Flemming Meyer: Das Nationalparkgesetz ist bereits klar in seiner Zielsetzung bezüglich Erkundungsbohrungen sowie Ölförderung
Presseinformation Kiel, den 16.11.2016Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 07 Gesetz zum Schutz des Nationalparks Wattenmeer vor Ölbohrungen Drs. 18/4809 Das Nationalparkgesetz ist bereits klar in seiner Zielsetzung bezüglich Erkundungsbohrungen sowie Ölförderung.In der Vergangenheit hat es verständlicherweise immer wieder Diskussionen gegeben, wenn esum die Genehmigung von Explorationsbohrungen im Nationalpark Wattenmeer ging. Denndie Aufsuchung und Förderung von Öl hat nichts im Nationalpark zu suchen. Richtig ist aberauch, die Mittelplate hat hier einen Bestandsschutz. Unseres Erachtens deckt er sich aber nichtmit den Zielen unseres Nationalparks oder des Weltnaturerbes. Die Ölförderung hat nichts mitnachhaltiger Nutzung zu tun. Dort werden Rohstoffe unwiederbringlich abgebaut – quasiausgebeutet – und der Nationalpark permanent der Gefahr ausgesetzt, verschmutzt zuwerden. Zudem hat die Ölförderung im Wattenmeer wenig mit der traditionellen Nutzung zutun, wie beispielsweise Fischerei oder Tourismus. Darüber hinaus ist niemandem zu erklären, 2dass aus ökologischen Gründen Nullnutzungszonen im Nationalpark seinerzeit eingerichtetwurden, die Ölindustrie aber wie bisher im Wattenmeer fördern darf.Nun plant DEA in einer Explorationskampagne das Abteufen von 3 Explorationsbohrungen imNationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer – so geht es aus der Antwort derLandesregierung auf eine kleine Anfrage hervor. Dies haben die Piraten nun zum Anlassgenommen für ihren Gesetzentwurf.Zugegeben, die Zielsetzung des vorliegenden Entwurfs, den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer vor Risiken von Erdölbohrungen zu schützen, findet auch dieZustimmung des SSW. Die Frage ist jedoch, inwieweit hilft uns der Vorschlag der Piraten, umweitere Erkundungsbohrungen künftig zu verhindern.Das Nationalparkgesetz ist bereits klar in seiner Zielsetzung bezüglich Erkundungsbohrungensowie Ölförderung. Der Wissenschaftliche Dienst des Landtages trifft hierzu in seinerStellungnahme zu „Probebohrungen im Wattenmeer“ vom Juni 2008 eindeutige Aussagen.Darin steht unter anderem: „Damit bleibt festzustellen, dass Ölbohrtätigkeiten innerhalb desGebietes des Nationalpark Wattenmeers über die gesetzlichen bestandsgeschütztenAktivitäten hinaus vom Nationalparkgesetz ausgeschlossen werden und auch nichtgenehmigungsfähig sind.“ Deutlicher geht es kaum.Jedoch wissen wir aus Erfahrung, dass auch Bundesrecht eine Rolle spielt, bei derGenehmigung von Explorationsbohrungen. So stellt sich beispielsweise die Frage, warum dasBundesberggesetz Schutzgüter wie Nationalpark nicht entsprechend berücksichtig. Ausunserer Sicht ein Fehler im bestehenden System, das wieder einmal verdeutlicht, dass dasBergrecht veraltet ist und endlich novelliert werden muss.Aber auch das Bundesnaturschutzgesetz ist bei einer Entscheidung heranzuziehen. Laut §67Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz kann eine Befreiung gewährt werden. Gleichwohl möchte ichsagen, dass die Hürden dafür hoch sind. 3Wir haben seinerzeit die Konzessionsverlängerung mit RWE-Dea von über 30 Jahre kritisiert. Eshätte keine Verlängerung geben dürfen. Damit wurde letztendlich durch die Hintertür dieMöglichkeit geschaffen, die Ölförderung geografisch und zeitlich auszuweiten.Stattdessen hätte vielmehr über den Ausstieg aus der Ölförderung im Wattenmeer verhandeltwerden müssen. Doch das ist Geschichte.Wir freuen uns nun auf das parlamentarische Verfahren und insbesondere auf dieErkenntnisse, die wir dort erlangen.Für den SSW ist klar: Wir wollen den Nationalpark und das Weltnaturerbe erhalten. Und nurtraditionelle Nutzungen in einem nachhaltigen Umfang sowie der Küstenschutz haben dortihren Platz.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html