KORREKTUR Lars Harms: Der CDU-Plan würde die Windbranche bei uns im Land abwürgen
Presseinformation Kiel, den 15.12.2016Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 1+9+27 a) Aktuelle Stunde „Windenergie-Pläne der Landesregierung“ b) Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes c) Akzeptanz der Windenergie erhalten – Industriestandort Schleswig-Holstein stärken – Bürger von den Kosten nicht genutzten Stroms entlasten Drs. 18/4931, 18/4954 „Wir bringen mit unserer Planung die Energiewende voran, beteiligen die Bürger breit, legen unsere Planungen transparent vor, sorgen für Klimaschutz und wir unterstützen einen wichtigen Wirtschaftszweig bei uns im Land. Besser geht’s nicht.“Mit dem Urteil des OVG war klar, die Ausweisung von Windenergieflächen muss komplett aufneue Füße gestellt werden. Damit wurde die Landesregierung – als oberste Planungsbehörde –aufgefordert, tätig zu werden. Das hat sie gemacht. Sie hat in einem ersten Schritt das Gespräch 2mit allen Beteiligten gesucht und die Situation erörtert. Klar war zu dem Zeitpunkt, dass die bisDato gültigen Teilfortschreibungen der Regionalpläne zu Windeignungsflächen quasi ihreRechtswirksamkeit verloren haben. Das hat bei den Anlagen- sowie den Netzbetreibern, denGemeinden, den Ämtern und Kreisen und letztendlich bei den Bürgern für Ungewissheit darübergesorgt, was das Urteil für die Zukunft bedeutet. Die Landesregierung hat seinerzeit das Heft indie Hand genommen und einen Weg aufgezeigt, wie man gedenkt, aus der Klemme zu kommen.Die Landesregierung hat Maßnahmen ergriffen, um dabei drei wichtige Ziele sicherzustellen:Erstens, kein ungesteuerter Ausbau der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein allein aufBasis der Privilegierung nach Baugesetzbuch, zweitens, keine Übertragung der vollenPlanungsverantwortung auf die einzelnen Gemeinden, sondern weiterhin Steuerung derWindenergienutzung durch Regionalpläne und drittens, kein Ausbaustopp für Windenergie inSchleswig-Holstein während der Aufstellungsphase der neuen Pläne.Es wurden Krücken geschaffen, die den Ausbau vorübergehend eingeschränkt, aber kontrolliertermöglichten, um die Windbranche nicht gänzlich zu gefährden. Parallel dazu hat dieLandesregierung daran gearbeitet, ein rechtssicheres und raumverträglichesPlanungsinstrument zu schaffen, das die Anforderungen des OVG erfüllt.Und da stehen wir heute. Seit dem 6.Dezember wissen wir, wie die Entwürfe der Windenergie-Regionalpläne für Schleswig-Holstein aussehen.Ich stelle fest: Es wurden insgesamt 354 Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen. Dasentspricht einem Anteil von 1,98% der Landesfläche. Damit werden 98% vonWindenergieanlagen freigehalten. Also immer noch der weit überwiegende Teil des Landes. Voneiner Verspargelung kann man also nicht reden.Ich stelle weiter fest: Diese Zahlen unterliegen keinem willkürlichen Findungsprozess. Siebasieren auf objektiven Kriterien, die in einem ausführlichen Abwägungsprozess ermitteltwurden. Sie sind sachlich und fachlich begründet. Das allein ist ausschlaggebend. 3Bei der Neuaufstellung der Pläne wurde anhand der Kriterien auf das ganze Land geschaut.Damit war die Landesplanungsbehörde auch rechtlich dazu verpflichtet, bei der Neuaufstellungvon Plänen landesweit einheitlich nach den raumverträglichsten Standorten zu suchen. WobeiAltstandorte nicht ausgelassen werden dürfen. Soll heißen: Es wurden planerische Fehler derVergangenheit ausgeräumt oder die Weiterentwicklung der Technologie wurde berücksichtigt.Das bedeutet, dass von den derzeit bestehenden 3060 Anlagen, heute rund 1300 Anlagenaußerhalb der Vorranggebiete liegen. Das heißt, dass diese Anlagen zwar einen Bestandsschutzgenießen, aber nur bis sie ihre technische Lebenserwartung erreicht haben. Danach müssen sieabgebaut werden. Faktisch bedeutet das, dass es langfristig einen massiven Rückbau vonAnlagen geben wird. Das gilt insbesondere für bestehende siedlungsnahe Windkraftstandorteoder Standorte die nicht mehr die Planungskriterien erfüllen. Das gehört auch dazu, denn auchdamit wird aufgeräumt.Das Repowering ist durch die neuen Pläne klar geregelt. Dies darf künftig nur in denVorranggebieten durchgeführt werden und auch nur dann, wenn zwei Altanlagen im Gegenzugverschwinden. Das soll dazu beitragen, dass unkontrollierter Windenergieausbau an bestimmtenStandorten wieder rückgebaut wird. Neben den Repowering-Anlagen wird es trotzdem auchweiter möglich sein Windkraftanlagen zu bauen. Schließlich wollen wir auch künftig unserenBeitrag zur Energiewende leisten. Nach derzeitigen Plänen soll die produzierte Strommenge ausWindenergie von derzeit 6,5 Gigawatt auf insgesamt 10 Gigawatt steigen. Das bedeutet, bis 2025wird es einen rechnerischen Zuwachs von rund 500 Windkraftanlagen geben.Ich denke, dass dies eine gute Nachricht für die Windbranche ist. Denn sie ist ein erheblicherwirtschaftlicher Faktor bei uns im Land, mit qualifizierten Arbeitsplätzen.Kaum eine Diskussion wird derzeit landauf landab so emotional geführt wie die um dieAusgestaltung der Windenergie bei uns im Land. Dazu muss ich sagen, der Prozess ist nichtabgeschlossen. Ab jetzt und noch die nächsten Monate sind wir in der Anhörungsphase. 4Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich am laufenden raumordnerischen Verfahren zubeteiligen. Sie können sich die Flächen ansehen und flurstückscharf ein Bild davon machenwelche Gebiete künftig für den Ausbau der Windenergie vorgesehen sind und welche nicht.Voraussichtlich ab dem 27. Dezember können die Bürger Stellungnahmen zu jeder einzelnen fürWindkraft berücksichtigten und nicht berücksichtigten Fläche im Rahmen der Regionalpläneabgeben. Ob für oder wider – alle Argumente und Stellungnahmen werden gewissenhaft geprüftund im Rahmen der Planung abgewägt. Ich möchte deutlich sagen, das ist das größteBeteiligungsverfahren das es in Schleswig-Holstein gegeben hat. Der Bürger bekommt dieMöglichkeit, sich zu jeder Fläche zu äußern. Sie muss nicht einmal in seiner unmittelbarenUmgebung liegen. Von mangelnder Bürgerbeteiligung kann man hier also überhaupt nichtreden!Mit der Neuausrichtung der Windplanung schaffen wir neue Rechtssicherheit, nicht nur fürInvestoren und Antragsteller, sondern auch für die betroffenen Gemeinden und Bürger. Daraufkommt es an.Die Kampagne der CDU gegen die Pläne der Landesregierung, ist reine Angstmache. Sie ist wedervon Fachlichkeit noch von Sachverstand geprägt. Anders kann ich mir die Diskussion nichterklären. Denn wie wollen sie die Energiewende schaffen, wenn sie fordern, die Abstände zuEinzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich im Regelfall auf 500 Meter und zumInnenbereich sowie zu Siedlungsbereichen mit Wohn- und Erholungsfunktion im Regelfall auf1.200 Meter zu erhöhen. Was bedeutet hier überhaupt Regelfall? Wo wollen sie Ausnahmenzulassen? Mit ihrem Antrag streuen sie den Menschen nur Sand in die Augen.Die von der Landesplanungsbehörde gewählten Mindestabstände zur Wohnbebauung zumSchutz der Bevölkerung sind die Tabukriterien mit der größten Flächenwirksamkeit. Das heißt,das harte Tabukriterium Wohnbebauung hat eine Tabuzone von rund 46,7% der Landesfläche.Das Tabukriterium Siedlungsabstände hat in der Überlagerung eine Tabuzone von rund 31%. In 5der Summe machen Wohnbebauungs- und Siedlungsabstände rund 78% aus. Zurückzuführen istdies auf die starke Zersiedlung der schleswig-holsteinischen Landschaft.Würde man jedoch der Abstandsregelung der CDU folgen, würde dies faktisch bedeuten, dass absofort keine Windkraftanlagen mehr gebaut werden dürfen. Weite Teile der Bestandsanlagenhätten nur noch Bestandsschutz und müssten sukzessive abgebaut werden. Ist es das, was dieCDU will? Oder will die CDU auf andere Kriterien verzichten, die jetzt Anwendung finden?Wenn ja, auf was soll verzichtet werden? Wollen sie auf die Umzingelungsregel verzichten? Odersollen Belange des Denkmal-, Landschafts- oder Naturschutzes keine Rolle spielen?Lauter Fragen auf die die CDU keine Antworten gibt. Für uns sind auch diese Punkte Ehrensache.Es sind keine unrelevanten Kriterien, denn wir wollen nicht, dass unser heimatlichesLandschaftsbild zerstört wird. Deshalb sind Gebiete, die von Windenergie freigehalten werden,genauso wichtig, wie Abstände zu den wichtigsten Naturschutzräumen oder Denkmälern.Diese Bestätigung haben wir beispielsweise von der IG Baupflege ausNordfriesland/Dithmarschen erfahren, die die Windkraftregelung für Eiderstedt begrüßt, ebenweil wir das Landschaftsbild sowie Denkmale schützen.Wir stehen zur Energiewende und den Ausbau der Windenergie. Denn das trägt maßgeblich zurWertschöpfung bei und es werden weitere hochqualifizierte Arbeitsplätze und Einkommengeschaffen. Das prägt unser verantwortungsvolles Handeln. Wer die Energiewende nicht habenwill, soll dies dann bitte schön auch klar sagen. Oder er soll sagen, nach welchen Kriterien derAusbau der Windenergie von statten gehen soll. Ich kann nur feststellen, dass das was die CDUhier vorgelegt hat, die Windbranche bei uns im Land abwürgt. Das ist wirtschaftsfeindlichePolitik, die den großen Energiekonzernen in die Karten spielt.Damit wären wir dann auch schon bei dem Punkt der Netzkapazitäten. Immer wieder wird indem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Netzkapazitäten nicht ausreichen und derAusbau der Netze mit dem Ausbau der Energieproduktion besser verzahnt werden müsse. Dazu 6kann ich nur sagen, die Netzkapazitäten reichen nicht aus, weil sie voll sind mit Strom ausfossilen Kraftwerken und weil nicht alle Länder den Ausbau der Netze mit gleichem Elan vorangebracht haben – im Gegenteil, der Ausbau wurde teilweise sogar blockiert.Statt also von Wegwerfstrom zu sprechen, weil Windkraftanalgen abgeregelt werden, solltestärker das Abregeln von Atom-, Gas-, Öl- und Kohlekraftwerken in den Focus gerückt werden.Das ist nämlich der wahre Wegwerfstrom. Wir bringen mit unserer Planung die Energiewendevoran, beteiligen die Bürger breit, legen unsere Planungen transparent vor, sorgen fürKlimaschutz und wir unterstützen einen wichtigen Wirtschaftszweig bei uns im Land. Bessergeht’s nicht.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html