Tobias von Pein, Ines Strehlau, Jette Waldinger-Thierung zu TOP 3: Wir stärken das Recht auf Weiterbildung
Per Dittrich Claudia Jacob Heimo Zwischenberger 16. Dezember 2016Tobias von Pein, Ines Strehlau, Jette Waldinger-Thiering:Wir stärken das Recht auf Weiterbildung Zur heutigen Verabschiedung der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes im Landtag erklären die Sprecherinnen und Sprecher der Koalitionsfraktionen für Weiterbildung, Tobias von Pein (SPD), Ines Strehlau (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) und Jette Waldinger-Thiering (SSW):Lernen ist heute mehr denn je eine lebenslange Aufgabe, die nicht mit dem Ende der Schule, der Berufsausbildung oder des Studiums endet. Wir haben deshalb an dem Weiterbildungsgesetz, das in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen wurde, nach Auswertung der bisherigen Erfahrungen eine Reihe von Veränderungen beschlossen.Tobias von Pein: „In der Anhörung hat die Frage der Verblockung von Weiterbildungsansprüchen eine wichtige Rolle gespielt. Es muss möglich sein, nicht in Anspruch genommene Weiterbildungszeiten ins nächste Jahr mitzunehmen. So stärken wir das Recht auf Weiterbildung am Arbeitsplatz und darüber hinaus. Um betrieblichen Interessen gerecht zu werden, sollen die Beschäftigten eine solche Verblockung dem Arbeitgeber bis Ende September schriftlich ankündigen. Das schließt natürlich nicht aus, dass sich beide Seiten auch ohne eine solche Ankündigung auf eine Verblockung verständigen.“Ines Strehlau: „Wir wollen, dass sich mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als bisher an Weiterbildungsmaßnahmen beteiligen und selbst initiativ werden. Das novellierte Weiterbildungsgesetz unterstützt die Beschäftigten bei der Wahrnehmung dieses Anspruches. Das dient zugleich den Belangen der Arbeitgeber, die ein Interesse daran haben müssen, dass sich ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig weiterqualifizieren.“Jette Waldinger-Thiering: „Weiterbildung kann sich nicht auf rein berufsbezogene Inhalte beschränken. Wir beziehen auch die kulturelle Weiterbildung und die Qualifikation für ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement ein. Auch die gesundheitliche Weiterbildung soll einen höheren Stellenwert erhalten als bisher. Auch dies muss im Interesse der Arbeitgeber liegen.“Die Gesetzesnovelle erweitert den Freistellungsanspruch auf alle Beschäftigten einschließlich derer, die sich noch in einer Berufsausbildung befinden. 2Die Koalitionsfraktionen danken allen, die sich in der Weiterbildung engagieren und die in einer sehr intensiven und inhaltsreichen schriftlichen und mündlichen Anhörung dazu beigetragen haben, ihren ursprünglichen Entwurf noch sachgerechter zu gestalten.