Lars Harms: Der CDU-Plan würde die Windbranche bei uns im Land abwürgen
Presseinformation Kiel, den 15. Dezember 2016Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 10 + 11 Gesetz über das Landesverfassungsgericht Drs. 18/4933„ Keine Partei kann nach dem Regierungswechsel die Richter am Gericht nach Gusto einfach auswechseln. Und mit dieser Meinungsvielfalt sind wir in unseren Verfassungsgerichten immer gut gefahren. “Das Landesverfassungsgericht leistet in Schleswig-Holstein ausgesprochen solide Arbeitund ist eine eingeführte und gut funktionierende Einrichtung. DasLandesverfassungsgericht entscheidet über die Auslegung der Verfassung aus Anlassvon Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten des Landtages oder derLandesregierung. Außerdem wird es angerufen bei Meinungsverschiedenheiten über dieVereinbarkeit von Landesrecht mit der Verfassung. In unserer Verfassung werden dieAufgaben des Gerichtes in Artikel 51 detailliert beschrieben, was die Bedeutung desGerichtes gleichzeitig verdeutlicht und unterstreicht. 2Die Entscheidung, ein eigenes Verfassungsgericht einzurichten, erweist sich imNachhinein als vollkommen richtig. Dass man bis 2008 für verfassungsrechtliche Fragenden Weg nach Karlsruhe antreten musste, war der Lebendigkeit der Verfassung nichtdienlich. Inzwischen ist das Landesverfassungsgericht gut eingeführt und hat bereits zuvielen Sachfragen Stellung genommen. Nur so verstummte beispielsweise die Kritik ander Rückausnahme von der Fünf-Prozent-Regelung für den SSW. Erst das Urteil vomVerfassungsgericht hat die nötige Klarheit gebracht und diese Regelung nochmals –inzwischen zum dritten Mal - bestätigt. Die klaren Urteile des Schleswiger Richter sindinzwischen Teil unserer demokratischen Praxis.Es ist eine Binsenweisheit, dass ein Gericht nur so gut sein kann wie dessen Richterinnenund Richter. Deren innere Freiheit ist dabei ein hohes Gut. Wir müssen alles daran setzen,dass das so bleibt. Die formale Unabhängigkeit ist dabei gefühlt auch abhängig vomZeithorizont. Eine sechsjährige Amtszeit mit Wiederwahlmöglichkeit kann dabei alsProblem wahrgenommen werden. Und schon dieses Gefühl kann dabei schwierig sein.Aus dieser Erkenntnis heraus schlagen wir analog zu den Erfahrungen amBundesverfassungsgericht eine 12 jährige Amtsdauer vor. Das ist eine angemesseneZeitspanne, um die innere Unabhängigkeit des Richters bzw. der Richterin weiter zustärken. Die Unabhängigkeit ist bei Richterinnen und Richtern grundlegend für ihreTätigkeit. Wir sehen mit der zwölfjährigen Amtsdauer, die der Regelung für dieRichterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts entspricht, eine angemesseneSicherung der Unabhängigkeit. 3Die Fraktion der Piraten schlägt ein normales Bewerbungsverfahren vor und bezweifeltdie Zweckmäßigkeit unseres Verfahrens. Wir haben es aber nicht mit einem normalenBetrieb zu tun. Es geht darum, dass ein Verfassungsgericht nach Möglichkeit auch diegesellschaftlichen Strömungen im Land einigermaßen widerspiegeln soll. Und dabeigeht es dann auch darum, eine kontinuierliche Art der Rechtsprechung sicherzustellen.Und da ist eine Auswahl und eine Wahl der Verfassungsrichter durch das Parlament derrichtige Weg. Erst durch den Kooperationszwang der Fraktionen wird verhindert, dassdurch bestimmte Mehrheiten immer nur Richter der gleichen Observanz insVerfassungsgericht gewählt werden. Das würde der Diskussionsvielfalt imVerfassungsgericht selber schaden und damit würden wir Gefahr laufen, dass nicht mehralle Aspekte in den Verfahren Eingang finden würden. Die Fraktionen müssenKompromisse machen und abwägen. Alleingänge sind auf diese Weise unmöglich. KeinePartei kann nach dem Regierungswechsel die Richter am Gericht nach Gusto einfachauswechseln. Und mit dieser Meinungsvielfalt sind wir in unseren Verfassungsgerichtenimmer gut gefahren. Diese innere Vielfalt des Verfassungsgerichts ist eine fundamentaleSicherung der verfassten Rechte unseres Landes. Darum halte ich sie für besonderswichtig und werbe für unseren Vorschlag.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html