Dr. Ekkehard Klug zu TOP 10 und 11 (Änderung Landesverfassungsgerichtsgesetz): Reform stärkt die Unabhängigkeit der Verfassungsrichter
Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 459/2016 Kiel, Donnerstag, 15. Dezember 2016
Justiz/Landesverfassungsgericht
www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Ekkehard Klug: Reform stärkt die Unabhängigkeit der Verfassungsrichter In seiner Rede zu TOP 10 und 11 (Änderung Landesverfassungsgerichtsge- setz) erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ek- Ek- Klug: kehard Klug:
„Die Einführung einer zwölfjährigen Amtszeit ohne Wiederwahlmöglichkeit stärkt die Unabhängigkeit der Verfassungsrichter. Das ist exakt die Rege- lung, die es auch beim Bundesverfassungsgericht gibt. Dort hat sie sich seit langem bewährt. Es ist nur folgerichtig, dass wir sie auch für unser Landes- verfassungsgericht übernehmen.
Die Reform nimmt den Richterinnen und Richtern die Ungewissheit, ob ihr Handeln in einer ersten, kürzeren Wahlperiode Einfluss auf ihre Chancen zur Wiederwahl haben könnte.
Die geplante Änderung kann so einer – möglicherweise lediglich unbewuss- ten – Beeinflussung der Entscheidungsfindung entgegenwirken.
Daneben enthält der vorliegende Gesetzentwurf weitere sinnvolle Ände- rungsvorschläge.
Das Nachrücken des Stellvertreters eines Verfassungsrichters bei dessen Ausscheiden wird künftig auch ohne erneute Wahl durch den Landtag mög- lich sein. Dies dient der Kontinuität der Arbeit des Landesverfassungsge- richts und stärkt damit die Unabhängigkeit des Gerichts.
Als dritte Änderung wird nach dieser Reform schließlich auch die Wahl von Nichtrichtern zum Gerichtspräsidenten ermöglicht. Auch das ist nach mei- ner Auffassung ein sinnvoller Vorschlag. Auch dafür gibt es übrigens Bei-
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Klaus Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de spiele und Vorbilder aus anderen Verfassungsgerichten, nicht zuletzt beim Karlsruher Bundesverfassungsgericht.
Den Gesetzentwurf der Piraten-Fraktion halten wir nicht für sinnvoll. Eine öf- fentliche Ausschreibung für die Richterämter im Landesverfassungsgericht würde zwangsläufig zu einer Art Wahlkampfsituation führen, und das halte ich nicht für angemessen.
Ich halte es auch für wenig wahrscheinlich, dass sich geeignete Bewerbe- rinnen oder Bewerber allein durch eine öffentliche Ausschreibung ausfindig machen ließen – erst recht nicht angesichts der im Grunde doch ‚über- schaubaren‘ schleswig-holsteinischen Verhältnisse.
Die Initiative der Piraten erweckt den Anschein besonderer Transparenz, ist in dieser Hinsicht aber nicht mehr als das, was der Kinderbuchautor Michael Ende einmal in seinen Bilderbüchern über Jim Knopf und Lukas, den Loko- motivführer, geschildert hat: ein ‚Schein-Riese‘: Je näher man bei der Be- trachtung an ihn herankommt, desto stärker schrumpft er zusammen.“
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Klaus Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de