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13.10.16
16:17 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 8 + 16: Hohe Qualität der Justiz in Schleswig-Holstein

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 13. Oktober 2016


TOP 8 + 16: Gesetzentwurf zur Widerherstellung und Sicherung der Funktionsfähigkeit der Justizvollzugsanstalten / Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein (Drs. 18/4685 und 18/4360)



Thomas Rother:
Hohe Qualität der Justiz in Schleswig-Holsteins


Unter dem Tagesordnungspunkt 8 begegnet uns der Dringlichkeitsantrag beziehungsweise der Gesetzentwurf der CDU zur letzten Landtagssitzung wieder. Das gibt mir Gelegenheit – unabhängig von der künstlichen Aufregung vor drei Wochen –, zu den Vorschlägen der CDU- Fraktion nach angemessener Prüfung Stellung zu beziehen, zumal dies ja auch schon Änderungsvorschläge der CDU beim Gesetzesbeschluss waren.
1. Diagnoseverfahren / Vollzugspläne
Hier würden Einschränkungen tatsächlich zunächst der Entlastung der Beschäftigten dienen. Der Erstellung eines vernünftigen Vollzugsplanes und der Orientierung des Gefangenen in seiner Haftzeit erweisen Sie damit aber keinen Dienst. Eine unzureichende Vollzugsplanung führt zu Problemen bei der Vollzugsgestaltung, z.B. bei Entscheidungen über Therapien, Ausbildung oder Entlassungsvorbereitung. Dies wiederum führt zu Beschwerden und Anträgen des Gefangenen auf gerichtliche Entscheidungen, die an anderer Stelle Mehrarbeit für die Anstalt 2



auslösen können. Daher ist eine umfassende Planung Grundlage für einen erfolgreichen Vollzug. Sie ist unverzichtbar und gibt beiden Seiten mehr Sicherheit.
2. Aufschlusszeiten
Ähnliches gilt für den Aufenthalt in Gemeinschaft. Er führt in der Tat zu Veränderungen im Schichtbetrieb und einem erhöhten Aufsichtsbedarf. Diesem wird durch den in der Gesetzesvorlage angegebenen Stellenzuwachs Rechnung getragen. Die Schichtsysteme sind in der Anpassung. Sie verlangen unter der Woche mehr und am Wochenende weniger Personaleinsatz. Ob das so sinnvoll ist, wäre ein wichtiger Punkt für eine Evaluation des Gesetzes. Doch dafür braucht es erst einmal gesicherte Erfahrungswerte.
3. Besuchszeiten
Gleiches gilt im Ergebnis für die Besuchsregelung.
4. Nachgehende Betreuung entlassener Gefangener
Leider klappt es nicht immer so mit dem Übergangsmanagement wie gewünscht – eine umfangreichere Vollzugsplanung wird auch das verbessern. Hier handelt es sich um Einzelfälle, für die eine Nach-Betreuung durch Bedienstete, die den Gefangenen aus dem Vollzug kennen, sinnvoll sein kann. Um mehr geht es ja nicht! Der Aufwand ist überschaubar.
5. Privatkleidung für Gefangene
Funktioniert in Lübeck – und hoffentlich auch in den anderen Vollzugsanstalten; in anderen Bundesländern sowieso schon.
Im Ergebnis ist der Gesetzentwurf der CDU schlicht überflüssig. Dennoch wird er natürlich dem üblichen Beratungsverfahren zuzuführen sein.
Unter TOP 16 wird uns nunmehr die Antwort der Landesregierung zur Großen Anfrage der FDP- Fraktion zu Gerichten und Staatsanwaltschaften vorgelegt. Vielen Dank an die Verwaltung für das umfassende Werk – vor allem Zahlenwerk. Und vielen Dank an die FDP-Fraktion, weil auf diesem Weg die erfolgreiche Arbeit der Landesregierung im Justizressort dokumentiert werden konnte. 3



Denn aus dem Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften kommen ganz oft so schlichte wie schöne Meldungen – beispielsweise: Vorgänge werden in angemessener Zeit abgearbeitet. Kaum Rückstände. Personalausstattung völlig in Ordnung.
Das Statistische Bundesamt bescheinigt Schleswig-Holstein in „Justiz auf einen Blick“ im Ländervergleich unterdurchschnittliche Verfahrensdauern. Bei der Anzahl von Richtern auf 100.00 Einwohnern liegen wir über dem Durchschnitt.
Dennoch gibt es natürlich auch Engpässe, Belastungssituationen und im Ausnahmefall auch Fristversäumnisse. Das ist von der Justizministerin bereits aufgegriffen worden und wir haben ja auch hier bereits über organisatorische Maßnahmen zur Bewältigung und Vermeidung solcher Situationen – insbesondere im Landgerichtsbezirk Kiel – gesprochen.
An dieser Stelle waren Veränderungen erforderlich, die sich schlicht an der Organisation beziehungsweise den Abläufen der anderen Landgerichte orientierten und längst auf den Weg gebracht sind.
Zuletzt durch den Nachtragshaushalt 2016 haben wir als Landtag auch neue Stellen beschlossen, die vor allem der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu Gute gekommen sind, um den höheren Personalbedarf aufgrund von streitigen Asylverfahren auszugleichen.
Strukturelle Verbesserungen im personellen Bereich der Justiz – ganz allgemein – sind aus dem Entwurf für den Einzelplan 9 ersichtlich und Ihnen aus dem Haushaltsaufstellungsverfahren bekannt. Für den Haushalt 2016 hatten wir schon weitere Stellen im Bereich der Familiengerichte beschlossen.
Daher lässt sich zusammenfassend sagen, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein gut aufgestellt sind. Sie nehmen ihre Aufgaben verantwortungsvoll und mit hoher Qualität wahr. Und wenn die Besoldungsfragen auf Bundesebene mal zufriedenstellend geregelt wären, hätten wir auch noch glücklichere Richterinnen und Staatsanwälte.