Lars Harms zu TOP 37 - Integrationsgesetz des Bundes umsetzen - Rede zu Protokoll gegeben
Presseinformation Kiel, den 15. Dezember 2016Zu Protokoll gegebenLars Harms TOP 37 Integrationsgesetz des Bundes umsetzen Drs. 18/4930Es mag altmodisch klingen. Doch es gibt ein Recht auf Arbeit. Die allgemeine Erklärung derMenschenrechte formuliert: „Jeder hat das Recht auf Arbeit.“ Arbeit schafft Sinn, ermöglicht diegesellschaftliche Teilhabe und stärkt die persönlichen und finanziellen Ressourcen. Arbeit istwichtig und darum ein Recht. Tatsächlich wird den Geflüchteten genau dieses Recht vorenthalten.Zunächst wird ihr Bleibestatus ermittelt und erst danach geht es um die Integration auf denArbeitsmarkt mit entsprechenden Förderangeboten. Dieses sequenzielle Vorgehen ist falsch undhat unschöne Folgen. Bis zur Sicherung des Status können Monate oder sogar Jahre ins Land gehen.Die Geflüchteten können in dieser Zeit nichts tun. Sie sind zur Untätigkeit verdammt. Warten undLangeweile verursachen psychische Probleme. Erwachsene Menschen können nichts anderes tun,als Spazierengehen und aus dem Fenster gucken. Das ist eine ungeheure Verschwendung.Denn der Vorrang der Antragsbearbeitung bereitet auch vielen Betrieben Probleme. Viele sehennicht ein, dass sie personelle Ressourcen nicht nutzen dürfen, nur weil der Aufenthaltsstatus des 2Bewerbers bzw. Interessenten noch nicht geklärt ist. Viele Handwerker berichten, dass sie sichrichtiggehend ins Asylrecht einlesen müssen, bevor es überhaupt zu einem Arbeitsvertrag kommt.Es besteht also die Gefahr, dass Betriebe durch das komplizierte Verfahren von der Einstellungabgeschreckt werden. Wollen Sie in einem Beschäftigten investieren, obwohl sie wissen, dass ervon einem Tag zum anderen nicht mehr für sie tätig sein wird? Das tun sicherlich die wenigsten,obwohl in manchen Regionen oder in manchen Branchen Arbeitsplätze nicht besetzt werdenkönnen und dringend Arbeitskräfte gesucht werden. Da läuft doch etwas ganz verkehrt!Wir haben das Problem, dass Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitswille nicht zusammen kommendürfen. Zumindest solange nicht bis der Aufenthaltstitel geklärt ist. Dabei hat das eine mit demanderen nicht zwingend etwas zu tun. Ein Afghane kann doch eine handwerkliche Tätigkeitausführen - unabhängig davon, ob er Asylbewerber, anerkannter Flüchtling oder ein Geduldeterist. Sein knowhow ist doch nicht abhängig von Ausländerrecht!Die Idee, dass sich Flüchtlinge über ihre Arbeit quasi in Deutschland einschleichen, ist völlig absurd.Es geht darum, die Zeit in Deutschland sinnvoll zu nutzen. Beschäftigung und Qualifizierungzahlen sich für jeden Menschen aus. Das, was man im Kopf hat, kann einem niemand mehrnehmen. Qualifizierung in Deutschland kann sich nach der Rückkehr ins Heimatland im wahrstenSinne des Wortes auszahlen. In diesem Sinne sind Qualifizierungsangebote in Deutschland auchals Entwicklungshilfe für die Herkunftsländer zu sehen. Wer in Deutschland deutsch lernt, kanndas in seinem Heimatland vielleicht nutzen; ebenso wenn er oder sie gelernt hat, ein Auto zufahren oder eine Tischlerarbeit zu verrichten. Das sind also Qualifizierungen, die den Menschenunterstützen!Der vorliegende Antrag versucht, die Beschäftigung stärker in den Fokus zu rücken. Menschenkommen nach Schleswig-Holstein, damit sie hier sicher leben können. Sie sind unsere Nachbarnund so sollten wir sie auch behandeln. Unterstützung, Deutschkurse, Arbeit und Ausbildung vom 3ersten Tag an helfen bei der Integration und schaffen auch Möglichkeiten bei der Rückkehr insHeimatland. Das sollten wir uns immer wieder vor Augen halten.