Anita Klahn zu TOP 18 (Erhalt der Rechtsmedizin): Die Ankündigungen der Landesregierung werden nicht glaubhafter, wenn keine Taten folgen
PresseinformationSperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 384/2016 Kiel, Donnerstag, 13. Oktober 2016 Rechtsmedizin www.fdp-fraktion-sh.de Anita Klahn: Die Ankündigungen der Landesregierung werden nicht glaubhafter, wenn keine Taten folgen In ihrer Rede zu TOP 18 (Erhalt der Rechtsmedizin) erklärt die sozialpoliti- sche Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn: Klahn:„Die Diskussion um den Erhalt des Instituts für Rechtsmedizin mit Laborka- pazitäten am Standort Lübeck gab es bereits in der 16. Legislaturperiode, genauer im Jahr 2005.Bereits damals gab es die Sorge, dass aus rein fiskalischen Überlegungen heraus, eine Konzentrierung dieser Aufgabe auf den Standort Hamburg er- folgen könne. Das Einsparpotential wurde mit 400.000 Euro beziffert.Damals wurde betont, dass die rechtsmedizinische Versorgung des Landes Schleswig-Holstein für die Staatsanwaltschaften zu gewährleisten sei und dass die justiziellen Belange ein wesentliches Entscheidungskriterium seien.Letztendlich wurde die Landesregierung vom Landtag aufgefordert, ein Kon- zept zur Erhebung kostendeckender Gebühren für Dienstleistungen der Rechtsmedizin zu entwickeln. Nachzulesen im Plenarprotokoll vom 29. Sep- tember 2005 aus der 16. Legislaturperiode.Dieses fehlt bis heute.Im Juni dieses Jahres berichtete nun das Wissenschaftsministerium über ei- ne Vielzahl von Aktivitäten. Man sei in Gesprächen mit dem Innen- und Jus- tizministerium. Immerhin. Nur das schon seit drei Jahren.Was im Grundsatz löblich ist, ist aber für die Verantwortlichen im UKSH und den betroffenen Mitarbeitern der Rechtsmedizin eine Hängepartie, wenn es nicht zu Entscheidungen aus diesen Gesprächen kommt. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Tatsache ist jedenfalls, dass ein Konzept zur Finanzierung weiterhin fehlt, die JVEG nicht überarbeitet wurde.Und selbst da, wo nicht nur ein Handlungsbedarf erkannt, sondern auch schon entsprechende Lösungsansätze erarbeitet wurden, wie beim geplan- ten Ankauf eines Gebäudes für das Institut, um die nicht unerheblichen Mietkosten zu sparen, fehlt es bis heute an der Umsetzung.Mit dem Haushalt 2015 wurde das Wissenschaftsministerium mit Zustim- mung des Finanzministeriums ermächtigt, Mittel zum Ankauf eines Gebäu- des für das Institut für Rechtsmedizin auf dem Campus Lübeck zu verwen- den.Die Verpflichtungsermächtigung zum Gebäudeankauf steht zwar weiterhin im Haushalt 2017 – was im Grundsatz ja zu begrüßen ist. Nur werden ihre Ankündigungen nicht glaubhafter, wenn keine Taten folgen.Ein klares Bekenntnis zum Standort Lübeck sieht jedenfalls anders aus.Alle Beteuerungen – seit 2005 –, die Rechtsmedizin in Schleswig-Holstein unverändert zu erhalten, werden zur Makulatur, wenn diese Landesregie- rung, namentlich die Justiz- und die Wissenschaftsministerin, sich nicht end- lich um eine Klärung kümmern.Sie lassen das UKSH, die Rechtsmedizin, mit ihren Mitarbeitern im Regen stehen, wenn sie nicht endlich dafür Sorge tragen, dass eine kostendecken- de Gebührenverordnung entwickelt wird.Erklären Sie uns den Grund für Ihre Untätigkeit?Oder welche anderen Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die notwendigen Finanzmittel für Personal- und Sachkosten sicherzustellen? Im Haushaltsentwurf habe ich nichts Weitergehendes dazu gefunden.Das Nichthandeln der Landesregierung macht die Rechtsmedizin kaputt.Es hat auf jeden Fall bereits jetzt die Konsequenz, dass die Mitarbeiter, de- ren Zeitverträge im Frühjahr nächsten Jahres auslaufen, sich um Anschluss- beschäftigungen an anderen Orten bemühen müssen.Keine Mitarbeiter, keine Aufgabenerfüllung mehr möglich, keine Rechtsme- dizin – Schließung des Standortes Lübeck durch äußere Einwirkungen? Ist das ihr wahres Ziel?Wir Liberale halten es für unabdingbar, dass die Rechtsmedizin mit ihren Laborkapazitäten, mit ihrer Expertise an den beiden Gerichtsstandorten Kiel und Lübeck aufrechterhalten wird. Sie sind wichtiger Bestandteil bei der Aufklärung von Verbrechen. Sie dienen der Forschung und Lehre in exzel- lenter Weise.Wir haben gemeinsam die anonyme Spurensicherung beschlossen. Aufga- ben gibt es also reichlich. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Soll dieses zukünftig in der Rechtsmedizin am UKE Hamburg stattfinden?Es ist fünf vor zwölf – handeln Sie endlich. Ich bitte um Zustimmung zu un- serem Antrag.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de