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17.11.16
16:36 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Wir dürfen die Missachtung unserer Rechtsordnung nicht belohnen

Presseinformation
Es gilt das gesprochene Wort!
Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 426/ 2016 Kiel, Donnerstag 17.11.2016
Innen/ Integration



Wolfgang Kubicki: Wir dürfen die Missachtung unserer



www.fdp-fraktion-sh.de Rechtsordnung nicht belohnen In seiner Rede zu TOP 18 und 29 (Kein Ausreisezentrum in Schleswig- Holstein u.a.) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Kubicki: Wolfgang Kubicki:
„Ich will es vorweg ganz deutlich sagen, das von Ihnen geplante Ausreise- zentrum ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, und die FDP-Fraktion wird Sie in dieser Sache auch grundsätzlich unterstützen.
Wir erwarten aber auch, dass die Pläne konsequent umgesetzt werden und das Ausreisezentrum praxisgerecht ausgestattet wird. Die bestehenden Vollzugsdefizite werden nämlich sicherlich nicht abgebaut, wenn es hier am politischen Willen fehlt. Und es ist zumindest bemerkenswert, dass beim Dezernat ‚Rückkehrmanagement‘ des LfA über ein Drittel der Stellen unbe- setzt sind.
Liebe Koalitionäre, zu Ihrem Änderungsantrag: Der Innenminister errichtet ein Ausreisezentrum - spät, aber immerhin - und Sie bekommen ein morali- sches Dilemma und drehen hier Rechtfertigungspirouetten.
Es entsteht ein bisschen der Eindruck, dass Sie solche Anträge vor allem für sich selbst, quasi zur Vergewisserung Ihrer moralischen Integrität, schrei- ben. Wir können uns hier gerne alle zu einer humanitäreren Flüchtlingspoli- tik bekennen. Das Problem scheint mir aber zu sein, dass wir unterschiedli- che Vorstellungen davon haben, was das ist. Für mich zählt dazu in erster Linie die konsequente Anwendung der Gesetze, rechtsstaatliche Verfahren und rechtmäßiges behördliches Handeln.
Und wenn Sie schreiben, "dass Abschiebungshaft mit dem schleswig- holsteinischen Bekenntnis zu einer humanitären Flüchtlingspolitik grund- sätzlich nicht vereinbar ist", die Abschiebehaft und auch die Ausübung von
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Zwang aber in unserem Rechtsstaat ausdrücklich erlaubt sind, dann desa- vouieren Sie rechtsstaatliches Verwaltungshandeln als inhuman.
Ich will auch, dass jede Abschiebung so schonend wie möglich abläuft. Und natürlich sind freiwillige Ausreisen auch besser als zwangsweise Abschie- bungen. Ich sage aber auch, dass wir letztere brauchen und konsequent durchsetzen müssen. Alles andere ist doch völlig naiv.
Wenn wir wissen, dass sich abgelehnte Flüchtlinge immer wieder der Ab- schiebung entziehen, müssen wir darauf entsprechend reagieren. Machen wir das nicht, belohnen wir die Missachtung unserer Rechtsordnung. Wir dürfen aber keine Anreize zu rechtswidrigem Verhalten schaffen, weil wir dann diejenigen diskriminieren, die sich gesetzestreu verhalten.
Wir brauchen daher dieses Ausreisezentrum genauso wie wir mehr Plätze im gemeinsamen Ausreisegewahrsam mit Hamburg brauchen.
Zum Antrag der Koalition sei gesagt, dass wir immer gesagt haben, dass die Arbeitsmarktintegration von essentieller Bedeutung ist, weil Integration eben vor allem durch Arbeit gelingt.
Und wir haben deshalb auch schon mehrfach kritisiert, dass das Land hier viel zu wenig tut. Sie haben bisher nur ein Pilotprojekt für einige Auserwähl- te angestoßen, und das funktioniert nicht mal richtig. Was Sie bisher ma- chen, ist eine Förderung ins Blaue hinein, und das ist sinnloser Aktionismus.
Die 3+2-Regelung ist aber ohne Zweifel ein Schritt in die richtige Richtung zu einer besseren Integration in den Arbeitsmarkt, der von uns ausdrücklich unterstützt wird.
Wenn ein Flüchtling es schafft, hier einen Ausbildungsplatz zu bekommen, muss das auch entsprechend honoriert werden. Leistung muss sich lohnen. Wer selbst die Initiative ergreift, wer für sich und seine Zukunft Verantwor- tung übernimmt, der - und das ist eine urliberale Grundhaltung - der muss dann auch eine realistische Chance haben, hier bei uns zu bleiben.
Ich bin deshalb auch der Auffassung, dass wir darüber nachdenken müssen, ob der § 60a Aufenthaltsgesetz in seiner jetzigen Form überhaupt ausrei- chend ist. So erfreulich die Ausdehnung auf über 20-Jährige auch ist, die ‚Duldung‘ – also eigentlich ja nur die ‚Aussetzung der Abschiebung‘ – ist nicht das richtige Instrument, um dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Transparenz Rechnung zu tragen. Wollen wir echte Planungssicherheit für die Betriebe und ernsthafte Perspektiven für die Auszubildenden schaffen, sollten wir - solange wir noch kein Einwanderungsgesetz haben - über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für diese jungen Menschen nachden- ken.
Und wir sollten erwägen, die Aufnahmen eines Studiums der Ausbildung gleichzustellen. Wir brauchen diese Menschen nämlich.
Finden Flüchtlinge Arbeit, ist das nicht nur ein Gewinn für die Wirtschaft, sondern nützt auch der Aufnahmegesellschaft und damit uns allen.
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Ob und wenn ja, warum afghanischen Flüchtlingen in der Praxis die Ertei- lung einer Duldung verweigert wird, sollten wir deshalb im Ausschuss klären und dann gemeinsam eine sachgerechte Lösung finden.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de