Christopher Vogt: A20 muss wieder nach dem Lückenschlussverfahren vorangetrieben werden
Presseinformation Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 411/2016 Kiel, Donnerstag, 10. November 2016 Verkehr/A20 www.fdp-fraktion-sh.de Christopher Vogt: A20 muss wieder nach dem Lückenschlussverfahren vorangetrieben werden Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes über die Klagen gegen den Elbtunnel der Autobahn 20 in Niedersachsen erklärt der Stellvertreten- de Vorsitzende und verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christo Vogt: Christopher Vogt:„Wir freuen uns sehr über dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Das Urteil ist eine weitere sehr gute Nachricht für die arg gebeutelte Ver- kehrsinfrastruktur unseres Bundeslandes. Bereits die Zusage des Bundes zur vollständigen Finanzierung des A20-Tunnels war ein ganz wichtiges Sig- nal.Allen grünen Unkenrufen zum Trotz wird Schleswig-Holstein in den nächsten Jahren endlich eine leistungsfähige Ost-West-Verbindung erhalten. Die Westküste wird endlich deutlich besser angebunden, was für die wirtschaft- liche Entwicklung dieser Region von elementarer Bedeutung ist. Viele Men- schen in Hamburg und in den Gemeinden nördlich von Hamburg dürfen sich auf eine spürbare Entlastung vom Durchgangsverkehr freuen. Die in Nieder- sachsen und auch noch in Schleswig-Holstein mitregierenden Grünen soll- ten endlich einsehen, dass sie mit ihren Blockadeversuchen die Fertigstel- lung der A20 nur noch auf Kosten der Steuerzahler verzögern, aber nicht mehr verhindern können. Die A20 muss wieder nach dem Lückenschluss- verfahren vorangetrieben werden. Ein Festhalten an der unsinnigen A20- Politik dieser Landesregierung wäre ein Fortführen der Blockade-Politik.Minister Meyer ist in der Pflicht, die Planungsfehler seiner Behörde schnellstmöglich zu heilen und die Frage des Brandschutzes im Tunnel end- lich zufriedenstellend zu lösen. Wir warten auch immer noch auf seine an- gekündigten Vorschläge zur Vereinfachung des Planungsrechts. Das Pla- nungsrecht darf kein Verhinderungsrecht bleiben. Das Verbandsklagerecht wird nicht verantwortungsvoll angewendet und muss deshalb wieder abge- schafft werden. Zudem braucht das Land deutlich mehr Planungskapazitä- Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de ten und die Landesregierung muss für einfachere Planungsprozesse sor- gen.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de