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15.12.16
18:12 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 37 - Integrationsgesetz des Bundes umsetzen - Rede zu Protokoll gegeben

Presseinformation Kiel, den 15. Dezember 2016

Zu Protokoll gegeben



Lars Harms TOP 37 Integrationsgesetz des Bundes umsetzen Drs. 18/4930



Es mag altmodisch klingen. Doch es gibt ein Recht auf Arbeit. Die allgemeine Erklärung der
Menschenrechte formuliert: „Jeder hat das Recht auf Arbeit.“ Arbeit schafft Sinn, ermöglicht die
gesellschaftliche Teilhabe und stärkt die persönlichen und finanziellen Ressourcen. Arbeit ist
wichtig und darum ein Recht. Tatsächlich wird den Geflüchteten genau dieses Recht vorenthalten.
Zunächst wird ihr Bleibestatus ermittelt und erst danach geht es um die Integration auf den
Arbeitsmarkt mit entsprechenden Förderangeboten. Dieses sequenzielle Vorgehen ist falsch und
hat unschöne Folgen. Bis zur Sicherung des Status können Monate oder sogar Jahre ins Land gehen.
Die Geflüchteten können in dieser Zeit nichts tun. Sie sind zur Untätigkeit verdammt. Warten und
Langeweile verursachen psychische Probleme. Erwachsene Menschen können nichts anderes tun,
als Spazierengehen und aus dem Fenster gucken. Das ist eine ungeheure Verschwendung.



Denn der Vorrang der Antragsbearbeitung bereitet auch vielen Betrieben Probleme. Viele sehen
nicht ein, dass sie personelle Ressourcen nicht nutzen dürfen, nur weil der Aufenthaltsstatus des 2
Bewerbers bzw. Interessenten noch nicht geklärt ist. Viele Handwerker berichten, dass sie sich
richtiggehend ins Asylrecht einlesen müssen, bevor es überhaupt zu einem Arbeitsvertrag kommt.
Es besteht also die Gefahr, dass Betriebe durch das komplizierte Verfahren von der Einstellung
abgeschreckt werden. Wollen Sie in einem Beschäftigten investieren, obwohl sie wissen, dass er
von einem Tag zum anderen nicht mehr für sie tätig sein wird? Das tun sicherlich die wenigsten,
obwohl in manchen Regionen oder in manchen Branchen Arbeitsplätze nicht besetzt werden
können und dringend Arbeitskräfte gesucht werden. Da läuft doch etwas ganz verkehrt!



Wir haben das Problem, dass Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitswille nicht zusammen kommen
dürfen. Zumindest solange nicht bis der Aufenthaltstitel geklärt ist. Dabei hat das eine mit dem
anderen nicht zwingend etwas zu tun. Ein Afghane kann doch eine handwerkliche Tätigkeit
ausführen - unabhängig davon, ob er Asylbewerber, anerkannter Flüchtling oder ein Geduldeter
ist. Sein knowhow ist doch nicht abhängig von Ausländerrecht!
Die Idee, dass sich Flüchtlinge über ihre Arbeit quasi in Deutschland einschleichen, ist völlig absurd.
Es geht darum, die Zeit in Deutschland sinnvoll zu nutzen. Beschäftigung und Qualifizierung
zahlen sich für jeden Menschen aus. Das, was man im Kopf hat, kann einem niemand mehr
nehmen. Qualifizierung in Deutschland kann sich nach der Rückkehr ins Heimatland im wahrsten
Sinne des Wortes auszahlen. In diesem Sinne sind Qualifizierungsangebote in Deutschland auch
als Entwicklungshilfe für die Herkunftsländer zu sehen. Wer in Deutschland deutsch lernt, kann
das in seinem Heimatland vielleicht nutzen; ebenso wenn er oder sie gelernt hat, ein Auto zu
fahren oder eine Tischlerarbeit zu verrichten. Das sind also Qualifizierungen, die den Menschen
unterstützen!



Der vorliegende Antrag versucht, die Beschäftigung stärker in den Fokus zu rücken. Menschen
kommen nach Schleswig-Holstein, damit sie hier sicher leben können. Sie sind unsere Nachbarn
und so sollten wir sie auch behandeln. Unterstützung, Deutschkurse, Arbeit und Ausbildung vom 3
ersten Tag an helfen bei der Integration und schaffen auch Möglichkeiten bei der Rückkehr ins
Heimatland. Das sollten wir uns immer wieder vor Augen halten.