Jette Waldinger-Thiering: Das UKSH muss in öffentlicher Trägerschaft bleiben
Presseinformation Kiel, den 16. 11. 2016Es gilt das gesprochene WortJette Waldinger-Thiering TOP 8 Gesetz zur Neuordnung der Hochschulmedizin Drs. 18/4813 „Das UKSH als einziger Träger der medizinischen Maximalversorgung muss in öffentlicher Trägerschaft bleiben“Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) belegt mit seinen Standorten Lübeck undKiel, sowie dem Zentrum für Integrative Psychiatrie (ZIP) in der aktuellen " FOCUS-Kliniklisteder Top Krankenhäuser und Fachkliniken 2017" erneut den Spitzenplatz aller Kliniken imNorden.Gleichzeitig aber hört man schlechte Nachrichten. Diese betreffen unterschiedliche Bereiche:Wartelisten für Patienten, Engpässe beim Personal sowie veraltete Bausubstanz. In den letztenJahren sind bereits viele Probleme behoben oder verringert worden. Der Ehrgeiz derKüstenkoalition ist ungebrochen, den größten Arbeitgeber im Land Schleswig-Holstein zuunterstützen und dessen Strukturen weiter zu verbessern. Für uns steht fest: Das UKSH alseinziger Träger der medizinischen Maximalversorgung muss in öffentlicher Trägerschaftbleiben. Der vorgelegte Entwurf ist ein weiterer Baustein in dieser Strategie, der die 2Selbständigkeit und Selbstverantwortung des UKSH stärkt, dabei dieSteuerungsverantwortung klarer strukturiert sowie Forschung und Lehre stärkt.Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden in den weiteren Beratungen auf Herz und Nierenüberprüft werden. Ich bin allerdings zuversichtlich, dass dieser Entwurf absolut zukunftsfestist. Er berücksichtigt die neuen Vorgaben aus Berlin genauso wie den medizinischen Fortschrittund die Interessen der beiden Standorte. Kiel und Lübeck werden als rechtlich unselbständigeAnstalten in Zukunft flexibel reagieren können. Überflüssige Koordinierungsverfahren werdengestrichen. Der Wissenschaftsrat hatte den Medizin-Ausschuss als unzureichendesSteuerinstrument infrage gestellt. Darum wird er abgeschafft und durch eineUniversitätsmedizinversammlung ersetzt. Der Vorstand wird durch zwei hauptamtlicheDekaninnen und Dekane verstärkt, um Forschung und Lehre an beiden Standorten besser zuvernetzen und zu positionieren. Damit nimmt auch die Transparenz insgesamt zu. Und dassind nur einige der geplanten Maßnahmen.Ich möchte an dieser Stelle noch einen weiteren Punkt hervorheben: die Befristung derChefarztverträge. Denn hiermit geht ja nicht zuletzt eine Neubewertung der Chefarztfunktioneinher. Das ist eine lange geforderte Modernisierung dieser wichtigen Schaltstelle. DieFunktionsträgerinnen und Funktionsträger werden nun verpflichtet, sichbetriebswirtschaftliche Kenntnisse anzueignen. Denn neben der rein wissenschaftlichenTätigkeit in Forschung und Lehre gehören eben auch personal- und betriebswirtschaftlicheAufgaben zum Spektrum der Klinikleitung. Ich bin davon überzeugt, dass mit der Befristung dieBildung verkrusteter Strukturen verhindert wird und verstärkt jüngere Bewerberinnen - ichmeine hier ausdrücklich Chefärztinnen - zur Bewerbung animiert werden. 3Ein Punkt, der hier aus Sicht des SSW besonders wichtig ist, ist die Stärkung derArbeitnehmerrechte. Wir begrüßen die Tatsache ausdrücklich, dass die Personalvertretungennun wieder deutlich stärker in Änderungsprozesse involviert werden. Positiv sehen wir auch dieNeuordnung um mögliche Defizite in der Rechtsmedizin. Diese entstehen bekanntlich aufGrundlage des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes. Weil diese Grundlage vorallem bei komplizierten und sehr aufwändigen Untersuchungen nicht immer kostendeckendwar, findet in Zukunft ein Ausgleich aus Landesmitteln statt. Damit sind auch dierechtsmedizinischen Leistungen abgesichert und dieser Bereich ist für die Zukunft deutlichbesser aufgestellt. Abschließend möchte ich noch kurz darauf hinweisen, dass dasDirektionsrecht ausschließlich Unternehmer- und Arbeitgeberpflichten umfasst. Die durch dieBerufsordnung garantierten Freiheiten der Ärztinnen und Ärzte werden hiervon keineswegsberührt.Ich bin gespannt auf die weiteren Diskussionen und die Bewertungen von fachlicher Seite.Mein Dank geht an die Wissenschaftsministerin Alheit, die mit ihrem hervorragendenGesetzentwurf die Grundlage für eine fundierte Diskussion gegeben hat.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html