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15.12.16
18:00 Uhr
FDP

Dr. Ekkehard Klug zu TOP 25 (Whistleblower im öffentlichen Dienst schützen): Piraten wollen Pfeifenbläserschutz aufmotzen

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 462/2016 Kiel, Donnerstag, 15. Dezember 2016
Innen/Whistleblower



www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Ekkehard Klug: Piraten wollen Pfeifenbläserschutz aufmotzen In seiner Rede zu TOP 25 (Whistleblower im öffentlichen Dienst schützen) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekk e- Ekke- Klug: hard Klug:
„Der vorliegende Antrag der Piraten-Fraktion zielt darauf ab, den Pfeifenblä- serschutz wesentlich auszuweiten. Der Antrag enthält acht Unterabschnitte zu unterschiedlichen Aspekten des Themas.
Bevor ich auf einzelne Punkte eingehe, möchte meinen generellen Eindruck skizzieren:
Der Antrag ‚atmet‘ das heute Nachmittag auch bereits in einer früheren De- batte durch Herrn Kollegen Breyer dargelegte ‚Robin-Hood- Selbstverständnis‘ unserer hiesigen Piraten-Crew.
Danach sind ‚Whistleblower‘ (also zu deutsch: Pfeifenbläser) die großen Helden unser Zeit, und jeder kleine Pirat möchte nur zu gern dem großen Edward Snowden nacheifern.
Ein so geartetes Selbstverständnis hat allerdings das Manko, dass es immer auch haarscharf am Übel der Selbstgerechtigkeit und Selbstbeweihräuche- rung vorbeischrammt – und diese Grenze unter Umständen auch souverän überschreitet.
So werden Heldengeschichten konzipiert, wie sie von Joseph Campbell einst auch in seiner wegweisenden Monografie über ‚kreative Mythologie‘ – ‚The Masks of God‘ – beschrieben worden sind – die ja nicht zuletzt auch George Lucas und Steven Spielberg seinerzeit zu wegweisenden Schöpfungen zeit- genössischer Trivial-Kultur inspiriert haben. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Ausgehend von den in der Aufklärung konzipierten Maximen vernunftge- steuerter Politik wird man allerdings hier auch einige kritische Fragen stel- len dürfen.
Der entscheidende Punkt ist doch: Wie erreicht man am Ende in der Frage, wer nun eigentlich der Held ist und wer womöglich der Schuft, eine fundier- te, d.h. begründete und im Recht verankerte Unterscheidung?
Klar ist: Diese Aufgabe kann in einem Rechtsstaat allein bei einer Instanz liegen, nämlich der Judikative. Nur sie kann entscheiden, was ein zutreffen- der Hinweis auf eine Rechtsverletzung war oder ist – beziehungsweise: wel- che Anschuldigung sich unter Umständen als falsch herausstellt und somit eher in den Bereich von Verleumdung, übler Nachrede, politischem Mobbing und ähnlicher unappetitlicher Erscheinungen fällt. Bei gekonntem Timing kann es sich beim ‚Whistleblowing‘ eventuell auch um Wählertäuschung bzw. um Wahlbeeinflussung handeln – wie wir ja zuletzt im Präsident- schaftswahlkampf der USA sehen konnten.
Man muss also aufpassen, bei dieser Sache nicht ‚blauäugig‘ der Heldenge- schichte zu vertrauen, sondern sollte immer auch das Wirken der ‚dunklen Seite der Macht‘ im Blick halten.
Generell halte ich es für sehr problematisch, neben den in unserem Rechts- staat mit der Untersuchung von Gesetzesübertretungen beauftragten Orga- nen weitere, besondere Instanzen zu schaffen, die hierfür eingesetzt wer- den.
Andererseits sollte aber durchaus geprüft werden, inwiefern die Situation für Angehörige des öffentlichen Dienstes, die Rechtsverstöße bekannt ma- chen, verbessert werden kann.
Wahr ist allerdings auch, dass es z.B. eine Anzeigepflicht bei Korruptions- straftaten und schweren Straftagen auch heute bereits gibt und dass im Üb- rigen auch der Versuch einer internen Klärung jederzeit möglich ist.
Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entfällt die dienstliche Verschwiegenheitspflicht, wenn ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat angezeigt wird; auch die gesetzlich begründeten Pflichten, geplante Straftaten anzuzeigen, werden durch die Verschwiegen- heitsregelungen des Dienstrechts bzw. der Arbeitsverträge nicht außer Kraft gesetzt.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de