Jette Waldinger-Thiering: Lippenbekenntnisse bringen uns nicht weiter
Presseinformation Kiel, den 16.12.2016Es gilt das gesprochene WortJette Waldinger-Thiering TOP 12 Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Drs. 18/4860 „Mit diesem Gesetzentwurf können die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten ihrer Aufgabe wirklich nachgehen und die Gleichstellung von Mann und Frau gewährleisten“Die Frage der Gleichstellung von Frauen und Männern ist wirklich ein Sonderfall. Wer sich dieForderungen aus dem politischen Raum anhört und mit der gesellschaftlichen Realitätabgleicht, wird zwangsläufig immer wieder enttäuscht. Alle betonen die Wichtigkeit derGleichberechtigung von Frauen und Männern. Und fast alle betonen, wie wertvoll die Arbeitder Gleichstellungsbeauftragten ist. Und doch gibt es aus meiner Sicht noch immer zu wenigUnterstützung für diese Arbeit. Ich will niemandem böse Absichten unterstellen. Aber ganzoffensichtlich liegen Anspruch und Wirklichkeit deutlich auseinander. Der SSW ist deshalb derAuffassung, dass wir hier ruhig mal einen größeren Schritt nach vorne machen können.Lippenbekenntnisse bringen uns nicht weiter. 2Wenn wir ehrlich sind, dann haben wir allein schon mit Blick auf den Arbeitsmarkt keine Zeit zuverlieren. Denn hier wird ein enormes Potential verschenkt. Studien zeigen immer wiederüberdeutlich, wie wichtig Frauen für den Erfolg von Unternehmen sind. Gleichzeitig gibt es seitJahren mehr Absolventinnen als Absolventen an unseren Hochschulen. Und doch ist inDeutschland nur jeder fünfte Führungsposten von einer Frau besetzt. Sicher, in Schleswig-Holstein sind es mit circa 26 Prozent etwas mehr. Aber die Unternehmen vergeben auch hierbei uns riesige Chancen, weil sie Frauen in den mittleren Führungsebenen nicht angemessenauf höhere Aufgaben vorbereiteten und sie eben nicht entsprechend fördern.Für mich ist deshalb völlig klar, dass wir beim Thema Frauen auf dem Arbeitsmarkt einenechten kulturellen Wandel brauchen. Hier müssen sich die Unternehmen genauso bewegen,wie die öffentliche Verwaltung. Und für den SSW kann es auch keinen Zweifel daran geben,dass wir als Land nicht nur mit gutem Beispiel vorangehen, sondern eben auch den Rahmen füreine moderne Gleichstellungspolitik schaffen müssen. Vor diesem Hintergrund ist es also nurkonsequent, wenn man vor allem auch die Arbeit der kommunalenGleichstellungsbeauftragten sichert. Und genau dieses Ziel verfolgt der vorliegendeGesetzentwurf der Landesregierung.Ich denke allen hier ist bewusst, dass wir ohne die Arbeit der kommunalenGleichstellungsbeauftragten längst nicht da wären, wo wir heute sind. Sie sind es, die dieGleichberechtigung zwischen Männern und Frauen vor Ort verwirklichen. Sie informieren undberaten nicht nur, sondern sie setzen frauenspezifische Themen eben auch immer wieder aufdie Tagesordnung in den Kommunen. Ihre Mitarbeit bei Personalfragen und Fragen derVereinbarkeit von Familie und Beruf halte ich für unverzichtbar. Und durch ihre 3Beratungsarbeit gegenüber Kommunalpolitikern und Verwaltungen sind wir bei diesemThema zwar langsam aber flächendeckend vorangekommen.Eins wird dabei aber oft vergessen: Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten machendiesen wichtigen Job nicht selten unter erschwerten Bedingungen. Trotz der vielenzeitintensiven Aufgaben gibt es längst nicht überall die Einsicht, dass man für diese Tätigkeitdann auch die entsprechende Arbeitszeit braucht. Im Klartext habenGleichstellungsbeauftragte also auch dort, wo es die Einwohnerzahl hergibt, nicht immer ihrevolle Arbeitszeit zur Verfügung. So können die Kommunen ihren Gleichstellungsauftrag abernicht wirklich erfüllen. Deshalb stellen wir dies nun im Gesetz klar.Doch auch die weiteren Punkte im Entwurf sind wichtig, um die Gleichstellungsarbeit zustärken. Zum einen ist es in meinen Augen längst überfällig, dass haupt- und ehrenamtlicheBeauftragte realistische und praktikable Widerspruchsrechte haben. LautMitbestimmungsgesetz hat beispielsweise der Personalrat zwei Wochen Zeit, Widersprucheinzulegen. Daran werden sich nun auch die Fristen für unsere Gleichstellungsbeauftragtenorientieren. Und zum anderen ist es aus Sicht des SSW absolut sinnvoll, den Fall vonVerwaltungskooperationen im Gesetz mitzudenken. Wenn also Verwaltungsgemeinschaftengebildet werden, die mehr als 15.000 Einwohner haben, muss in Zukunft auch einehauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte mit ganzer Stelle beschäftigt werden.Zusammenfassend lässt sich sagen, dass damit Gleichstellungsarbeit in den Kommunen nochumfassender und professioneller geleistet werden kann. Vielleicht ist das auch erstmal mitUmstellungen und Mühen verbunden - aber all das wird sich auszahlen. Denn von derGleichstellung von Männern und Frauen profitieren letztlich alle. 4Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html