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16.11.16
13:23 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Das Nationalparkgesetz ist bereits klar in seiner Zielsetzung bezüglich Erkundungsbohrungen sowie Ölförderung

Presseinformation Kiel, den 16.11.2016

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 07 Gesetz zum Schutz des Nationalparks Wattenmeer vor Ölbohrungen Drs. 18/4809

Das Nationalparkgesetz ist bereits klar in seiner Zielsetzung bezüglich Erkundungsbohrungen sowie Ölförderung.

In der Vergangenheit hat es verständlicherweise immer wieder Diskussionen gegeben, wenn es
um die Genehmigung von Explorationsbohrungen im Nationalpark Wattenmeer ging. Denn
die Aufsuchung und Förderung von Öl hat nichts im Nationalpark zu suchen. Richtig ist aber
auch, die Mittelplate hat hier einen Bestandsschutz. Unseres Erachtens deckt er sich aber nicht
mit den Zielen unseres Nationalparks oder des Weltnaturerbes. Die Ölförderung hat nichts mit
nachhaltiger Nutzung zu tun. Dort werden Rohstoffe unwiederbringlich abgebaut – quasi
ausgebeutet – und der Nationalpark permanent der Gefahr ausgesetzt, verschmutzt zu
werden. Zudem hat die Ölförderung im Wattenmeer wenig mit der traditionellen Nutzung zu
tun, wie beispielsweise Fischerei oder Tourismus. Darüber hinaus ist niemandem zu erklären, 2
dass aus ökologischen Gründen Nullnutzungszonen im Nationalpark seinerzeit eingerichtet
wurden, die Ölindustrie aber wie bisher im Wattenmeer fördern darf.



Nun plant DEA in einer Explorationskampagne das Abteufen von 3 Explorationsbohrungen im
Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer – so geht es aus der Antwort der
Landesregierung auf eine kleine Anfrage hervor. Dies haben die Piraten nun zum Anlass
genommen für ihren Gesetzentwurf.
Zugegeben, die Zielsetzung des vorliegenden Entwurfs, den Nationalpark Schleswig-
Holsteinisches Wattenmeer vor Risiken von Erdölbohrungen zu schützen, findet auch die
Zustimmung des SSW. Die Frage ist jedoch, inwieweit hilft uns der Vorschlag der Piraten, um
weitere Erkundungsbohrungen künftig zu verhindern.
Das Nationalparkgesetz ist bereits klar in seiner Zielsetzung bezüglich Erkundungsbohrungen
sowie Ölförderung. Der Wissenschaftliche Dienst des Landtages trifft hierzu in seiner
Stellungnahme zu „Probebohrungen im Wattenmeer“ vom Juni 2008 eindeutige Aussagen.
Darin steht unter anderem: „Damit bleibt festzustellen, dass Ölbohrtätigkeiten innerhalb des
Gebietes des Nationalpark Wattenmeers über die gesetzlichen bestandsgeschützten
Aktivitäten hinaus vom Nationalparkgesetz ausgeschlossen werden und auch nicht
genehmigungsfähig sind.“ Deutlicher geht es kaum.
Jedoch wissen wir aus Erfahrung, dass auch Bundesrecht eine Rolle spielt, bei der
Genehmigung von Explorationsbohrungen. So stellt sich beispielsweise die Frage, warum das
Bundesberggesetz Schutzgüter wie Nationalpark nicht entsprechend berücksichtig. Aus
unserer Sicht ein Fehler im bestehenden System, das wieder einmal verdeutlicht, dass das
Bergrecht veraltet ist und endlich novelliert werden muss.
Aber auch das Bundesnaturschutzgesetz ist bei einer Entscheidung heranzuziehen. Laut §67
Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz kann eine Befreiung gewährt werden. Gleichwohl möchte ich
sagen, dass die Hürden dafür hoch sind. 3



Wir haben seinerzeit die Konzessionsverlängerung mit RWE-Dea von über 30 Jahre kritisiert. Es
hätte keine Verlängerung geben dürfen. Damit wurde letztendlich durch die Hintertür die
Möglichkeit geschaffen, die Ölförderung geografisch und zeitlich auszuweiten.
Stattdessen hätte vielmehr über den Ausstieg aus der Ölförderung im Wattenmeer verhandelt
werden müssen. Doch das ist Geschichte.
Wir freuen uns nun auf das parlamentarische Verfahren und insbesondere auf die
Erkenntnisse, die wir dort erlangen.
Für den SSW ist klar: Wir wollen den Nationalpark und das Weltnaturerbe erhalten. Und nur
traditionelle Nutzungen in einem nachhaltigen Umfang sowie der Küstenschutz haben dort
ihren Platz.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html