Lars Harms: Der Strafvollzug soll zeigen, wie ein Leben in Freiheit möglich ist
Presseinformation Kiel, den 13. Oktober 2016Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 8+16 Gerichte und Staatsanwaltschaften und Funktionsfähigkeit der Justizvollzugsanstalten Drs. 18/4658, 18/3919, 18/4163 „Wir wollen einen humaneren, modernen Strafvollzug, dem der Resozialisierungsgedanke zugrunde liegt.“Die Neufassung des Strafvollzugsgesetzes basiert auf einem mehrjährigen Verfahrenmit umfangreichen Anhörungen. Und nach dem Beschluss des Gesetzes geht eseigentlich erst richtig los. Das neue Gesetz kommt zur Anwendung und findet in derPraxis meistens schrittweise zur vollen Wirksamkeit. Dieser Vorgang dürfte allen hierim Hause bekannt sein. Ehemalige Minister, wie etwa Dr. Klug könnten davoneigentlich ein Lied singen. Deshalb verstehe ich nicht ganz, warum man bei CDU undFDP nun so tut, als wäre eine Gesetzesreform mit einem Fingerschnipp erledigt. Faktist, dass sich die Abläufe in den JVAs nun erst neu einspielen müssen; das braucht Zeit. 2Alles andere ist realitätsfern. Von daher sollten wir uns ein wenig in Geduld üben.Schließlich geht es um menschliches Handeln. Und natürlich werden wir als Parlament,die gemachten Fortschritte bei der Umsetzung der Reform regelmäßig überprüfen undim Ausschuss beraten. Und auch dafür sollten wir uns ausreichend Zeit nehmen. Diesist die bewährte parlamentarische Praxis und daran sollten wir festhalten, denn dies istunser Arbeitsauftrag. Und es mag durchaus sein, dass es an der einen oder anderenStelle noch Nachbesserungen bedarf. Das ist nichts Ungewöhnliches. Wie bereitsgesagt, braucht jedes Gesetz eine Eingewöhnungsphase, dies dürfte auch CDU und FDPnicht neu sein. Es ist daher niemanden geholfen, Gesetze und ihre Gültigkeitfortwährend in Frage zu stellen. Ein solches Vorhaben ist nicht nur kontraproduktiv,sondern schafft vor allem auch enorme Unsicherheiten bei den Betroffenen.Dabei geht es doch darum, den Betroffenen Sicherheit zu geben. UnsereGesetzesänderungen öffnen den Weg zu einem humaneren, modernen Strafvollzug,dem der Resozialisierungsgedanke zugrunde liegt. Vorangegangen ist ein langerProzess. Ein Paradigmenwechsel ist schließlich sehr zeitaufwendig. Gefängnisse sollennicht länger als finstere Orte deklariert werden. Anstelle von „Absitzen“ soll vor allemdie Zeit danach vermehrt in den Vordergrund gerückt werden. Der Vollzug soll zeigen,wie ein Leben auch in Freiheit möglich ist. Das Ziel muss es sein, die erneuteStraffälligkeit zu unterbinden. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es wohl mehr, alsnur ein Gesetz. Es ist und bleibt eine gesellschaftliche Aufgabe. Wir als Gesetzgebermüssen daher die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. In den vergangenenvier Jahren wurden nach und nach unterschiedlichste Justizvollzugsanstalten im Landrenoviert. Es wurde mehr Platz geschaffen im Bereich der Besuchsräume. Die 3technische Ausstattung wurde verbessert. Im Bereich der psychologischen undpsychiatrischen Betreuung wurden Besserungen auf den Weg gebracht. Und auch dieGehälter der Justizbediensteten wurden angepasst, zudem wird der Personalkörpererweitert. Auch für die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird Fürsorgegeleistet. Gleiches gilt natürlich auch für die Gesundheit der Gefangenen. All dieseMaßnahmen bringen Veränderungen. Veränderungen sind nicht immer beliebt. Das istuns als Küstenkoalition durchaus bewusst. Nichtdestotrotz stehen sie alle für denFortschritt in Richtung moderner Strafvollzug. Und natürlich sind wir in Schleswig-Holstein noch nicht am Ende des Weges angelangt. Die Reform, welche wir vor nichteinmal drei Monaten beschlossen haben, ist ein weiterer Schritt in Richtung modernerStrafvollzug und deshalb gibt es an der Richtung auch nichts zu ändern!Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html