Jette Waldinger-Thiering: Lebenslanges Lernen ist zentral für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes - Rede zu Protokoll gegeben
Presseinformation Kiel, den 16.12.2016Zu Protokoll gegebenJette Waldinger-Thiering TOP 3 Gesetz zur Änderung des Weiterbildungsgesetzes Drs. 18/4039 (neu) und 18/4810„Lebenslanges Lernen ist zentral für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes“Jeder Mensch hat das Recht auf Weiterbildung. Das ist genauso im Weiterbildungsgesetzfestgeschrieben wie der Anspruch, dass Weiterbildung neben vorschulischer Bildung, Schule,Berufsausbildung und Hochschule gleichberechtigter Teil des Bildungswesens sein muss.Außerdem ist hier klar formuliert, dass Weiterbildung ein wesentlicher Baustein im Kontextdes lebenslangen Lernens ist. Eigentlich sollte der Stellenwert der Weiterbildung also überjeden Zweifel erhaben sein. Und doch drängt sich immer wieder der Eindruck auf, dass daseben längst nicht alle Verantwortlichen so sehen.Natürlich gilt auch in Sachen Weiterbildung, dass jedes Gesetz nur so gut ist, wie es gelebtwird. Einerseits ist und bleibt es also wichtig, diese gesetzliche Grundlage weiterzuentwickelnund an veränderte Bedingungen anzupassen. Genau das haben wir mit der Aufnahme derkulturellen Bildung oder mit der Erweiterung der Verblockung ja auch getan. Aber auf der 2anderen Seite müssen wir eben auch zu einem echten Bewusstseinswandel kommen und dafürsorgen, dass Weiterbildung für die Menschen im Land an Bedeutung gewinnt. Denn auch wennsich hier vielleicht nicht alle Effekte direkt messen lassen, ist eins völlig klar: EineWeiterbildung eröffnet nicht nur Aufstiegschancen, sondern führt auch zu persönlicher undprivater Zufriedenheit.Im Jahr 1990 wurde das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz hier in Schleswig-Holstein eingeführt. Erklärtes politisches Ziel war von Anfang an, die Weiterbildungsteilnahmezu erhöhen und besonders benachteiligten Gruppen den Zugang zu Bildung zu ermöglichen.Ich denke, dieser Zielsetzung kommen wir mit dem vorliegenden Entwurf wieder ein Stücknäher. Und doch liegt gleichzeitig noch sehr viel Arbeit vor uns. Denn bis heute machen nochviel zu wenig Menschen von ihrem Recht auf Weiterbildung gebrauch. Und in Gesprächen mitden Leuten vor Ort merke ich immer wieder, dass auch längst noch nicht alle von denvielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten wissen.Aus Sicht des SSW ist und bleibt es also unverändert wichtig, die Weiterbildung als tragendeSäule unseres Bildungswesens auszubauen. Für uns ist deshalb völlig klar, dass wir unserWeiterbildungsgesetz regelmäßig evaluieren und weiterentwickeln müssen. Die vorliegendeÄnderung ist also nur ein Teilschritt. In diesem Prozess wird es vor allem auch darum gehen, dieVielfalt der Angebote abzusichern. Denn häufig ist es gerade die fachfremdeWeiterbildungsmaßnahme, die einen wertvollen Blick über den Tellerrand ermöglicht. Wirwollen also auch in Zukunft deutlich mehr als nur reine Anpassungsweiterbildung. Das istnicht zuletzt mit Blick auf die gesamte Erwerbsbiografie wichtig.Daneben müssen wir aber auch schlicht und einfach die Zahl der Menschen erhöhen, die sichbei uns im Land weiterbilden. Das gilt ganz besonders für Geringqualifizierte und 3Bildungsbenachteiligte. Daraus folgt natürlich, dass wir hier mittelfristig mehr Geld in dieHand nehmen müssen, um unsere Zuschüsse zu erhöhen. Aber gerade mit Blick auf diekommenden Herausforderungen ist uns sehr wichtig, dass wir den Trägern der Weiterbildungmehr Verlässlichkeit bieten können. Es geht also um mehr, als um eine einmalige Erhöhung.Wir müssen auch über Möglichkeiten der Dynamisierung nachdenken und Träger vonkostenpflichtigen Anträgen befreien. Außerdem ist es aus Sicht des SSW sinnvoll, hier nichtzuletzt im Rahmen der Evaluierung des Finanzausgleichgesetzes über neue Finanzierungswegenachzudenken.All das mag so manchem vielleicht nicht schmecken. Aber wenn wir langfristig dieZukunftsfähigkeit unseres Landes erhalten wollen, führt an einer erhöhten Finanzierung dergesetzlichen Weiterbildung kaum ein Weg vorbei.