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16.11.16
13:14 Uhr
SPD

Thomas Hölck zu TOP 7: Keine Ausweitung der Erölförderung im Wattenmeer!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 16. November 2016



TOP 7 Gesetz zum Schutz des Nationalparks Wattenmeer vor Ölbohrungen (Drs. 18/4809)



Thomas Hölck:
Keine Ausweitung der Erdölförderung im Wattenmeer!


2009 ist der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer als Weltnaturerbe von der UNESCO anerkannt worden. Heute, sieben Jahre später, wird der Wattenmeer-Nationalpark als Deutschlands schönste Wildnis von der Heinz-Sielmann-Stiftung ausgezeichnet. Die Naturwunderwahl 2016 trifft zu Recht das Wattenmeer mit seiner einzigartigen geologischen und ökologischen Vielfalt.
In dieses wertvolle Gezeitengebiet gehören keine Probebohrungen, egal für welchen Zweck. Eine Ausweitung der Erdölförderung im Wattenmeer darf es nicht geben. Wir wollen die Ölförderung auf Dauer beenden. Das ist unser Ziel!
Schleswig-Holstein ist das Energiewendeland Nr. 1. und wir wollen aus der fossilen und atomaren Energieerzeugung aussteigen. Dazu passt nun wahrlich keine Erdölförderung im Wattenmeer. Das haben wir auch schon 2012 im Koalitionsvertrag deutlich gemacht. Ich gebe 2



wieder: „Eine Ausweitung der Ölförderung im Nationalpark Wattenmeer und neue Erkundungsbohrungen lehnen wir entschieden ab.“
Nach dem Nationalparkgesetz sind Bohraktivitäten zur Aufsuchung oder Förderung von Öl außerhalb der Mittelplate verboten. Das hat der der wissenschaftliche Dienst mit einem Gutachten 2008 eindeutig bestätigt. Auch Greenpeace und der WWF gehen laut dpa-Meldung davon aus, dass Probebohrungen mit dem bestehenden Nationalparkgesetz ausgeschlossen sind.
Nun kommt die Fraktion der Piraten mit einem Gesetzentwurf zum Schutz des Nationalparks Wattenmeer vor Ölbohrungen um die Ecke. Man fragt sich bei der bereits bestehenden Gesetzeslage, die von den Piraten auch anerkannt wird, ob es sich bei dem Gesetzentwurf um ein ernsthaftes Anliegen oder wieder einmal um reinen Populismus der Piraten handelt.
Wenn man einen Blick auf die Homepage der Piraten zu dem Thema wirft, sind Zweifel an ihrer Ernsthaftigkeit des Vorhabens angebracht. Ich zitiere von der Homepage: „Im aktuell gültigen Nationalparkgesetz ist zwar die Erdölförderung verboten, Probebohrungen werden aber nicht explizit mit erwähnt. Dass diese dennoch unter das Verbot fallen, hatte der Wissenschaftliche Dienst des Landtages bereits 2008 in einem Gutachten festgestellt. Dennoch wollten sich das Umweltministerium und der zuständige Minister Dr. Robert Habeck bislang nicht festlegen.“
Was für eine krude Begründung. Da braucht sich niemand festzulegen, weil die Gesetzeslage schon jetzt klar ist. Sie konstruieren Zusammenhänge und täuschen die Öffentlichkeit, indem Sie an der Haltung des Ministers zweifeln.
Trotz der gesetzlichen Regelung im Nationalparkgesetz muss jeder Antrag, der auf eine Erkundungsbohrung gestellt wird, bewertet werden. Das ergibt sich aus § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG). Danach kann von den Geboten und Verboten des BnatSchG in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder auf Antrag eine Befreiung gewährt werden. Das heißt, die Befreiungsmöglichkeit von sämtlichen Naturschutzrechtlichen Verboten ist immer in Betracht zu ziehen. 3



Die Befreiung wäre zu gewähren, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist. Diese Hürde dürfte bei Anträgen auf Erkundungsbohrungen allerdings nicht übersprungen werden. Allerdings können Anträge auch nicht pauschal ohne Bewertung und Prüfung zurückgewiesen werden. Daran ändert auch die vorgeschlagene Gesetzesänderung des Nationalparkgesetzes nichts.
Eine Erdölförderung und Erdölbohrung ist mit dem Schutzzweck des Nationalparks nicht zu vereinbaren. Daran darf es keinen Zweifel geben.
Wir werden das parlamentarische Verfahren zum Gesetzentwurf der Piraten intensiv begleiten. Wenn sich herausstellen sollte, dass etwas im Nationalparkgesetz verbessert beziehungsweise nachjustiert werden muss, werden wir uns dem nicht verweigern. Allerdings stehen wir für rein kosmetische Änderungen nicht zur Verfügung! Ich beantrage die Überweisung des Antrages in den Umwelt- und Agrarausschuss.