Flüchtlingsbeauftragter spricht sich anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte gegen wahllose Abschiebungen aus
Nr. 254 / 9. Dezember 2016Flüchtlingsbeauftragter spricht sich anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte gegen wahllose Abschiebungen ausIm Hinblick auf die bundesweit forcierten Bestrebungen, Aufenthaltsbeendigungen mög- lichst schnell und effektiv durchzuführen und abgelehnte Asylbewerber abzuschieben, warnt der Flüchtlingsbeauftragte des Landes, Stefan Schmidt, davor, nur auf die Zahlen und nicht das Einzelschicksal zu schauen. „Wenn der Fokus ausschließlich auf der Anzahl der vermeintlich Ausreisepflichtigen liegt, ergibt das ein unzutreffendes Bild“, so Schmidt heute (Freitag) in Kiel.Trotz der grundsätzlich gegebenen Ausreiseverpflichtung nach dem negativen Abschluss eines Asylverfahrens könne es sehr wohl individuelle Gründe geben, die einer sofortigen Aufenthaltsbe- endigung entgegenstehen. „Minderjährige sollten ebenso wenig abgeschoben werden wie Familien mit kleinen Kindern“, fordert der Zuwanderungsbeauftragte. „Das gilt auch für erkrankte Ausländer und Menschen mit Behinderung, bei denen nicht gesichert ist, dass sie im Herkunftsland mit Hilfs- mitteln versorgt werden.“Schmidt spricht sich ebenso dagegen aus, Menschen in ein Herkunftsland zurückzuschicken, in dem sie Diskriminierungen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, sexuellen Orientierung, Glau- ben oder Weltanschauung aussetzt sind. „Für diesen Schritt habe ich auch dann kein Verständnis, wenn die Diskriminierung nicht den Grad erreicht, der ein gesetzliches – wenn auch nur vorüber- gehendes Aufenthaltsrecht – begründet.“Eine zwangsweise Aufenthaltsbeendigung dürfe außerdem nicht dazu führen, dass die Ausreise- pflichtigen im Zielstaat der Abschiebung in wirtschaftlicher Not leben müssten und keine angemes- sene Versorgung erreichen könnten, betont Schmidt. Er begrüßt ausdrücklich die sensible Heran- gehensweise von Innenminister Studt im Hinblick auf Abschiebungen nach Afghanistan. Das Credo des Innenministers, „Rückführungen nur in Sicherheit und Würde“ durchzuführen, wertet Schmidt als vorbildliches Handeln eines Landesministers.