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17.11.16
15:33 Uhr
SSW

Es muss vorrangig darum gehen, die Last auf viele Schultern zu verteilen

Presseinformation Kiel, den 17. November 2016

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 10 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes Drs. 18/4815


„Es muss vorrangig darum gehen, die Last auf viele Schultern zu verteilen.“

Seit es Straßenausbaubeiträge gibt, gibt es die Diskussion darüber, ob diese nach
gerechten Prinzipien erhoben werden oder nicht. Wir haben in der vorangegangenen
Wahlperiode für eine Regelung gestimmt, die einen Verzicht auf diese Beiträge
ermöglicht hätte. Allerdings wurde von den kommunalen Landesverbänden eine
Lösung bevorzugt, die eine Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger
ausschließen sollte. Deshalb wurde die Verzichtsregelung in dieser Wahlperiode wieder
einkassiert. 2
Nun holt uns die Diskussion von damals, jedenfalls in Teilen, wieder ein. Durch das
gesamte Land zieht sich diese Diskussion und sie wird dabei nicht wenig emotional
geführt. In der Vergangenheit war es meistens so, dass die direkten Anwohner zur
Kasse gebeten werden mussten, um einen Komplettneubau der entsprechenden
Straße realisieren zu können. Enorme Beträge wurden und werden bisweilen immer
noch für die Finanzierung von den Anliegern verlangt. Da kommt man, nicht nur als
Anwohner, ins zweifeln. Zu Recht. Solche Beispiele sind nicht nur schmerzlich, sondern
sie können auch existenzbedrohend sein.



Fakt ist: Die Problematik ist vielschichtig. Und; schön sanierte Straßen kommen leider
nicht von allein. Die Kommunen können auch andere Varianten der Finanzierung
wählen, doch meistens wird zur eben jener Methode gegriffen, die ausschließlich die
Anlieger stark belastet. Und eine solche Vorgehensweise ist schlichtweg falsch.



Ein weiteres Ungleichgewicht, wenn nicht sogar eine Ungerechtigkeit besteht in der
Tatsache der unterschiedlichen Finanzlagen der Kommunen. Wir alle kennen die
Ausgangsposition der wohlhabenden Kommunen, die den Straßenbau und ähnliches
viel eher finanzieren können, als die Kommunen in denen die Kassen leer sind und auch
noch in den kommenden Jahren leer bleiben werden. Es ist eben nur schwer
vermittelbar, wenn eine solch teure Rechnung ausschließlich vom Wohnort abhängen
soll. Zudem gilt eine solche Beteiligung nur für diejenigen, die innerhalb der Ortschaft
selbst wohnen. Sprich innerhalb der OD-Steine. Was ist mit den Menschen, die
außerhalb der Ortschaft wohnen? Sie sind von entsprechenden Beispielen
ausgenommen. Auch dies ist eine Tatsache, die nicht unumstritten ist. 3



Für uns als SSW müsste es vorrangig darum gehen, die Last auf viele Schultern zu
verteilen. Diesen Ansatz müsste man noch einmal im parlamentarischen Verfahren
beraten. Durch Straßenausbaumaßnahmen können schließlich ganze Wohnquartiere
profitieren und dann ist es nur sinnvoll, darüber nachzudenken, ob nicht alle, die
profitieren, auch an den Ausbaubeiträgen beteiligt werden sollen. Möglich wäre ja ein
jährlich einheitlicher Beitrag, der von allen Einwohnern eines vorher bestimmten
Bezirks zu zahlen wäre. So würde zu mindestens der zu leistende Betrag deutlich
sinken und ein Straßenbau würde nicht zwangsweise in einer Verschuldung von
einzelnen Bürgern enden. Ein normales Unternehmen würde schließlich immer
Rücklagen bilden, um zukünftige Aufgaben bewerkstelligen zu können. Auch die
Kommunen müssten eine solche Vorgehensweise machen dürfen, damit nachfolgende
Generationen nicht durch einen hohen Schuldenberg belastet werden.



Zudem müsste man sich die vergangenen Jahre einmal genau ansehen, um zu gucken,
welche Finanzierungsmodelle mehrheitlich angewandt wurden. Wie haben die
Kommunen das Gesetz angewandt? Und hat sich in den letzten 5 Jahren hier eine
Entwicklung bemerkbar gemacht? Denn eins ist klar, bevor wir eine Gesetzesänderung
beschließen, sollten wir uns im Klaren sein, wie es um das jetzige Gesetz steht und ob
die Intention, die dahintersteckt auch angewandt wird. Sie merken schon, es besteht
also durchaus Beratungsbedarf. Wir sollten uns daher darum bemühen, eine Lösung zu
finden, die sowohl den Bürgerinnen und Bürgern, wie auch den Kommunen
gleichermaßen dient. 4
Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html