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13.10.16
16:30 Uhr
SSW

Lars Harms: Der Strafvollzug soll zeigen, wie ein Leben in Freiheit möglich ist

Presseinformation Kiel, den 13. Oktober 2016

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 8+16 Gerichte und Staatsanwaltschaften und Funktionsfähigkeit der Justizvollzugsanstalten Drs. 18/4658, 18/3919, 18/4163


„Wir wollen einen humaneren, modernen Strafvollzug, dem der Resozialisierungsgedanke zugrunde liegt.“

Die Neufassung des Strafvollzugsgesetzes basiert auf einem mehrjährigen Verfahren
mit umfangreichen Anhörungen. Und nach dem Beschluss des Gesetzes geht es
eigentlich erst richtig los. Das neue Gesetz kommt zur Anwendung und findet in der
Praxis meistens schrittweise zur vollen Wirksamkeit. Dieser Vorgang dürfte allen hier
im Hause bekannt sein. Ehemalige Minister, wie etwa Dr. Klug könnten davon
eigentlich ein Lied singen. Deshalb verstehe ich nicht ganz, warum man bei CDU und
FDP nun so tut, als wäre eine Gesetzesreform mit einem Fingerschnipp erledigt. Fakt
ist, dass sich die Abläufe in den JVAs nun erst neu einspielen müssen; das braucht Zeit. 2
Alles andere ist realitätsfern. Von daher sollten wir uns ein wenig in Geduld üben.
Schließlich geht es um menschliches Handeln. Und natürlich werden wir als Parlament,
die gemachten Fortschritte bei der Umsetzung der Reform regelmäßig überprüfen und
im Ausschuss beraten. Und auch dafür sollten wir uns ausreichend Zeit nehmen. Dies
ist die bewährte parlamentarische Praxis und daran sollten wir festhalten, denn dies ist
unser Arbeitsauftrag. Und es mag durchaus sein, dass es an der einen oder anderen
Stelle noch Nachbesserungen bedarf. Das ist nichts Ungewöhnliches. Wie bereits
gesagt, braucht jedes Gesetz eine Eingewöhnungsphase, dies dürfte auch CDU und FDP
nicht neu sein. Es ist daher niemanden geholfen, Gesetze und ihre Gültigkeit
fortwährend in Frage zu stellen. Ein solches Vorhaben ist nicht nur kontraproduktiv,
sondern schafft vor allem auch enorme Unsicherheiten bei den Betroffenen.



Dabei geht es doch darum, den Betroffenen Sicherheit zu geben. Unsere
Gesetzesänderungen öffnen den Weg zu einem humaneren, modernen Strafvollzug,
dem der Resozialisierungsgedanke zugrunde liegt. Vorangegangen ist ein langer
Prozess. Ein Paradigmenwechsel ist schließlich sehr zeitaufwendig. Gefängnisse sollen
nicht länger als finstere Orte deklariert werden. Anstelle von „Absitzen“ soll vor allem
die Zeit danach vermehrt in den Vordergrund gerückt werden. Der Vollzug soll zeigen,
wie ein Leben auch in Freiheit möglich ist. Das Ziel muss es sein, die erneute
Straffälligkeit zu unterbinden. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es wohl mehr, als
nur ein Gesetz. Es ist und bleibt eine gesellschaftliche Aufgabe. Wir als Gesetzgeber
müssen daher die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. In den vergangenen
vier Jahren wurden nach und nach unterschiedlichste Justizvollzugsanstalten im Land
renoviert. Es wurde mehr Platz geschaffen im Bereich der Besuchsräume. Die 3
technische Ausstattung wurde verbessert. Im Bereich der psychologischen und
psychiatrischen Betreuung wurden Besserungen auf den Weg gebracht. Und auch die
Gehälter der Justizbediensteten wurden angepasst, zudem wird der Personalkörper
erweitert. Auch für die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird Fürsorge
geleistet. Gleiches gilt natürlich auch für die Gesundheit der Gefangenen. All diese
Maßnahmen bringen Veränderungen. Veränderungen sind nicht immer beliebt. Das ist
uns als Küstenkoalition durchaus bewusst. Nichtdestotrotz stehen sie alle für den
Fortschritt in Richtung moderner Strafvollzug. Und natürlich sind wir in Schleswig-
Holstein noch nicht am Ende des Weges angelangt. Die Reform, welche wir vor nicht
einmal drei Monaten beschlossen haben, ist ein weiterer Schritt in Richtung moderner
Strafvollzug und deshalb gibt es an der Richtung auch nichts zu ändern!


Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html