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16.11.16
16:35 Uhr
SSW

Jette Waldinger-Thiering: Das UKSH muss in öffentlicher Trägerschaft bleiben

Presseinformation Kiel, den 16. 11. 2016

Es gilt das gesprochene Wort


Jette Waldinger-Thiering TOP 8 Gesetz zur Neuordnung der Hochschulmedizin Drs. 18/4813

„Das UKSH als einziger Träger der medizinischen Maximalversorgung muss in öffentlicher Trägerschaft bleiben“

Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) belegt mit seinen Standorten Lübeck und
Kiel, sowie dem Zentrum für Integrative Psychiatrie (ZIP) in der aktuellen " FOCUS-Klinikliste
der Top Krankenhäuser und Fachkliniken 2017" erneut den Spitzenplatz aller Kliniken im
Norden.



Gleichzeitig aber hört man schlechte Nachrichten. Diese betreffen unterschiedliche Bereiche:
Wartelisten für Patienten, Engpässe beim Personal sowie veraltete Bausubstanz. In den letzten
Jahren sind bereits viele Probleme behoben oder verringert worden. Der Ehrgeiz der
Küstenkoalition ist ungebrochen, den größten Arbeitgeber im Land Schleswig-Holstein zu
unterstützen und dessen Strukturen weiter zu verbessern. Für uns steht fest: Das UKSH als
einziger Träger der medizinischen Maximalversorgung muss in öffentlicher Trägerschaft
bleiben. Der vorgelegte Entwurf ist ein weiterer Baustein in dieser Strategie, der die 2
Selbständigkeit und Selbstverantwortung des UKSH stärkt, dabei die
Steuerungsverantwortung klarer strukturiert sowie Forschung und Lehre stärkt.



Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden in den weiteren Beratungen auf Herz und Nieren
überprüft werden. Ich bin allerdings zuversichtlich, dass dieser Entwurf absolut zukunftsfest
ist. Er berücksichtigt die neuen Vorgaben aus Berlin genauso wie den medizinischen Fortschritt
und die Interessen der beiden Standorte. Kiel und Lübeck werden als rechtlich unselbständige
Anstalten in Zukunft flexibel reagieren können. Überflüssige Koordinierungsverfahren werden
gestrichen. Der Wissenschaftsrat hatte den Medizin-Ausschuss als unzureichendes
Steuerinstrument infrage gestellt. Darum wird er abgeschafft und durch eine
Universitätsmedizinversammlung ersetzt. Der Vorstand wird durch zwei hauptamtliche
Dekaninnen und Dekane verstärkt, um Forschung und Lehre an beiden Standorten besser zu
vernetzen und zu positionieren. Damit nimmt auch die Transparenz insgesamt zu. Und das
sind nur einige der geplanten Maßnahmen.



Ich möchte an dieser Stelle noch einen weiteren Punkt hervorheben: die Befristung der
Chefarztverträge. Denn hiermit geht ja nicht zuletzt eine Neubewertung der Chefarztfunktion
einher. Das ist eine lange geforderte Modernisierung dieser wichtigen Schaltstelle. Die
Funktionsträgerinnen und Funktionsträger werden nun verpflichtet, sich
betriebswirtschaftliche Kenntnisse anzueignen. Denn neben der rein wissenschaftlichen
Tätigkeit in Forschung und Lehre gehören eben auch personal- und betriebswirtschaftliche
Aufgaben zum Spektrum der Klinikleitung. Ich bin davon überzeugt, dass mit der Befristung die
Bildung verkrusteter Strukturen verhindert wird und verstärkt jüngere Bewerberinnen - ich
meine hier ausdrücklich Chefärztinnen - zur Bewerbung animiert werden. 3
Ein Punkt, der hier aus Sicht des SSW besonders wichtig ist, ist die Stärkung der
Arbeitnehmerrechte. Wir begrüßen die Tatsache ausdrücklich, dass die Personalvertretungen
nun wieder deutlich stärker in Änderungsprozesse involviert werden. Positiv sehen wir auch die
Neuordnung um mögliche Defizite in der Rechtsmedizin. Diese entstehen bekanntlich auf
Grundlage des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes. Weil diese Grundlage vor
allem bei komplizierten und sehr aufwändigen Untersuchungen nicht immer kostendeckend
war, findet in Zukunft ein Ausgleich aus Landesmitteln statt. Damit sind auch die
rechtsmedizinischen Leistungen abgesichert und dieser Bereich ist für die Zukunft deutlich
besser aufgestellt. Abschließend möchte ich noch kurz darauf hinweisen, dass das
Direktionsrecht ausschließlich Unternehmer- und Arbeitgeberpflichten umfasst. Die durch die
Berufsordnung garantierten Freiheiten der Ärztinnen und Ärzte werden hiervon keineswegs
berührt.



Ich bin gespannt auf die weiteren Diskussionen und die Bewertungen von fachlicher Seite.
Mein Dank geht an die Wissenschaftsministerin Alheit, die mit ihrem hervorragenden
Gesetzentwurf die Grundlage für eine fundierte Diskussion gegeben hat.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html