Lars Harms: Unser Tariftreuegesetz schützt Betriebe, die faire Löhne zahlen
PresseinformationKiel, den 18.11.2016 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 40 Bericht zur Evaluierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Drs. 18/4800 „Wenn wir uns heute die Landkarte anschauen, stellen wir fest, dass es mittlerweile in 14 von 16 Bundesländern landesspezifische Vergabegesetze mit Tariftreue- und Mindestlohnregelungen gibt.“Als der SSW im Jahr 2001 den Entwurf für ein Landes-Vergabegesetz Schleswig-Holsteinvorlegte, folgte ein starkes Echo. Die einen befürchteten den Untergang des Abendlandes, dieanderen begrüßten ausdrücklich eine solche Initiative. Es war seinerzeit ein hartes politischesRingen, das Gesetz auf den Weg zu bringen und seitdem wurde es immer auf den politischenPrüfstand gehieft. Aber zusammen mit dem Bauaufträgevergabegesetz aus Bayern warSchleswig-Holstein damals bundesweit Vorreiter für solch eine politische Initiative. Wenn wiruns heute die Landkarte anschauen, stellen wir fest, dass es mittlerweile in 14 von 16Bundesländern landesspezifische Vergabegesetze mit Tariftreue- und Mindestlohnregelungen 2gibt. Was ich durchaus als Erfolg werte und feststelle, dass wir damals absolut richtig lagenund für viele ein gutes Vorbild waren.Dabei handelt es sich mitnichten um Sozialromantiker-Gesetze. Faire Löhne haben nichts mitSozialromantik zu tun, sie sind ein Teil von guter Arbeit.Vielmehr spielt auch der wirtschaftliche Aspekt eine Rolle. Durch die Regelung sind genau dieBetriebe bei uns im Land geschützt, die bereits faire Löhne zahlen. Zudem sollte jeder Betriebdaran ein Eigeninteresse haben, denn es ist die beste Möglichkeit, gute Fachkräfte zu findenund zu halten.Das Vergabegesetz hat bisher allen politischen Versuchen standgehalten gekippt zu werden. Eswurde weiterentwickelt oder neuen rechtlichen Voraussetzungen angepasst. Dagegen ist auchnichts einzuwenden.Als Koalition haben wir zu Beginn dieser Legislaturperiode einen Entwurf für ein Tariftreue-und Vergabegesetz eingereicht. Nach einem ordentlichen parlamentarischen Verfahren wurdedas Gesetz 2013 mit Mehrheit verabschiedet. Damit haben wir ein Gesetz geschaffen, das dieVergabe öffentlicher Aufträge regelt. Wichtige Neuerungen des Gesetzes sind unter anderem,die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns in Höhe von 9,18 Euro/Stunde sowiedie Verpflichtungen zur Tariftreue. Sowie weitere Verpflichtungen in Bezug auf Nachhaltigkeit.Zudem wurde festgeschrieben, dass das Gesetz auf seine Wirkung, insbesondere im Hinblickauf die Zielerreichung und Effizienz zu evaluieren ist. Damit wären wir dann auch beimvorliegenden Bericht.Es wundert einen natürlich nicht wirklich, dass eine große Zahl der Rückmeldung bestätigt,dass das Vergaberecht zusätzlichen Arbeitsaufwand bedeutet. Zugegeben, es ist einebürokratische Hürde, die zu nehmen ist, wenn bestimmte Kriterien zu erfüllen sind, um denZuschlag für einen öffentlichen Auftrag zu bekommen. Doch solche Kriterien sind vomGesetzgeber nicht einfach aus der Luft gegriffen oder nur dafür da, um Auftraggeber sowieAuftragnehmer zu drangsalieren. Sie haben ihre Berechtigung. Was den Bürokratieaufwand 3durch das Gesetz und seine Lesbarkeit betrifft, sollten wir die Evaluierung durchaus zum Anlassnehmen und schauen, wo und wie Vereinfachungen und gegebenenfalls eine Verschlankungmöglich sind. Für den SSW steht aber fest, dass wir an den Standards nicht rütteln werden.Standards sind keine Bürokratie, sie sind ein Mehrwert.Die Kritik, dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen vom Vergabegesetzbenachteiligt werden, teile ich so überhaupt nicht. Denn da der Rücklauf der Meldungen relativgering war, scheint es so zu sein, dass der weit überwiegende Teil der angefragtenUnternehmen überhaupt kein Problem mit dem Gesetz hat.Deutlich wird durch die Evaluation aber auch, dass die Regelungen des Tariftreue- undVergabegesetzes einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung des Einsatzes vonNiedriglohnkräften bei der Ausführung öffentlicher Aufträge leisten. Damit wird bestätigt,dass wir ein wesentliches Ziel mit dem Gesetz erreichen. Und das ist auch gut so. Etwa40 Prozent der Rückläufe der Umfrage bescheinigten dem TTG zudem, die sozialenSicherungssysteme auf diese Weise zu entlasten. Aber auch die Wirkungen desvergabespezifischen Mindestlohns seien in begrenztem Umfang spürbar und hätten in einigenBranchen zu Lohnerhöhungen geführt.Dies sind Effekte des TTG, die ich auch aus persönlichen Gesprächen, nicht nur aus dem KreisNordfriesland, bestätigen kann.Fest steht, wir werden das TTG weiterentwickeln und neuen Herausforderungen anpassen.Dies gilt beispielsweise für den vergaberechtlichen Mindestlohn, den wir auf 9,99 Euroanheben werden und damit an das niedrigste TVL-Gehalt anpassen. Wir müssen aber auchdafür sorgen, dass sich alle Vergabestellen – sprich alle Kommunen – das TTG anwenden.Wir werden den Bericht und die Evaluation im Ausschuss vertiefend behandeln und darausunsere weiteren Schlüsse ziehen.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden: 4http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html