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14.12.16
17:41 Uhr
SSW

Lars Harms: Interessen lassen sich nicht durch die Errichtung eines Gremiums vernichten

Presseinformation Kiel, den 14. Dezember 2016

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 20 Reform der Zuweisung von Geldauflagen in Strafsachen
Drs. 18/4823


„Es geht in erster Linie darum, dass ein Bezug zwischen einer Tat und einer
Sanktion gegeben sein sollte. Das können die Gerichte am besten selbständig
entscheiden.“


Weihnachtszeit ist Spendenzeit. Auch wenn es hier nicht um ganz freiwillige Spenden
geht, so geht es doch um gewisse Zuweisungen an gemeinnützige Einrichtungen. Ganz
konkret geht es in dem vorliegenden Antrag, wie wir bereits gehört haben, um eine
Reform der Zuweisung von Geldauflagen in Strafverfahren. Die aktuelle Gesetzgebung
sei unzureichend und die Praxis würde intransparent vonstattengehen, heißt es im
Antrag der Piraten. Fakt ist: Geldauflagen sind althergebrachte gängige Praxis bei
Gericht. Auch in Schleswig-Holstein. Die Auflagen sollen eine nachhaltig, positive 2
kriminalpolitische Wirkung erzielen und es werden somit ausschließlich
gemeinnützige Einrichtungen begünstigt. Diese werden in Listen geführt, was die
jeweiligen Arbeitsschritte deutlich vereinfacht. Aber es ist natürlich auch möglich, von
diesen Listen abzuweichen. Für uns besteht kein Anlass an dem Pflichtbewusstsein
oder gar der Rechtsstaatlichkeit der schleswig-holsteinischen Justiz zu zweifeln. Zudem
erfolgt eine solche Geldbuße in der Urteilssprechung durch das Gericht und so auch
unter Beteiligung der Staatsanwaltschaft und des Beschuldigten und seiner
Verteidigung. Zudem stehen auch Richterinnen und Richter in der Öffentlichkeit und
ihr Tun und Wirken steht eben auch unter Beobachtung. Zudem sei gesagt, dass es sich
in den meisten Fällen um kleine Beträge handelt. Nichtdestotrotz geht es für uns als
SSW in erster Linie darum, den Bezug zwischen einer Tat und einer Sanktion gegeben
sein sollte. In der Praxis wird dies auch so gehandhabt. Dies lässt sich auch in der
Auflistung der bisherigen Begünstigten eindeutig erkennen. Das zeigt, dass die
Gerichte dies wohl doch am besten selbst entscheiden können.



Mit einer Errichtung eines Sammelfonds, wäre eine solche Verbindung zwischen der
Tat und den entsprechenden Auflagen nicht mehr so leicht möglich. Die
Unmittelbarkeit wäre somit passé. Zudem stellt sich die Frage, wie häufig sich denn ein
solches Gremium, wie es im Antrag beschrieben ist, treffen soll? Angepasst an
sämtliche Verfahrensprozesse? Vier Mal im Jahr? Oder doch lieber wöchentlich oder
täglich?
Darüber hinaus stellt sich die Frage, was ist mit den Organisationen und Vereinen, die
nicht Teil des Sammelfonds sind? Könnten Sie nicht vielleicht auch dafür werben, um
ein Teil von einem solchen Sammelfonds zu werden? 3



Zudem müsste es doch auch für Dr. Breyer aufgegangen sein, dass jede Person über ein
eigenständiges Denken verfügt und somit auch über eigene Interessen verfügt. Auch
Mitglieder eines Gremiums oder gar ein gesamtes Gremium, verfügen über öffentliche,
als auch über private Interessen. Interessen lassen sich nicht durch die Errichtung eines
Gremiums vernichten. Ich möchte Sie daher nur nochmal daran erinnern, dass Richter
unabhängig handeln und das sollten Sie, Herr Dr. Breyer doch am besten wissen. Die
richterliche Unabhängigkeit ist in unserem Grundgesetz verankert und das sollten wir
dementsprechend anerkennen. Zudem nehmen wir als SSW davon Abstand, der Justiz
und den Gerichten indirekte Ratschläge zu erteilen. Grobe Fahrlässigkeit bei der
Zuweisung von Geldauflagen zeichnen sich nirgends ab. Das einzige was sich
abzeichnet ist, dass Ihre Fraktion den Anschein erweckt, die Richterinnen und Richter in
unserem Land arbeiten fahrlässig und aus Eigennutz und Eigeninteresse. Ein solcher
Eindruck schadet nicht nur der Justiz, sondern sie schadet auch unserem Land.
Anstatt Vertrauen abzubauen, sollten wir Vertrauen festigen. Wir als SSW wollen
weiterhin unseren Beitrag dazu leisten, das Vertrauen in unsere Justiz zu stärken.


Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html