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14.10.16
10:58 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Wir wollen auf allen Ebenen eine Sensibilisierung für den Tierschutz erreichen

Presseinformation Kiel, den 14.10.2016

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 49 Tierschutzbericht Schleswig-Holstein Drs. 18/4689

„Tierschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe, mit einem breiten und umfangreichen Spektrum. Diesem müssen wir uns immer wieder stellen, um eine Verbesserung des Tierschutzes zu erreichen.“

Vorweg möchte ich den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Erstellung
dieses ausführlichen Tierschutzberichts danken. Aus dem Bericht geht deutlich hervor, wie
umfangreich die verschiedenen Aspekte des Tierschutzes sind. Zudem gibt er einen guten
Überblick über die erreichten Fortschritte und wichtigen Maßnahmen, die hier bei uns im Land
in den letzten Jahren getroffen wurden. Und ich denke, das was wir hier im Bereich des
Tierschutzes leisten, kann sich durchaus sehen lassen.



Der Tierschutz ist heute ein wichtiger gesellschaftlicher Bestandteil. Die Einstellung zum Tier
und der Umgang mit Tieren haben sich verändert. Vielen Menschen ist es heute nicht mehr
egal, wie mit unseren Tieren umgegangen wird. Es ist den Menschen nicht mehr egal wie Tiere 2
gehalten werden, transportiert werden oder gekennzeichnet werden. Hier hat sich der Blick auf
die Tiere in den letzten Jahrzehnten gravierend geändert. Damit sind auch die
gesellschaftlichen Erwartungen an Tierschutz gestiegen. Diese Haltungen, aber auch neue
wissenschaftliche Erkenntnisse, wurden über die Jahre von der Politik aufgegriffen.
Entsprechend wurde beispielsweise auch das Tierschutzgesetz auf Bundesebene geändert und
den Anforderungen der heutigen Zeit angepasst.
In Schleswig-Holstein haben wir im Januar 2015 das Gesetz zum Tierschutzverbandsklagerecht
verabschiedet. Damit haben wir erreicht, dass anerkannte Vereine als Kläger gegen bestimmte
tierschutzrelevante Genehmigungen, Erlaubnisse und Anordnungen Rechtsbehelfe einlegen
können. Dies entspricht der Staatszielbestimmung des Artikels 20a Grundgesetz und
letztendlich wurde eine rechtliche Schieflage gerade gerückt. Heute stellen wir fest, dass von
Seiten der Vereine sorgsam und verantwortungsbewusst mit diesem Instrument umgegangen
wird. Nichts anderes haben wir erwartet.
Anfang des Jahres haben wir das Hundegesetz für Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht.
Dort haben wir unter anderem die Rasseliste gestrichen, weil sie bestimmte Hunde aufgrund
ihrer Rasse diskriminiert. Aber auch andere Aspekte des Tierschutzes wurden im Hundegesetz
aufgenommen.
Erwähnen möchte ich ausdrücklich den Runden Tisch „Tierschutz in der Nutztierhaltung“ der
2013 vom MELUR ins Leben gerufen wurde. Dort werden in regelmäßigen Abständen und in
einem breiten gesellschaftlichen Dialog Tierschutzthemen erörtert. In verschiedenen
Arbeitsgruppen gehen Fachleute den unterschiedlichen Fragen des Tierschutzes nach. Die
Ergebnisse werden dem Runden Tisch vorgelegt und münden z.B. in gemeinsamen
Vereinbarungen oder Erlassen, die dann vom Ministerium weiter verfolgt werden.
Die Arbeit des Runden Tisches ist ein hervorragendes Instrument, um die Aspekte der
Nutztierhaltung von allen Seiten zu beleuchten - sowohl unter fachlichen, ökonomischen und
ethischen Gesichtspunkten. Dieser breit angelegte Dialog gibt neue Einblicke und schafft in 3
gewisser Weise auch Verständnis für die andere Seite. Dort werden Themen des Tierschutzes
zielorientiert abgearbeitet.
Gerade die Nutztierhaltung steht bei Fragen des Tierschutzes immer wieder im Focus der
Öffentlichkeit. Umso mehr ist es für alle Beteiligten von Bedeutung, dass dieser Dialog geführt
wird. In diesem Zusammenhang sehe ich auch die Ernennung von Prof. Dr. Schallenberger, als
Vertrauensmann für „Tierschutz in der Landwirtschaft“. Durch die Errichtung dieser Funktion
wurde sozusagen eine Anlaufstelle für jedermann geschaffen, die sich mit Angelegenheiten
des Tierschutzes in der Nutztierhaltung befasst. Laut Bericht wurde Prof. Dr. Schallenberger
bereits im ersten Jahr seiner Tätigkeit rund 500-mal in unterschiedlichster Form angesprochen
und ist daraufhin aktiv geworden. Alle tierschutzrelevanten Fragestellungen wurden
aufgearbeitet. Diese Zahl verdeutlicht die Notwendigkeit einer solchen Anlaufstelle und Prof.
Dr. Schallenberger gebührt außerordentlichen Dank für seinen enormen Einsatz.



Tierschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe, mit einem breiten und umfangreichen Spektrum.
Diesem müssen wir uns immer wieder stellen, um eine Verbesserung des Tierschutzes zu
erreichen. Es ist aber auch notwendig, dass ein entsprechendes Verständnis dafür vorherrscht.
Daher begrüßen wir die aktive Rolle, die auch von der Landesregierung aus geht, um auf allen
Ebenen eine Sensibilisierung für den Tierschutz zu erreichen.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html