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15.12.16
13:03 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 10+11 – Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und des Gesetzes Pressesprecherin über das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsge- Claudia Jacob richt Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der 24105 Kiel Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Burkhard Peters: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 533.16 / 15.12.2016

Die Unabhängigkeit der RichterInnen am Landesverfassungsgericht wird gestärkt
Die Argumente bezüglich der zentralen Änderungen, die wir mit der gemeinsamen Ge- setzesinitiative verfolgen, sind in der ersten Debatte und im Ausschuss weitestgehend ausgetauscht. Erlauben Sie mir daher, nur kurz auf einige Erkenntnisse aus der Anhö- rung im Ausschuss einzugehen.
Die Neue Richtervereinigung bestätigt unsere Auffassung, dass mit unserer Initiative, die Amtszeiten zu verlängern und die Wiederwahl abzuschaffen, die Unabhängigkeit der RichterInnen am Landesverfassungsgericht gestärkt wird. Dem Einwand von Pro- fessor Pestalozza, dass auch nach unserer Gesetzesänderung immer noch ein Restri- siko des Hinschielens seitens der Richterschaft auf etwaige Weiterverwendung beste- hen bliebe, kann ich nicht nachvollziehen. Dies ist aus meiner Sicht ein derart geringes Risiko, dass man es vernachlässigen kann.
Der jetzt theoretisch mögliche Verlust der sogenannten Amtszeitverschränkung ist als ein Ergebnis der Verhandlungen hinzunehmen. Ob sich das neue Verfahren bewährt, wird sich zeigen.
Es ist nicht neu, dass wir Grüne der Idee eines Interessenbekundungsverfahrens durchaus näher treten können. Das Sichtfeld kann dadurch breiter werden, das macht den Wettbewerb spannend. Auch wenn der Kritik von Professor Pestalozza natürlich zuzugeben ist, dass es an verbindlichen Maßgaben fehlt, wie mit den Bewerbenden zu verfahren ist.
Mich freut hingegen, dass wir den in Frage kommenden Personenkreis beim Präsiden- tInnenamt erweitert haben. Es kommen nun auch JuristInnen für diese Amt in Frage, die bislang nicht als Berufsrichter tätig waren. Gegen diese Erweiterung wurde in der Seite 1 von 2 Anhörung von keiner Seite Bedenken erhoben. Bedenkenswert fand ich die Hinweise zur öffentlichen Anhörung der KandidatInnen aus der Stellungnahme des Anwalt- und Notarverbandes: Eine solche Anhörung kann auch zu unnötiger Politisierung der Rich- terwahl führen. Dies kann nicht nur abschrecken, sondern das Amt auch unnötig poli- tisch belasten.
Ihr Unkenruf - Kollege Patrick Breyer -, mit der jetzt „nur noch“ einfachgesetzlichen Re- gelung der Amtszeit und Wiederwahl, sei die richterliche Unabhängigkeit in Gefahr, wurde in der Anhörung nicht geteilt. Zu Recht wird in den Stellungnahmen darauf hin- gewiesen, dass wir als Gesetz- wie als Verfassungsgeber gleichermaßen daran gebun- den sind, den Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit zu achten und bewahren.
Weil seitens der Piratenfraktion stets der Vorwurf im Raum steht, es handle sich bei der Besetzung derartiger Ämter um politische Kungelei, noch ein Gedanke dazu: Ich finde es gut, dass eine Zweidrittelmehrheit für die Wahl der Richterschaft erforderlich ist. Das sorgt dafür, dass die zu besetzenden Stellen mit einem breiten Rückhalt im Parlament versehen sind. Das stärkt unser Verfassungsgericht und damit unsere Demokratie. Dass dies letztlich dazu führt, dass sich die großen Parteien in unserem Haus mitei- nander verständigen müssen, ist die Kunst des Kompromisses. Etwas, was Ihnen leider oft abgeht.
Auch bezüglich Ihres technokratischen Verständnisses von Bestenauslese haben Sie in den Stellungnahmen keine Zustimmung erhalten. VerfassungsrichterInnen haben ein Wahlamt auf Zeit mit durchaus politischem Gewicht und Auftrag im Gefüge der Gewal- tentrias. Das unterscheidet sie strukturell von RichterInnen in der ordentlichen Ge- richtsbarkeit oder in den Fachgerichtsbarkeiten. Wir stimmen den Beschlussempfeh- lungen des Ausschusses daher zu.
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