Lars Harms: Interessen lassen sich nicht durch die Errichtung eines Gremiums vernichten
Presseinformation Kiel, den 14. Dezember 2016Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 20 Reform der Zuweisung von Geldauflagen in Strafsachen Drs. 18/4823 „Es geht in erster Linie darum, dass ein Bezug zwischen einer Tat und einerSanktion gegeben sein sollte. Das können die Gerichte am besten selbständig entscheiden.“Weihnachtszeit ist Spendenzeit. Auch wenn es hier nicht um ganz freiwillige Spendengeht, so geht es doch um gewisse Zuweisungen an gemeinnützige Einrichtungen. Ganzkonkret geht es in dem vorliegenden Antrag, wie wir bereits gehört haben, um eineReform der Zuweisung von Geldauflagen in Strafverfahren. Die aktuelle Gesetzgebungsei unzureichend und die Praxis würde intransparent vonstattengehen, heißt es imAntrag der Piraten. Fakt ist: Geldauflagen sind althergebrachte gängige Praxis beiGericht. Auch in Schleswig-Holstein. Die Auflagen sollen eine nachhaltig, positive 2kriminalpolitische Wirkung erzielen und es werden somit ausschließlichgemeinnützige Einrichtungen begünstigt. Diese werden in Listen geführt, was diejeweiligen Arbeitsschritte deutlich vereinfacht. Aber es ist natürlich auch möglich, vondiesen Listen abzuweichen. Für uns besteht kein Anlass an dem Pflichtbewusstseinoder gar der Rechtsstaatlichkeit der schleswig-holsteinischen Justiz zu zweifeln. Zudemerfolgt eine solche Geldbuße in der Urteilssprechung durch das Gericht und so auchunter Beteiligung der Staatsanwaltschaft und des Beschuldigten und seinerVerteidigung. Zudem stehen auch Richterinnen und Richter in der Öffentlichkeit undihr Tun und Wirken steht eben auch unter Beobachtung. Zudem sei gesagt, dass es sichin den meisten Fällen um kleine Beträge handelt. Nichtdestotrotz geht es für uns alsSSW in erster Linie darum, den Bezug zwischen einer Tat und einer Sanktion gegebensein sollte. In der Praxis wird dies auch so gehandhabt. Dies lässt sich auch in derAuflistung der bisherigen Begünstigten eindeutig erkennen. Das zeigt, dass dieGerichte dies wohl doch am besten selbst entscheiden können.Mit einer Errichtung eines Sammelfonds, wäre eine solche Verbindung zwischen derTat und den entsprechenden Auflagen nicht mehr so leicht möglich. DieUnmittelbarkeit wäre somit passé. Zudem stellt sich die Frage, wie häufig sich denn einsolches Gremium, wie es im Antrag beschrieben ist, treffen soll? Angepasst ansämtliche Verfahrensprozesse? Vier Mal im Jahr? Oder doch lieber wöchentlich odertäglich?Darüber hinaus stellt sich die Frage, was ist mit den Organisationen und Vereinen, dienicht Teil des Sammelfonds sind? Könnten Sie nicht vielleicht auch dafür werben, umein Teil von einem solchen Sammelfonds zu werden? 3Zudem müsste es doch auch für Dr. Breyer aufgegangen sein, dass jede Person über eineigenständiges Denken verfügt und somit auch über eigene Interessen verfügt. AuchMitglieder eines Gremiums oder gar ein gesamtes Gremium, verfügen über öffentliche,als auch über private Interessen. Interessen lassen sich nicht durch die Errichtung einesGremiums vernichten. Ich möchte Sie daher nur nochmal daran erinnern, dass Richterunabhängig handeln und das sollten Sie, Herr Dr. Breyer doch am besten wissen. Dierichterliche Unabhängigkeit ist in unserem Grundgesetz verankert und das sollten wirdementsprechend anerkennen. Zudem nehmen wir als SSW davon Abstand, der Justizund den Gerichten indirekte Ratschläge zu erteilen. Grobe Fahrlässigkeit bei derZuweisung von Geldauflagen zeichnen sich nirgends ab. Das einzige was sichabzeichnet ist, dass Ihre Fraktion den Anschein erweckt, die Richterinnen und Richter inunserem Land arbeiten fahrlässig und aus Eigennutz und Eigeninteresse. Ein solcherEindruck schadet nicht nur der Justiz, sondern sie schadet auch unserem Land.Anstatt Vertrauen abzubauen, sollten wir Vertrauen festigen. Wir als SSW wollenweiterhin unseren Beitrag dazu leisten, das Vertrauen in unsere Justiz zu stärken.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html