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30.12.16
12:40 Uhr
Landtag

Flüchtlingsbeauftragter mahnt die Landespolitik weiterhin zur Besonnenheit

Nr. 267 / 30. Dezember 2016

Flüchtlingsbeauftragter mahnt die Landespolitik weiterhin zur Besonnen- heit


Angesichts des bevorstehenden Jahreswechsel und der im Frühjahr anstehenden Land- tagswahl mahnt der Flüchtlingsbeauftragte im Land Schleswig-Holstein, weiterhin eine be- sonnene Flüchtlingspolitik zu betreiben. Es gebe keinen Grund zur Hysterie.
Die Zahl der in Schleswig-Holstein im ausgehenden Jahr 2016 ihr Asylverfahren betreibenden Schutzsuchenden liegt mit knapp 10.000 deutlich unter den 35.000 des Jahres 2015. Auch gab es neben ca. 900 Abschiebungen fast 2000 freiwillige Ausreisen. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich mit der Landesregierung auf eine Finanzierung der Kosten für Integrationsleistungen geeinigt und während es im Jahr 2015 zunächst nur um die Unterbringung ging, konnten im Jahr 2016 schon etliche Schutzsuchende erste Integrationsangebote annehmen.
Während es auf Bundesebene viele Verschärfungen der Ausländer- und Asylgesetze gab, von erleichterten Abschiebungen über deutlich höhere Anforderungen bei der Aufenthaltsverfestigung anerkannter Flüchtlinge bis zu Wohnverpflichtungen, habe – bei aller Kritik, die Schmidt in Sach- fragen hat – die Landesregierung zumindest versucht, Liberalität zu zeigen. Schmidt nennt in die- sem Zusammenhang die Skepsis des Innenministers bei Abschiebungen nach Afghanistan sowie das Bekenntnis des Ministerpräsidenten zur Aufnahme und Integration von Schutzsuchenden.
Das Thema Flucht und Zuwanderung stand auch ganz oben auf der Agenda des Landtages. Die Fraktionen und Abgeordneten hatten eine Vielzahl von Anfragen und Anträgen zum Thema einge- bracht. Schmidt schätzt, dass es deutlich mehr waren als in den Jahren zuvor. Bei aller Differenz hinsichtlich der Bewertung der Flüchtlingsaufnahme waren nach Einschätzung von Schmidt die Debatten im Landtag meist sachbezogen, engagiert aber nicht hetzerisch.
Terroranschläge und Straftaten einzelner Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund dürf- ten, so Schmidt weiter, nicht dazu führen, dass die weit überwiegende Mehrzahl der friedlichen Schutzsuchenden, die vor Terrorismus und Bürgerkrieg geflohen sind, unter Generalverdacht ge- stellt werde. 2

Hier sieht der Zuwanderungsbeauftragte auch eine große Verantwortung der Landesverbände der demokratischen Parteien und deren Fraktionen in Schleswig-Holstein. Die schweren Straftaten einzelner Verbrecher, aber auch die Angst vor Populisten dürften angesichts der bevorstehenden Landtagswahl nicht dazu verleiten, dass die bisherige Sachlichkeit der parlamentarischen Diskus- sionen ersetzt werde durch plumpe Stimmungsmache und Stimmenfang. Besonnenheit sei ge- fragt.
Abschließend wünscht sich Stefan Schmidt für 2017, dass keine weiteren Gesetzesverschärfun- gen zu Lasten der Flüchtlinge in Berlin beschlossen werden und dass in Schleswig-Holstein alle Beteiligten – von ehrenamtlich Engagierten über die Wohlfahrtsverbände und andere NGOs bis zu den Ausländerbehörden und dem Landesamt – die Aufnahme von Flüchtlingen integrationsorien- tiert vorantreiben.