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16.12.16
12:40 Uhr
SSW

Jette Waldinger-Thiering: Lippenbekenntnisse bringen uns nicht weiter

Presseinformation Kiel, den 16.12.2016

Es gilt das gesprochene Wort



Jette Waldinger-Thiering TOP 12 Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Drs. 18/4860

„Mit diesem Gesetzentwurf können die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten ihrer Aufgabe wirklich nachgehen und die Gleichstellung von Mann und Frau gewährleisten“

Die Frage der Gleichstellung von Frauen und Männern ist wirklich ein Sonderfall. Wer sich die
Forderungen aus dem politischen Raum anhört und mit der gesellschaftlichen Realität
abgleicht, wird zwangsläufig immer wieder enttäuscht. Alle betonen die Wichtigkeit der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Und fast alle betonen, wie wertvoll die Arbeit
der Gleichstellungsbeauftragten ist. Und doch gibt es aus meiner Sicht noch immer zu wenig
Unterstützung für diese Arbeit. Ich will niemandem böse Absichten unterstellen. Aber ganz
offensichtlich liegen Anspruch und Wirklichkeit deutlich auseinander. Der SSW ist deshalb der
Auffassung, dass wir hier ruhig mal einen größeren Schritt nach vorne machen können.
Lippenbekenntnisse bringen uns nicht weiter. 2



Wenn wir ehrlich sind, dann haben wir allein schon mit Blick auf den Arbeitsmarkt keine Zeit zu
verlieren. Denn hier wird ein enormes Potential verschenkt. Studien zeigen immer wieder
überdeutlich, wie wichtig Frauen für den Erfolg von Unternehmen sind. Gleichzeitig gibt es seit
Jahren mehr Absolventinnen als Absolventen an unseren Hochschulen. Und doch ist in
Deutschland nur jeder fünfte Führungsposten von einer Frau besetzt. Sicher, in Schleswig-
Holstein sind es mit circa 26 Prozent etwas mehr. Aber die Unternehmen vergeben auch hier
bei uns riesige Chancen, weil sie Frauen in den mittleren Führungsebenen nicht angemessen
auf höhere Aufgaben vorbereiteten und sie eben nicht entsprechend fördern.



Für mich ist deshalb völlig klar, dass wir beim Thema Frauen auf dem Arbeitsmarkt einen
echten kulturellen Wandel brauchen. Hier müssen sich die Unternehmen genauso bewegen,
wie die öffentliche Verwaltung. Und für den SSW kann es auch keinen Zweifel daran geben,
dass wir als Land nicht nur mit gutem Beispiel vorangehen, sondern eben auch den Rahmen für
eine moderne Gleichstellungspolitik schaffen müssen. Vor diesem Hintergrund ist es also nur
konsequent, wenn man vor allem auch die Arbeit der kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten sichert. Und genau dieses Ziel verfolgt der vorliegende
Gesetzentwurf der Landesregierung.



Ich denke allen hier ist bewusst, dass wir ohne die Arbeit der kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten längst nicht da wären, wo wir heute sind. Sie sind es, die die
Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen vor Ort verwirklichen. Sie informieren und
beraten nicht nur, sondern sie setzen frauenspezifische Themen eben auch immer wieder auf
die Tagesordnung in den Kommunen. Ihre Mitarbeit bei Personalfragen und Fragen der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf halte ich für unverzichtbar. Und durch ihre 3
Beratungsarbeit gegenüber Kommunalpolitikern und Verwaltungen sind wir bei diesem
Thema zwar langsam aber flächendeckend vorangekommen.



Eins wird dabei aber oft vergessen: Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten machen
diesen wichtigen Job nicht selten unter erschwerten Bedingungen. Trotz der vielen
zeitintensiven Aufgaben gibt es längst nicht überall die Einsicht, dass man für diese Tätigkeit
dann auch die entsprechende Arbeitszeit braucht. Im Klartext haben
Gleichstellungsbeauftragte also auch dort, wo es die Einwohnerzahl hergibt, nicht immer ihre
volle Arbeitszeit zur Verfügung. So können die Kommunen ihren Gleichstellungsauftrag aber
nicht wirklich erfüllen. Deshalb stellen wir dies nun im Gesetz klar.



Doch auch die weiteren Punkte im Entwurf sind wichtig, um die Gleichstellungsarbeit zu
stärken. Zum einen ist es in meinen Augen längst überfällig, dass haupt- und ehrenamtliche
Beauftragte realistische und praktikable Widerspruchsrechte haben. Laut
Mitbestimmungsgesetz hat beispielsweise der Personalrat zwei Wochen Zeit, Widerspruch
einzulegen. Daran werden sich nun auch die Fristen für unsere Gleichstellungsbeauftragten
orientieren. Und zum anderen ist es aus Sicht des SSW absolut sinnvoll, den Fall von
Verwaltungskooperationen im Gesetz mitzudenken. Wenn also Verwaltungsgemeinschaften
gebildet werden, die mehr als 15.000 Einwohner haben, muss in Zukunft auch eine
hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte mit ganzer Stelle beschäftigt werden.



Zusammenfassend lässt sich sagen, dass damit Gleichstellungsarbeit in den Kommunen noch
umfassender und professioneller geleistet werden kann. Vielleicht ist das auch erstmal mit
Umstellungen und Mühen verbunden - aber all das wird sich auszahlen. Denn von der
Gleichstellung von Männern und Frauen profitieren letztlich alle. 4
Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html