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16.12.16
12:39 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zur Gleichstellungsbeauftragten

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 12 – Sicherung der Arbeit der kommunalen Gleich- Pressesprecherin stellungsbeauftragten Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die frauenpolitische Sprecherin der Landtags- Düsternbrooker Weg 70 fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Marret Bohn: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 541.16 / 16.12.2016

Die Rechte der kommunalen Gleichstellungsbeauf- tragten werden gestärkt
Es ist kaum zu glauben, aber wahr: Wir alle haben etwas gemeinsam, wenn es um die Gleichstellung von Frauen und Männern geht. Wir alle haben einen Eid auf die Verfassung geschworen.
Artikel neun unserer Landesverfassung sagt klipp und klar: Unsere Landesverfas- sung verlangt die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern.
Das Ziel der Gleichstellung ist somit deutlich für uns Grüne: Nicht nur Theorie, sondern auch Praxis. Nicht nur Paragraph, sondern auch Realität. Nicht nur von Gleichstellung reden, sondern sie auch leben.
Im November 2014 haben wir das zwanzigjährige Jubiläum des Schleswig- Holsteinischen Gleichstellungsgesetzes gefeiert. Heute haben wir landesweit 66 kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Als grüne frauenpolitische Sprecherin freue ich mich über jede einzelne.
Schleswig-Holstein ist mit der Küstenkoalition auf gutem Kurs bei der Gleichstellung. Aber wir können noch besser werden und deswegen ist es gut, dass der Gesetzent- wurf jetzt vorliegt.
Gleiche Rechte sind die Grundlage der Gleichstellung. Aber das allein reicht nicht aus. Gleichstellung muss jeden Tag neu gelebt werden.
Gleichstellung braucht einen langen Atem und Instrumente. Sie kann nur gemeinsam Seite 1 von 2 funktionieren.
Gleichstellung braucht mutige Männer und mutige Frauen, die voran gehen – heute wie früher. Bei uns Grünen gehört die Gleichstellung zum Markenkern und sie wird konsequent gelebt. Auf der Basis von Überzeugung und Motivation, aber auch mit Hilfe von klaren Regeln. Das ist ein Erfolgsmodell und wir Grüne können es nur emp- fehlen!
Das Gesetz stellt Standards klar:
Das Regelarbeitsverhältnis für eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist eine volle Stelle. Wer davon abweichen will, muss nachweisen, dass der Aufgabenkatalog der Gleichstellungsbeauftragten mit weniger Stunden erfüllt werden kann. Da bleibt keine Hintertür offen.
Ein weiterer, ganz wichtiger Punkt in diesem Gesetz sind die Rechte der Gleichstel- lungsbeauftragten. Das Widerspruchsrecht in Personalangelegenheiten wird an die Mitbestimmungsrechte von Personal- und Betriebsräten angepasst. Die entspre- chende Frist wird auf fünf Werktage verlängert.
Es freut mich als ehemalige Betriebsrätin ganz besonders, dass die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten hierdurch weiter gestärkt werden.
Ich freue mich sehr, dass wir mit diesem Gesetz die Arbeit der kommunalen Gleich- stellungsbeauftragten weiter voran bringen und ich freue mich auch auf die fachliche Beratung in den Ausschüssen.
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