister Thomas De Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) unter anderem folgende Schritte angekündigt:
Zum einen soll die Abschiebehaft durch einen neuen Haftgrund der „Terrorgefahr“ oder der „erheblichen Gefahr für die Sicherheit“ Deutschlands erleichtert werden. Abschiebehaft soll künftig auch dann möglich sein, wenn sie länger als drei Monate dauert, weil Herkunftsländer die nötigen Papiere nicht ausstellen. Zum anderen sollen ausreisepflichtige Ausländer mit elektronischen Fußfesseln schärfer überwacht werden können, wenn sie die öffentliche Sicherheit gefährden. Weiterhin soll Deutschland auch die Entwicklungshilfe oder Regeln für Visa in die Waagschale werfen, wenn Verhandlungen mit Herkunftsländern über die Rücknahme eigener Bürger stocken. Und: Asylbewerber, die die Behörden über ihre Identität täuschen, sollen verschärfte Wohnsitzauflagen bekommen – Verstöße wären strafbar. 9

Donnerstag, 26. Januar, 10 bis 18 Uhr

TOP 7 und 17 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Förderung des Schienenpersonennahverkehrs und Anträge zum ÖPNV, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4999), Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/5000), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Die Koalitionsfraktionen wollen den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Land ausbauen. Ziel ist es, Bahn- und Bus-Angebote unter kunden- und umweltfreundlichen Aspekten zu modernisieren und besser miteinander zu vernetzen. Die Kernbereiche, für die mehr Finanzmittel eingesetzt und ein neues Sondervermögen aufgelegt werden sollen, stellen SPD, Grüne und SSW unter die Überschriften „Mobilität und Innovation im Nahverkehr“, „Ausbau des Angebots“, „Stärkung der Busverkehre“ sowie „Tarifgestaltung und Tarifverbund“.
Positiv wird in dem Ende Dezember vorgelegten Antrag die Anhebung der Regionalisierungsmittel erwähnt. Demnach bekommen die Länder vom Bund bereits ab 2016 mehr Geld für den Nahverkehr. Für den Regionalverkehr mit Bussen und Bahnen erhalten sie noch in diesem Jahr 8,2 Milliarden Euro, bis 2030 steigen die Zuschüsse jährlich um 1,8 Prozent. Für Schleswig- Holstein bedeutet das eine Steigerung von insgesamt 470 Millionen Euro bis 2030. Nicht in dem Antrag enthalten ist ein Anfang des Jahres bekanntgewordener Vorschlag der Grünen: Sie sprechen sich für ein sogenanntes Solidarticket aus. Würde jeder der 2,8 Millionen Landesbewohner Schleswig-Holsteins Jahreskarten kaufen, kosteten diese nur 99 Euro, rechnen die Grünen im Norden vor.
Im Bereich „Mobilität und Innovation im Nahverkehr“ setzen die Koalitionsfraktionen auf mehr Pünktlichkeit sowie auf „Echtzeit“-Informationen zu Abfahrten und Anschlussverbindungen. Zudem sollen landesweit alle Nahverkehrszüge künftig mit WLAN ausgestattet werden. Weiterhin werden unter anderem ein „elektronisches Ticketing“ sowie „mobile Buchungslösungen“ angestrebt.
Im Bereich „Ausbau des Angebots“ liegt der Schwerpunkt der Koalition beim Schienenverkehr. Demnach sollen insbesondere die Strecken Büchen - Hamburg und Kiel - Lübeck „durch mehr Angebote gestärkt werden“. Und „prioritär neu geschaffen“ werden sollen die Strecken S4-Ost, S21, Wrist - Kellinghusen, Kiel - Schönberg und Geesthacht - Nettelnburg.
Im Bereich „Stärkung der Busverkehre“ wird auf eine Erhöhung der Landesmittel für die kommunalen Busverkehre um fünf Millionen Euro verwiesen. Damit sollen nach dem Willen der Koalitionsfraktionen auch Bürgerbusse und Rufbussysteme in ländlichen Räumen Schleswig- Holsteins finanziert werden.
Im Bereich „Tarifgestaltung und Tarifverbund“ wird in dem Antrag die Ausweitung des SH-Tarifs auf ein Norddeutsches Tarifverbundsystem mit den Nachbarländern Hamburg und Niedersachsen 10

genannt. Ziel sei es hierbei insbesondere, „die verschiedenen Anforderungen unserer Metropolen und ländlicheren Räume an den Nahverkehr“ zusammenzubringen.
Eine Ausweitung des Hamburger Verkehrsverbundes unter Einbeziehung ganz Schleswig- Holsteins ist dem Vernehmen nach bereits in Planung.
Um die angepeilten Ziele auf ein noch festeres Fundament zu stellen, regen die Koalitionsfraktionen per Gesetzentwurf die Einrichtung eines Sondervermögens „zur Förderung von Mobilität und Innovation des Schienenpersonennahverkehrs im Land Schleswig- Holstein“ (Sondervermögen MOIN.SH) an. Es soll auf den jeweils gültigen landesweiten Nahverkehrsplan ausgerichtet sein. Das Wirtschaftsministerium soll dem Entwurf zufolge ermächtigt werden, dem Sondervermögen Mittel in Höhe von maximal 20 Millionen Euro zuzuführen. Das Haushaltsgesetz soll entsprechend geändert werden.
Angaben der Landesregierung zufolge sind in Schleswig-Holstein werktags rund 150.000 Menschen mit dem Zug unterwegs. Jährlich nutzen 190 Millionen Fahrgäste den Bus. Knapp 24 Millionen Zugkilometer werden pro Jahr zurückgelegt und rund 90 Millionen Buskilometer. In Schleswig-Holstein gibt es 1.170 Kilometer Gleise und 180 Bahnhöfe sowie rund 730 Buslinien mit 7.500 Haltestellen. Bundesweit haben Busse und Bahnen 2016 nach Branchenangaben einen weiteren Fahrgastrekord verzeichnet. Nach Hochrechnungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen gab es 10,2 Milliarden Fahrten von Kunden im Nahverkehr, 1,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Fahrgastzahlen steigen damit seit 1997 ununterbrochen. Hintergrund der steigenden Zahlen ist das Wachstum vieler Städte, in die immer mehr Menschen umziehen. Deshalb waren im Vorjahr besonders die Zahlen bei U-, S- und Straßenbahn gestiegen, während sie beim Bus stagnierten.



TOP 27 Jakobskreuzkraut bekämpfen – Honigqualität sicherstellen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/4687), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 18/4907), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In der Diskussion um gesundheitsgefährdende Stoffe im Honig, die dorthin durch das giftige Jakobskreuzkraut gelangen, steht ein CDU-Antrag vor der Ablehnung. Mit ihm fordert die Union unter anderem ein frühzeitiges Abmähen der Jakobskreuzkraut-Pflanzen kurz vor der Blüte. Die Koalitionsfraktionen lehnten dies jedoch im November vergangenen Jahres im Umwelt- und Agrarausschuss ab, die Piraten enthielten sich. Das Problem: Bienen fliegen in manchen Regionen in Ermangelung anderer Pflanzen das Jakobkreuzkraut an, was sich dann durch die Übertragung von Giftstoffen auf die Honigqualität auswirkt. Während die Union in einem verstärkten Abmähen der Pflanzen keinen größeren Aufwand sieht, verwiesen SPD und Grüne im Ausschuss auf „Erfahrungen“: So habe sich gezeigt, dass Mähaktionen keineswegs zu einer Eindämmung der Giftpflanzen führen, weil sie nach dem Mähen sehr schnell und umso stärker wieder wachsen. 11

Umstritten im Ausschuss blieb auch weiterhin die Frage, wie gefährlich der Verzehr von Honig ist, der einen hohen Anteil an Pyrrolizidin-Alkaloiden (PA) enthält. PA ist der im Jakobskreuzkraut enthaltene Abwehrstoff gegen Fressfeinde. Bislang gibt es keinen offiziellen PA-Grenzwert, verschiedene Studien sind noch in Arbeit. Dies bedauerte Umweltminister Robert Habeck (Grüne) in der Ausschusssitzung, und er versprach der CDU, bei diesem Thema am Ball zu bleiben. Die Festsetzung eines festen Grenzwertes war ebenfalls Gegenstand des Antrages der Union. Laut Habeck können PA-Einträge in den Honig „nach bisherigen Erkenntnissen“ durch einen früheren Schleudertermin verhindert werden – also vor der Blüte des Jakobkreuzkrautes.
Schleswig-holsteinische Sommerhonige sind in 2016 deutlich mehr mit PA-Giftstoffen belastet als in den Vorjahren. Das geht aus Untersuchungen im Auftrag der Stiftung Naturschutz hervor. Demnach wurden in drei Vierteln der 273 untersuchten Sommerhonige PA nachgewiesen (207 Honige). Im Vorjahr galt das nur für 53 Prozent der Proben. Bei knapp einem Fünftel des untersuchten Honigs war der sogenannte Orientierungswert von 140 Mikrogramm/Kilogramm überschritten. 2015 lag dieser Wert bei lediglich drei Prozent. Für 20 Proben standen die Ergebnisse noch aus. Honige mit einem PA-Gehalt oberhalb des Orientierungswertes werden als ungeeignet für den täglichen Verzehr angesehen. Im Rahmen des Projekts „Blüten für Bienen“ werden seit 2014 Proben von 200 Standorten untersucht. Als es im Sommer erste Hinweise auf eine deutliche Erhöhung gab, stockte das Land die Mittel auf.



TOP 38 und 43 Ablauf- sowie Aufbauorganisationsuntersuchungen und Personalstrukturbericht 2016, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4727), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4812), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4979), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Zwei aktuelle Berichte der Landesregierung nehmen die Landesbehörden in den Fokus. In einem Papier geht es um die Entwicklung des Personals, im anderen um die Optimierung der Verwaltungsarbeit und -strukturen. Die Landesregierung legt zum Januar-Plenum zum zweiten Mal einen Bericht zur Personalstruktur und zum Personalmanagement des Landes vor. Aus dem Papier geht hervor, dass im Dezember 2015 rund 67.000 Menschen im Landesdienst tätig waren – und damit rund 500 mehr als ein Jahr zuvor. Der 79-seitige Bericht beschreibt die Personalsituation im Jahr 2015 und trifft perspektivische Aussagen zu personalwirtschaftlichen Aspekten, etwa zu Altersstruktur, Gleichstellung der Geschlechter, flexibler Gestaltung der Arbeitszeit und zum flexiblen Übergang in den Ruhestand.
Im Landesdienst arbeiten demnach mehr als doppelt so viele Beamte (rund 44.900 Dienstverhältnisse) wie Tarifbeschäftigte (rund 22.100 Beschäftigungsverhältnisse). Es sind deutlich mehr Frauen (rund 37.800) als Männer (rund 29.300) in der Landesverwaltung tätig. Dabei ist etwa die Hälfte der Frauen (49,81 Prozent) teilzeitbeschäftigt. Bei den Männern sind es nur 15,76 Prozent. Insgesamt arbeiten 34,94 Prozent der Landesbediensteten in Teilzeit. 12

Der Krankenstand bei den Landesbeschäftigten in Schleswig-Holstein lag 0,9 Prozentpunkte über dem durchschnittlichen Krankenstand aller Arbeitnehmer in Deutschland in Höhe von 4,0 Prozent (ab dem vierten Abwesenheitstag).
2015 sind 1.314 Beamte aus dem Landesdienst in den Ruhestand getreten. Bis 2028 werden voraussichtlich 19.627 der 67.000 Landesbeschäftigten altersbedingt ausscheiden.
Der Bericht geht auf einen Vorstoß der Piraten zurück. Er soll als Grundlage für ein „vergleichbares Gesundheitsmanagement“ dienen und wird jährlich fortgeschrieben. Ein von der FDP-Fraktion beantragter Bericht gibt Aufschluss über die Anstrengungen der Landesregierung zur Verbesserung der Verwaltungsarbeit in den Ministerien und in der Staatskanzlei. Die Landesverwaltung führt mit Hilfe externer Berater regelmäßig Untersuchungen der „Ablauf- und Aufbauorganisation“ durch, das heißt zu Organisationsstruktur und Arbeitsprozessen.
Was in der aktuellen Wahlperiode überprüft wurde, welche Kosten dabei entstanden sind und wie die Ergebnisse ausfielen, fächert der 55-seitige Bericht einzeln für jedes Ministerium sowie für die Staatskanzlei auf. Als ein wichtiger Punkt zur Verbesserung der Verwaltungsarbeit wird die Zentralisierung und Aufgabenbündelung im Dienstleistungszentrum Personal genannt. Es wurde zum 1. Januar 2016 gegründet und soll das Personalmanagement optimieren. Weitere Punkte im dem Bericht sind beispielsweise die Einrichtung einer „Gemeinsamen IT-Stelle der Justiz“ und die Neuausrichtung des Verfassungsschutzes nach der Aufdeckung der Mordserie der rechtsextremen Terror-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund 2012.



TOP 25 Ergebnisse des Runden Tisches Heimerziehung, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/5050), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Qualitätsdialoge auf allen Ebenen, Ausbau des Beschwerdemanagements, Strategien gegen den Fachkräftemangel und ein besserer Umgang mit schwierigen Kindern – das sind einige Empfehlungen des Runden Tisches „Heimerziehung“, die das Plenum auf Antrag der Koalitionsfraktionen diskutieren wird. Erforderlich scheint etwa im Umgang mit schwierigen Kindern, den sogenannten Grenzgängern, eine Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen und der Kompetenzen der Einrichtungen, heißt es im Abschlussbericht, der Mitte Dezember vergangenen Jahres in Kiel vorgestellt wurde.
Der Runde Tisch wurde vom Landtag als eine Konsequenz der Missstände in „Friesenhof“- Mädchenheimen eingerichtet. Mit der Aufarbeitung des Themas befasst sich gegenwärtig ein Untersuchungsausschuss im Parlament. Den Abschlussbericht hatte Vera Birtsch vom Deutschen Institut für Sozialwirtschaft verfasst. Ziel des Runden Tisches war es, die aktuelle Situation von Kindern und Jugendlichen in stationären Angeboten mit Experten zu diskutieren und mögliche Handlungsfelder für eine Weiterentwicklung der Heimerziehung aufzuzeigen. 13

In der Öffentlichkeit sei ein Bild entstanden, dass Heimerziehung zu oft wie in den mittlerweile geschlossenen Einrichtungen des „Friesenhofes“ praktiziert werde, sagte Birtsch bei der Vorstellung des Berichts. Der Vorsitzende des Sozialausschusses, Peter Eichstädt (SPD), ergänzte, die Veranstaltungen hätten jedoch gezeigt, dass Ereignisse wie im „Friesenhof“ untypisch für die Gesamtsituation in Schleswig-Holstein seien. Eine Besonderheit in Schleswig- Holstein ist, dass viele Kinder und Jugendliche, die in hiesigen Heimen untergebracht sind, aus anderen Bundesländern stammen. Insgesamt werden rund 5.400 Kinder und Jugendliche in Heimen im Land betreut. Nur 3.400 Jungen und Mädchen kommen aus Schleswig-Holstein selbst, die restlichen werden von Jugendämtern aus anderen Bundesländern belegt, wie Eichstädt sagte.
Die Einrichtungen selbst seien laut Birtsch in der Mehrzahl selbstständige Kleinstheime sowie Wohngruppen, die sich zu Verbünden zusammengeschlossen haben. Dies sei gut, denn in kleineren Heimen könne besser eine Lebenssituation hergestellt werden, „in der man sich einigermaßen normal verhalten kann“, sagte die promovierte Psychologin.
Dennoch gebe es auch Nachteile, etwa bei der Bereitstellung von Personal im Krankheitsfalle. „Wenn Wohngruppen in einem Verbund zusammengeschlossen sind, können sie sich gegenseitig unterstützen, aushelfen, sie können sich auch austauschen in schwierigen Fragen.“ Rechtlich hat das Land jedoch keine Handhabe, die Betreiber zu einem Zusammenschluss zu zwingen, wie Eichstädt sagte. „Es gilt die Gewerbefreiheit.“
Im Sozialministerium wurden die Ergebnisse des Runden Tisches begrüßt. Es werde die Vorschläge in seine Planungen einbeziehen, hieß es. Insgesamt seien kommendes Jahr zusätzlich 500.000 Euro im Haushalt für Projekte eingeplant, die durch die Arbeit des Runden Tisches „Heimerziehung“ angestoßen wurden. Die Koalitionsfraktionen plädieren in ihrem Antrag dafür, die Ergebnisse des Runden Tisches weiter auszuwerten und Hilfen für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen entsprechend weiterzuentwickeln. „Der Schleswig-Holsteinische Landtag lehnt eine geschlossenen Unterbringung in der stationären Jugendhilfe ab“, heißt es abschließend in dem Papier.



TOP 40 Bericht zur Festen Fehmarnbelt-Querung, Antrag der Fraktion der FDP, (Drs. 18/4729), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4920), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Für den Bau des Fehmarnbelt-Tunnels von Dänemark nach Deutschland braucht es noch Geduld. Die Planung des Milliardenprojektes wird sich um mindestens ein halbes Jahr weiter verzögern, ließ Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) Mitte Dezember wissen. Der deutsche Planfeststellungsbeschluss werde wegen einer Vielzahl an Klagen nicht mehr wie bisher vorgesehen 2017 kommen, sondern frühestens Mitte 2018. Einige Gründe für Verzögerungen des Baubeginns sind in einem von der FDP geforderten Regierungsbericht zum Thema aufgelistet, der bereits Anfang Dezember erschienen ist. Dort werden unter anderem Nacharbeiten bei der dänischen Projektgesellschaft Femern A/S und das Ausmaß der zu bearbeitenden 12.600 14

Einwendungen aus Deutschland angeführt. Nach Veröffentlichung des Berichts wies Meyer zudem auf verspätet eingegangene Stellungnahmen des von dem Grünen-Politiker Robert Habeck geführten Kieler Umweltministeriums und des Umweltbundesamtes zu den Folgen des Tunnelbaus für Schweinswale hin – und löste damit Redebedarf im rot-grün-blauen Kabinett aus.
Es sei „sehr ärgerlich“, so Meyer, dass die Stellungnahmen statt im September erst im November eintrafen. Auf die Frage, ob er hinter der Verzögerung politische Absichten vermute, hatte Meyer geantwortet: „Das ist jetzt eine rein spekulative Frage.“ Einen Tag später ließ Meyer wissen, dass seine Äußerungen „mit Sicherheit überinterpretiert“ worden seien, und Habeck sagte: „Es wurde im Kabinett darüber gesprochen, damit ist die Sache gegessen.“ Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) beeilte sich mit der Aussage, dass das Projekt feste Fehmarnbelt-Querung einvernehmlich mit aller Kraft vorangetrieben werde.
Es bleibt Meyers Prognose, dass das Bundesverwaltungsgericht wohl zwei Jahre brauche, bis es die erwarteten Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss abgearbeitet haben wird. Der dänische Transportminister Ole Birk Olesen sagte im Dezember, der Tunnelbau könne sofort nach Abschluss der deutschen Genehmigungsverfahren beginnen. Dänemark finanziert den über sieben Milliarden Euro teuren Tunnelbau allein. Deutschland muss für die Straßen- und Schienenanbindung auf deutscher Seite aufkommen. Hier sind in etwa 2, 5 Milliarden Euro im Gespräch. Die geplante rund 18 Kilometer lange Verbindung steht vor allem bei Naturschützern in Deutschland in der Kritik. Mit der Eröffnung des Tunnels wird frühestens im Jahr 2028 gerechnet.
Einer Mitte Januar veröffentlichten Studie des Instituts für Tourismus und Bäderforschung in Nordeuropa zufolge wird der geplante Ostseetunnel zwischen Deutschland und Dänemark den Tourismus im hohen Norden zunächst belasten, bevor er positive Impulse auslöst. Während der Bauphase werde es Umsatzrückgänge geben, da der Bahnverkehr mit Dänemark über die Vogelfluglinie für mehrere Jahre eingestellt werde, heißt es in der von Ostsee-Holstein-Tourismus in Auftrag gegebenen Untersuchung. Deshalb sei eine zeitliche Abstimmung und räumliche Entzerrung der Bauarbeiten wichtig, ergänzten die Autoren. Außerdem müssten Alternativverkehre angeboten werden. Mittelfristig erwartet das Institut einen Umsatzzuwachs von rund sechs Millionen Euro jährlich für den Tourismus. Zusätzliche Tagesgäste und Kurzurlauber aus Dänemark und Schweden werden erwartet.



TOP 41 Psychiatriebericht, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4921), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

16 Jahre nach dem letzten Bericht zur psychiatrischen Versorgung in Schleswig-Holstein, in dem der „Psychiatrieplan 2000“ beschrieben wurde, legt die Landesregierung nun ein aktuelles Papier vor. Demnach ist die Häufigkeit von psychischen Erkrankungen in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten zwar relativ stabil geblieben, es wurden aber drastische Zuwächse bei den Arbeitsunfähigkeitstagen und Frühberentungen aufgrund psychischer Erkrankungen verzeichnet: In Schleswig-Holstein haben sich im Zeitraum von 2000 bis 2015 die Ausfalltage in Schleswig- 15

Holstein fast verdoppelt (von 129 Tagen je 100 Versicherte auf 245), die Anzahl der Frühberentungen ist zwischen 2000 und 2014 um etwa 80 Prozent gestiegen. Somit stellen psychische Erkrankungen nach den Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems heute die zweithäufigste Ursache für Arbeitsausfälle dar. Die Anzahl der Anerkennungen von Schwerbehinderungen aufgrund von Suchterkrankungen hat sich von 2003 bis 2015 mehr als verdoppelt (von 660 auf knapp 1.400), und die aufgrund von Neurosen, Persönlichkeits- oder Verhaltensstörungen verfünffacht (von rund 2.500 auf etwa 12.000). Bundesweit sind heute, wie bereits Ende der 1990er Jahre, insgesamt rund ein Drittel der Menschen in den letzten zwölf Monaten von einer psychischen Erkrankung betroffen gewesen.
Laut dem Bericht stehen psychische Beschwerden im Zusammenhang mit den Faktoren Alter, Geschlecht und sozialem Status. So leiden junge Menschen tendenziell häufiger an psychischen Belastungen als ältere, Frauen häufiger als Männer, und Menschen mit niedrigerem sozialen Status häufiger als jene mit einem höheren Sozialstatus.
Als Grund für die steigenden Zahlen der anerkannten Krankheiten und Frühverrentungen wird in dem Bericht angemerkt, dass es eine intensivere Auseinandersetzung mit psychischen Störungen und eine „Enttabuisierung“ gebe. „Damit einhergehend steigt die Bereitschaft, entsprechende Behandlungen, Eingliederungsmaßnahmen und Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen“, heißt es.
Die Entwicklung der psychiatrischen Versorgungslandschaft in den letzten 16 Jahren wird in dem Bericht mit den Schlagworten Kommunalisierung, Privatisierung und Verrechtlichung beschrieben. So sei eine Abkehr von der Zentralisierung psychiatrischer Hilfsangebote hin zu einer dezentralen, gemeindenahen Angebotsstruktur vorangetrieben worden, bis auf wenige Ausnahmen würden die psychiatrischen Kliniken im Lande heute in privatrechtlichen Rechtsformen betrieben, und in vielen Bereichen habe es wichtige Gesetzesänderungen mit dem Ziel gegeben, die Situation von psychisch erkrankten Menschen zu verbessern. Dieser Wandel, mit der Übertragung wesentlicher Aufgaben vom Land an die Kommunen, hat dazu geführt, dass es außer im Rahmen der Krankenhausplanung und des Maßregelvollzuges im Bereich der psychiatrischen Versorgung keine originäre Landesplanung mehr gibt. Deshalb wird der vorliegende „Psychiatriebericht 2016“ auch nicht mehr als „Psychiatrieplan“ bezeichnet.
Weitere Daten und Zahlen aus dem Bericht: Die ambulante medizinische Versorgung wird von Hausärzten, niedergelassenen Fachärzten, ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten sowie Heilpraktikern ausgeübt. In regionalen gemeindepsychiatrischen Netzwerken wird präventiv versorgt und in Krisenfällen ambulant behandelt. Durch eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen sollen unter anderem häufigere und längere Krankenhausaufenthalte vermieden werden. Entsprechende Angebote gibt es für den Großraum Kiel sowie die Kreise Pinneberg und Steinburg, die Städte Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Norderstedt, den südlichen Kreis Stormarn sowie den Großraum Lübeck.
Stationäre und teilstationäre psychiatrische Kliniken: In Schleswig-Holstein verfügen 19 Kliniken über eine Fachabteilung für Psychiatrie mit insgesamt knapp 2.000 Planbetten für rund 33.100 16

stationäre Patienten jährlich. Die 19 Kliniken verfügen zudem in der Regel über jeweils eine psychiatrische Institutsambulanz. Die teilstationäre Versorgung wird in Schleswig-Holstein an 37 Standorten mit psychiatrischen Tageskliniken sichergestellt.
In fünf Landkreisen wird derzeit das Finanzierungssystem eines Regionalen Budgets für die psychiatrisch-psychotherapeutische und psychosomatische Versorgung erprobt mit dem Ziel, Behandlungsleistungen aus dem stationären in den teilstationären und ambulanten Bereich zu überführen. Die durchschnittliche jährliche Verweildauer ist (je nach Laufzeit und Ausgangssituation) bis auf die Hälfte des Ausgangswertes zurückgegangen. In den fünf Modellkrankenhäusern liegt die durchschnittliche Verweildauer zwischen 6,7 und 13,6 Tagen, der landesweite Durchschnitt liegt dagegen bei 19,3 Tagen.
Kinder- und Jugendpsychiatrie: Es gibt fünf Kliniken mit einer stationären Fachabteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie mit 244 Planbetten für insgesamt 2.190 Patienten jährlich. In 2015 betrug die durchschnittliche landesweite Verweildauer 31,9 Tage und die Auslastung der Betten lag mit 92 Prozent sehr hoch.



TOP 45 Arbeitszeiten und Arbeitsbelastungen von Lehrkräften, Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4760), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/5004), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Lehrer sind durchschnittlich weniger krankgeschrieben als andere Pflichtversicherte, leiden aber häufiger unter psychischen und psychosomatischen Beschwerden – in 32 bis 50 Prozent aller Fälle sind sie der Hauptgrund für Frühpensionierungen. Dies geht aus dem jüngsten Bericht der Landesregierung zu „Arbeitszeiten und Arbeitsbelastung von Lehrkräften“ hervor. Auch Beschwerden wie Erschöpfung, Müdigkeit, Kopfschmerzen und Angespanntheit werden dem Papier zufolge bei Vertretern dieser Berufsgruppe überdurchschnittlich diagnostiziert.
Auch wenn es keine spezifischen wissenschaftlichen Erkenntnisse für Schleswig-Holstein gebe, so gehen die Verfasser des Berichts davon aus, dass die Ergebnisse einer im Jahr 2015 veröffentlichten bundesweiten Studie zur Lehrergesundheit auch auf den Norden zutreffen und Lehrkräfte hierzulande „zumindest aufgrund ihrer Arbeitsbedingungen nicht grundsätzlich stärker belastet sind als Lehrkräfte in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.“ Auch bei den Pflichtstunden lägen die Lehrkräfte in Schleswig-Holstein im Durchschnitt der Pflichtstunden der anderen Länder – bei erheblichen Variationen der Schularten untereinander und innerhalb einzelner Schularten.
Zu dem oft gebrauchten Begriff des „Burn-Out“-Syndroms heißt es in dem Regierungsbericht: „Zwar wird bei drei bis fünf Prozent der Lehrkräfte ein Burn-out angenommen, allerdings gibt es diesbezüglich keine verlässlichen Daten. Grund dafür sind unter anderem die unterschiedlichen Interpretationen des Begriffs.“ Insgesamt sei der Anteil krankheitsbedingter Frühpensionierungen 17

von Lehrern seit 2001 von über 60 Prozent stetig rückläufig und liegt bei einem Durchschnittsalter von 58 Jahren für verbeamtete Lehrkräfte gegenwärtig bei 19 Prozent.
Als „tragende Säulen“ in den Bereichen der Gesundheitsförderung, Vor- und Fürsorge und Rehabilitation nennt die Landesregierung das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein, den Arbeitsmedizinischen Dienst und den Schulpsychologischen Dienst. Hier gebe es umfangreiche individuelle Hilfestellungen. Denn, so ein Fazit der Studie: Eine „Änderung der Rahmenbedingungen im Bereich des Bildungsauftrages (…) führt nicht automatisch zur Erhaltung und Förderung von Arbeitsfähigkeit. Gerade im Lehrerberuf sind eine individuelle Beurteilung und Beratung bedeutend.“



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 18

Reihenfolge der Beratung der 49. Tagung

Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 25. Januar 2017 2 Entscheidung über einen Einspruch gemäß § 66 Abs. 3 Satz 2 0 10:00 der Geschäftsordnung 16 + 18 + Anträge zur Abschiebung von Flüchtlingen 70 10:00 20 15 + 21 Anträge zum Freihandelsabkommen CETA 35 11:10 8 + 44 Gesetzentwurf zur Errichtung der „hsh portfoliomanagement AöR“ 70 11:45 und Bericht zur Entwicklung des Schiffskreditsportfolios
10 Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein 35 15:00 12 Stand und Entwicklung der staatlichen Fachhochschulen 35 15:35 3 Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes 35 16:10 19 + 23 + Anträge zur Terrorismusbekämpfung 35 16:45 24 Donnerstag, 26. Januar 2017 7 + 17 Gesetzentwurf und Antrag zur Förderung des 70 10:00 Schienenpersonennahverkehrs 27 Jakobskreuzkraut bekämpfen – Honigqualität sicherstellen 35 11:10 38 + 43 Ablauf - / Aufbauorganisationsuntersuchungen und 35 11:45 Personalstrukturbericht 2016
25 Ergebnisse des Runden Tisches Heimerziehung 35 15:00 40 Bericht der Landesregierung zur Festen Fehmarnbelt-Querung 35 15:35 41 Psychiatriebericht 2016 35 16:10 45 Arbeitszeiten und Arbeitsbelastungen von Lehrkräften 35 16:45 19

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 18/5060):



TOP 4 Gesetz zum Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag HSH 5 Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik 6 Gesetz zum Zwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge 9 Gesetz zum elektronischen Rechtsverkehr 22 Bericht zur freiwilligen Waffenabgabe und Kontrollmaßnahmen 26 Maßnahmen zum Bau von zusätzlichem Studierendenwohnraum 28 Verbesserung der Kooperation zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg 29 Auswertung des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission 2017 30 Berufung einer Landesbeauftragten / eines Landesbeauftragten für den Tierschutz 31 Kein Fahrverbot bei allgemeiner Kriminalität 32 Unwirtschaftliche öffentlich-private Partnerschaften verhindern 33 Kreditvergabe sinnvoll regeln - Bundesratsinitiative zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie beitreten 34 Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend des Verwaltungskostengesetzes 35 Verantwortung übernehmen – Einsatzkräfte schützen 37 Umsetzung parlamentarischer Beschlüsse durch die Landesregierung 39 Maßnahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes 42 Fortschreibung des Landesplans Niederdeutsch 46 Bericht zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2017



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:

11 Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts 13 Wohnungsbau im ganzen Land ermöglichen 14 Wohnungsmangel der Studierenden - Bau von Studierendenwohnraum 36 Transatlantisches Freihandelsabkommen CETA stoppen