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16.12.16
12:39 Uhr
FDP

Anita Klahn zu TOP 12 (Sicherung der Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten): Schnellschüsse der Landesregierung helfen niemandem

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 463/2016 Kiel, Freitag, 16. Dezember 2016
Gleichstellung/Beauftragte



www.fdp-fraktion-sh.de Anita Klahn: Schnellschüsse der Landesregierung helfen niemandem In ihrer Rede zu TOP 12 (Sicherung der Arbeit der kommunalen Gleichstel- lungsbeauftragten) erklärt die sozialpolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Anita Klahn: Klahn:
„Die Landesregierung behauptet, dass der Gesetzentwurf einen gleichstel- lungspolitischen Schwerpunkt abbilde und deswegen sei das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung zuständig.
Welch ein Irrtum!
Hauptanliegen des vorliegenden Gesetzentwurfes sind Änderungen kommu- nalrechtlicher Vorschriften. Es geht um Änderungen in der Gemeindeord- nung und Änderungen der Kreisordnung. Es geht vorrangig um die verpflich- tende Bestellung und um Vollzeitbeschäftigung, also Fragen zur Arbeitszeit der Gleichstellungsbeauftragten und nicht um eine inhaltliche Aufgaben- wahrnehmung.
Der Schwerpunkt liegt also auf einer Änderung kommunalrechtlicher Vor- schriften und dafür ist immer noch das Innenministerium zuständig.
Und genau dieses wäre auch zuständig, wenn Erkenntnisse darüber vorlie- gen, dass Kommunen ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß wahrnehmen.
Also stellt sich die Frage, ob der Kommunalaufsicht, die dem Innenministe- rium zugeordnet ist, überhaupt Beanstandungen vorliegen, dass Gleichstel- lungsbeauftragte ihre Aufgaben nur unzureichend wahrnehmen können? Gibt es entsprechende Überlastungsanzeigen bei den Kommunen?


Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Wir haben bisher von keiner Kommune gehört, dass derartige Beschwerden vorliegen. Wenn es also, wie die Landesregierung zum Gesetzentwurf formu- liert, maximal in Einzelfällen Probleme gibt, bereits geltendes Recht umzu- setzen, wozu braucht es dann den Gesetzentwurf.
Wäre es nicht viel sinnvoller und vor allem verhältnismäßiger, wenn bei die- sen Beschwerden erst einmal die Kommunalaufsicht prüft und dann mögli- cherweise einen Bericht zur Situation abgibt.
Stattdessen beweist diese Landesregierung erneut ihr grundsätzliches Miss- trauen in die kommunale Selbstverwaltung. Sie greifen mit diesem Gesetz- entwurf in die Personal- und die Organisationshoheit der kreisfreien Städte, der Kreise und Kommunen ein.
Haben Sie kein Vertrauen in die Arbeit Ihrer ehemaligen Landtagskollegen oder Parteifreunde, die in den Kommunen als Bürgermeister und Landräte wirken?
Die Gemeindeordnung von Februar 2003 sieht vor, dass in Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern grundsätzlich eine hauptamtliche Gleichstel- lungsbeauftragte beschäftigt wird.
In der Diskussion sollten wir aber auch berücksichtigen, dass das Urteil des Verfassungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Januar 2002 deutlich klarstellt, dass Hauptamtlichkeit keine regelmäßige Arbeitszeit von mehr als 50 Prozent voraussetzt.
Das halte ich auch für grundsätzlich richtig. Arbeitszeit sollte sich immer nach den tatsächlichen Aufgaben bemessen. Wenn die Stadt Kiel vier Mit- arbeiter benötigt, um ihren Aufgaben angemessen nachzukommen, dann muss die Stelle so bemessen werden. Wenn aber in anderen Gemeinden, Ämtern oder Kreisen die Arbeit mit einer halben Stelle erledigt werden kann, dann ist auch nur eine halbe Stelle dafür vorzusehen.
Offensichtlich hatten Sie aber wohl selbst Zweifel an Ihrem Vorhaben. Aber wenn Sie schon einen Gutachter beauftragen, warum orientieren Sie sich dann nicht an dessen Ergebnissen?
Der Gutachter kommt nämlich in der Drs. 18/4295, Seite 36, erster Absatz, zu der Feststellung, dass der Gesetzentwurf nicht ‚zwingend notwendig’ ist, ‚weil dasjenige, was bereits gesetzlich geregelt ist, naturgemäß nicht erneut normiert werden muss‘.
Was der Gutachter Ihnen also sagen will, ist, dass der Gesetzentwurf über- flüssig ist. Er schreibt es aber nicht in dieser Deutlichkeit, sondern nur ver- klausuliert. Ist ja auch schwierig für ihn, schließlich bekommt er 7.000 Euro von seinem Auftraggeber, der Landesregierung. ‚Wes Brot ich es, des Lied ich sing...‘
Ob es Ihnen nun gefällt oder nicht, dieses Gutachten zu ignorieren, zeugt von einem wenig verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern. Und es erweckt den Eindruck eines missglückten Versuches, das Interesse Einzel- ner gutachterlich zu bestätigen. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Und wenn wir die seit 25 Jahren etablierte Gleichstellungsarbeit wirklich nach vorne bringen wollen, dann sollten wir den Mut haben, über verpflich- tende Aufgaben zu sprechen.
Wir Liberale wollen ein echtes ‚Diversity Management’ einführen. Das ist aus unserer Sicht der richtige Ansatz, auch um das Berufsfeld attraktiver zu gestalten.
Wir wollen den Gleichstellungsbereich ernsthaft inhaltlich weiterentwickeln. Solche Schnellschüsse, wie sie die Landesregierung hier heute vorlegt, hel- fen dagegen niemandem.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de