Serpil Midyatli zu TOP 12: Gleichberechtigung durch aktive Politik umsetzen
Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html Kiel, 16. Dezember 2016TOP 12 Gesetz zur Sicherung der Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (Drs 18/4978)Serpil MidyaltiGleichberechtigung durch aktive Politik umsetzenZunächst einmal herzlichen Dank an Sie, Ministerin Alheit, für diesen Gesetzesentwurf, der in erster Linie in einem Punkt endlich als Klarstellung der vorhandenen Gesetzeslage dienen und in einem weiteren Punkt für Verbesserungen sorgen wird.Gerne möchte ich mit Ihnen einen kurzen Blick in die Vergangenheit werfen. Wie kam es überhaupt zu den Gleichstellungsbeauftragten und welche Bedeutung haben sie? Mittlerweile sind sie aus einer modernen Verwaltung und unserem Selbstverständnis von Gleichberechtigung gar nicht mehr wegzudenken. Es ist das Jahr 1984 und die erste Gleichstellungsbeauftragte nimmt ihre Arbeit in der Stadt Flensburg auf. Damals handelte es sich um eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Dies war aber nicht als Aufbruch im ganzen Land zu verstehen, im Gegenteil, das Land Schleswig-Holstein zog erst unter der SPD-Regierung Engholms 1989 mit einer Richtlinie zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst nach. Damit sollte der Frauenanteil bei Ausbildungen, Einstellung, Beförderung und auch Höhergruppierungen erhöht werden. Ein Jahr später wurde mit der Änderung der Landesverfassung 1990 die Förderung der rechtlichen und auch tatsächlichen Gleichstellung 2von Frauen und Männern in Artikel 6 festgeschrieben und somit Aufgabe des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände. Gleichzeitig wurde auch eine Änderung des Kommunalverfassungsrechts vorgenommen und die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten festgeschrieben. Von da an war endlich der Weg frei für die Gleichstellungsbeauftragten im ganzen Land! Auch eine Verfassungsbeschwerde 1994 konnte den erfolgreichen Feldzug der Gleichstellungsbeauftragten nicht stoppen. Dank der SPD-Regierung kam die Gleichstellung von Frauen und Männern in Schleswig-Holstein voran. Und wir wollten keine Gleichstellung „light“, wie die CDU damals forderte, sondern verbindlich und in Hauptamtlichkeit. Ich finde es ist nötig, diese Vorgeschichte zu kennen, damit auch die Einsicht und die Notwendigkeit für diese Klarstellung mit diesem Gesetzesentwurf deutlich werden. Wir wollen und dürfen nicht zulassen, dass die Gleichstellungsbeauftragten zu einer Art „nice to have“-Stelle reduziert werden. Die vielfältige und anspruchsvolle Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist ein Hauptamt in Vollzeit und nur in Ausnahmefällen Teilzeit auszuführen, insbesondere wenn es sich bei der Größe der Gemeinde um mehr als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern handelt. Ich wiederhole das gerne: ab einer Größe von 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern – nicht 6.000 nicht 10.000 und auch nicht 20.000. Es werden nämlich schon solche Gerüchte in die kommunale Welt gesetzt!Die Gleichstellungsbeauftragten sind ein guten Beispiel dafür, dass wir Sozialdemokraten nicht nur von Gleichstellung reden, sondern wir diese durch unsere aktive Politik auch umsetzen. Strukturelle Benachteiligungen von Frauen müssen durch aktive Gleichstellungspolitik abgebaut und letztlich beseitigt werden. Wir brauchen die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, denn die Gleichstellung vor Ort ist noch nicht erreicht. Die Gleichstellungsbeauftragten wirken bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann haben mit. Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Frauen in der Verwaltung und für die Bürgerinnen der Gemeinde. Frauenförderung im Erwerbsleben, der Wiedereinstieg in den Beruf, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch stehen dabei im Vordergrund. Zudem sind die Gleichstellungsbeauftragten in der aktuellen Situation ganz aktiv im Bereich der Flüchtlingsarbeit vor Ort.Diese Vielfalt an Themen und Arbeitsbereichen zeigt, wie arbeitsintensiv die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten ist. Das geht nicht nur mit ein paar Stunden pro Woche. Weil die Realität leider anders aussieht, ist diese gesetzliche Klarstellung notwendig geworden.Es ist also nur eine Klarstellung der vorhandenen Gesetzeslage und, liebe Kolleginnen Kollegen, diese sollte gerade in diesem Hause auch von allen getragen werden und selbstverständlich 3sein. Wir wollen und dürfen nicht zurück. Vorwärts, moderner und divers sind die Begriffe, die unsere Richtung bestimmen sollten!Und wenn sie mich fragen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind das unsere Werte, die wir nicht kleinreden sollten und damit abtun: „Braucht doch kein Mensch mehr in der heutigen Zeit!“ Wenn, dann machen gerade diese Werte den Unterschied in der Praxis aus. Bis zur Gleichstellung von Männern und Frauen ist es noch ein langer Weg, den wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in aller Konsequenz weiter gehen werden!