Christopher Vogt: Wir erwarten, dass zu diesem wichtigen Gesetzentwurf ein ganz normales parlamentarisches Verfahren durchgeführt wird
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort! Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 419/ 2016 Kiel, Mittwoch 16.11.2016 Hochschule/ HochschulmedizinChristopher Vogt: Wir erwarten, dass zu diesem wichtigen www.fdp-fraktion-sh.de Gesetzentwurf ein ganz normales parlamentarisches Ver- fahren durchgeführt wird In seiner Rede zu TOP 8 (Gesetz zur Neuordnung der Hochschulmedizin) erklärt der Stellvertretende Vorsitzende und hochschulpolitische Spre- cher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: Vogt:„Die Hochschulmedizin - genauer gesagt - die beiden Medizinischen Fakul- täten an den Universitäten in Kiel und Lübeck und das Universitätsklinikum an den beiden Standorten - haben eine ganz zentrale Bedeutung für den Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein und für unser Bundesland insge- samt. Sie ist ein entscheidender Motor in der Forschung und wichtiger Im- pulsgeber für Entwicklungen in der Gesundheitswirtschaft. Von daher macht es durchaus Sinn, die Rahmenbedingungen für die Hochschulmedizin in ei- nem eigenen Landesgesetz zu regeln.Die Ministerin hatte im Vorfeld erklärt, dass dieses Gesetz nach der ver- meintlichen Neuordnung der Hochschulfinanzen und der Novelle des Hoch- schulgesetzes der dritte wissenschaftspolitische Pfeiler ihrer Amtszeit sei. Man kann nur im Sinne unseres Hochschulstandortes hoffen, dass wenigs- tens dieser gelingt. Man kann jedenfalls nicht behaupten, dass sich die Mi- nisterin bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes besonders gestresst hätte.Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatten wir über die Neuordnung der Hochschulmedizin diskutiert. Bereits im Jahr 2010 hatte der damalige Wis- senschaftsminister de Jager ein erstes Konzept vorgelegt. Aufgrund der Verkürzung der Wahlperiode wurde das Vorhaben damals dann nicht mehr abgeschlossen. Die frühere Ministerin Wende wollte dann für das zweite Quartal 2013 einen Gesetzentwurf vorlegen und sah in der Novelle das ‚strategische Herzstück’ für die Neuordnung der Universitätsmedizin in un- serem Land. Kurzum: Man wartet also an den beiden Universitäten, am Uni- versitätsklinikum und auch im Landtag schon sehr lange auf den Vorschlag der Landesregierung. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Vor etwa drei Jahren hatten die beiden Universitäten und das UKSH ja einen gemeinsamen Vorschlag vorgelegt. Ich kann ehrlich gesagt nicht nachvoll- ziehen, weshalb die Landesregierung den Entwurf so lange zurückgehalten hat und erst jetzt im beginnenden Wahlkampf damit ins Parlament geht. Dass trotz der extrem langen Vorbereitung erhebliche rechtliche Bedenken gegen den Entwurf bestehen, spricht nicht für die Arbeit der Ministerin. Und ich warne die Landesregierung davor, rechtliche Bedenken einfach vom Tisch zu wischen. Wir nehmen die Kritik des Marburger Bundes jedenfalls sehr ernst und sie müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch um- fassend geprüft werden.Bemerkenswert finde ich, dass sich die Landesregierung mit der Neuord- nung der Hochschulmedizin erst einmal [zwei] neue Stellen für das Ministe- rium gönnt. Das ist deswegen besonders interessant, weil Ministerin Alheit erst vor kurzem ihre Wissenschaftsabteilung um ein weiteres Referat erwei- tert hat. Dieses Referat ist zudem auch noch für den Klinikbau verantwort- lich, gehört also direkt zum Themenfeld Hochschulmedizin. Als die Landes- regierung vor zwei Jahren zu unserer Überraschung im Bereich der Hoch- schulmedizin 20 Mio. Euro kürzen wollte, hatte die Wissenschaftsministerin diesen Kürzungsvorschlag noch vehement mit dem Hinweis der notwendi- gen Konsolidierung verteidigt.Frau Ministerin, das müssen Sie uns genauer erklären: Anstatt neue Refera- te und neue Stellen zu schaffen, sollten Sie erst einmal eine vernünftige Aufgaben- und Personalentwicklung verfolgen, immerhin haben Sie einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dafür über 300.000 Euro bezahlt.Ich will kurz die Eckpunkte skizzieren, die aus Sicht meiner Fraktion bei der Neuordnung der Hochschulmedizin wichtig sind: 1. Wir wollen eine weitere Stärkung der Hochschulautonomie. Dass be- deutet insbesondere eine Stärkung von Forschung und Lehre in den Struk- turen des UKSH, so wie es der Wissenschaftsrat bereits 2011 formuliert hat. In diesem Zusammenhang wollen wir deshalb im weiteren Verfahren genau prüfen, welche Eingriffsrechte sich das Ministerium vorbehält. 2. Die bessere Vernetzung von Forschung und Krankenversorgung muss vorangetrieben werden. Nur so lässt sich die Spitzenmedizin in Schleswig- Holstein sichern und weiter ausbauen. Das ist auch zum Wohl aller Patien- tinnen und Patienten. Denn dem UKSH als einzigem Maximalversorger in unserem Land kommt hier eine besondere Rolle zu. 3. Schließlich müssen wir die Hochschulmedizin so aufstellen, dass das Medizinstudium in Lübeck und Kiel weiterhin und vor allem langfristig zur Spitzengruppe deutscher Universitäten zählt.Diese drei Punkte sind für uns entscheidend, und wir werden den Gesetz- entwurf im weiteren Verfahren daraufhin abklopfen, ob das ausreichend umgesetzt ist.Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass die Koalition gut bera- ten wäre, nicht schon wieder einen hochschulpolitischen Gesetzentwurf im Eilverfahren durch das Parlament zu bringen. Ich bin etwas irritiert über die Tatsache, dass die Landesregierung mehrere Jahre braucht, um uns diesen Gesetzentwurf vorzulegen und dann schon am nächsten Morgen nach der ersten Lesung im Bildungsausschuss im Rahmen einer Sondersitzung über Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de das weitere Verfahren beraten werden muss. Meine Fraktion erwartet, dass zu diesem wichtigen Gesetzentwurf ein ganz normales parlamentarisches Verfahren durchgeführt wird – mit schriftlicher und mündlicher Anhörung und vernünftigen Fristen für die Anzuhörenden.Unsere Hochschulen und insbesondere die Medizinischen Fakultäten sind einfach zu wichtig für die weitere Entwicklung unseres Landes, um hier schon wieder im Schweinsgalopp irgendeinen rot-grün-blauen Murks zu be- schließen.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de