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13.10.16
16:07 Uhr
FDP

Dr. Ekkehard Klug zu TOP 8 und 16 (Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten): Belastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften ist in den letzten Jahren dramatisch gestiegen

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort. Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 382/2016 Kiel, Donnerstag, 13. Oktober 2016
Justiz/Staatsanwaltschaften



Dr. Ekkehard Klug: Belastung der Gerichte und



www.fdp-fraktion-sh.de Staatsanwaltschaften ist in den letzten Jahren dramatisch gestiegen In seiner Rede zu TOP 8 und 16 (Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsan- stalten) erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Klug: Ekkehard Klug:
„Die Belastung der schleswig-holsteinischen Justiz ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Bei den Staatsanwaltschaften häufen sich Ermittlungs- akten aus Verfahren, die nicht binnen 8 Monaten abgeschlossen werden konnten. Vor vier Jahren, zum 1. Januar 2012, waren dies 2.445 Vorgänge, zu Jahresbeginn 2016 bereits 3.324. Dies entspricht einer Steigerung um 36 Prozent allein im Laufe dieser Wahlperiode.
Wenn man zusätzlich die Zahlen einbezieht, die aus einer entsprechenden Großen Anfrage der FDP-Fraktion aus der 15. Wahlperiode einbezieht, so zeigt sich, dass sich die ‚Restebelastung‘ bei den Staatsanwaltschaften während der letzten zwanzig Jahre sogar beinahe vervierfacht hat (1. Januar 1995: 905 Vorgänge).
Der zweite Indikator, der eine dramatisch erhöhte Belastung der schleswig- holsteinischen Justiz anzeigt, ist die durchschnittliche Dauer der Gerichts- verfahren. Und hierbei handelt es sich tatsächlich um eine Entwicklung der letzten fünf Jahre – denn ältere Zahlen machen deutlich, dass es früher nicht solche Zuwächse bei der Verfahrensdauer gegeben hat.
Bei den Landgerichten dauerten Zivilsachen in erster Instanz 2010 noch durchschnittlich 7,8 Monate; 2015 waren es dagegen im Schnitt 10,9 Mo- nate. Bei Strafverfahren in 1. Instanz betrug die Durchschnittsdauer an den Landgerichten 2010 sechs Monate, 2015 8,4 Monate. Wenn diese Zahlen nicht durch eine vergleichsweise günstigere Situation am Landgericht Lü- beck ‚nach unten‘ gezogen würden, wären die Steigerung im Laufe eines halben Jahrzehnts noch viel extremer ausgefallen. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Auch für das Oberverwaltungsgericht Schleswig und die Sozialgerichtsbar- keit ließen sich hier noch Daten zur massiven Steigerung der dort festzustel- lenden durchschnittlichen Verfahrensdauer anführen. Aus Zeitgründen muss ich darauf verzichten.
Bürgerinnen und Bürger, die eine Klage einreichen, müssen also oft erheb- lich länger warten, bis sie ein Urteil erlangen. Bei Strafverfahren sind Ange- klagte im Falle eines Freispruchs entsprechend länger den Belastungen des Gerichtsverfahrens ausgesetzt. Werden sie jedoch verurteilt, so geht die lange Verfahrensdauer vor allem zu Lasten der Geschädigten/Opfer.
Das Vertrauen in den Rechtsstaat beruht nicht zuletzt auch auf der berech- tigten Erwartung der Bürger, dass vor den Gerichten in angemessener Zeit Recht gesprochen wird.
Diese Entwicklung ist in höchstem Maße problematisch. Die Landesregie- rung und vor allem die Justizministerin sind gefordert, hier gegenzusteuern!
Ich beantrage, die Antwort auf unsere Große Anfrage an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.
Der Ältestenrat hat in einer Art von Weisheit, die sich mir allerdings leider nicht erschließt, mit unserer Großen Anfrage auch den Gesetzentwurf der CDU zum Strafvollzug zu einer verbundenen Debatte verkoppelt.
Deshalb kurz noch ein paar Anmerkungen zu diesem Thema.
Es stimmt: Die Justizministerin hat dem Landtag ein Reformgesetz vorge- legt, zu dessen Anwendung sie nicht im geringsten in der Lage ist. Allein bei den Aufschlusszeiten wird das sehr deutlich. In der Antwort auf meine hier- zu gestellte Kleine Anfrage (Drucksache 18/4668) teilt Frau Spoorendonk mit, dass man z.B. an der JVA Neumünster an 12 von 21 Tagen die neuen Vorgaben nicht erfüllen konnte. An der JVA Lübeck war die Situation nicht viel besser (9 von 21).
Ein früherer SPD-Landesinnenminister, Professor Bull, hat einmal in einem anderen Zusammenhang von ‚suboptimaler Gesetzeserfüllung‘ gesprochen. Bei Frau Spoorendonk handelt es sich heute eher um systematische Geset- zes-Nichterfüllung. Die Frage ist, ob man das Gesetz deshalb, wie es die CDU will, wieder aufheben sollte. Die zweite Möglichkeit – dass man die Bedingungen in den Haftanstalten grundlegend verbessert – erscheint mir viel sympathischer. Aber auch hier ist Frau Ministerin Spoorendonk gefor- dert, sich einmal aus den himmlischen Sphären der Kultur und Europas in die Realität der schleswig-holsteinischen Justiz zu begeben – und dort ihr Amt wahrzunehmen.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de